Wann benötige ich einen Kleingewerbeschein?

Ist beim Einzelunternehmer der Businessplan vollendet und bei der GbR der Gesellschaftervertrag, dann steht die Anmeldung des Gewerbes an. Aber wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe? Und wie unterscheidet sich dessen Anmeldung von der eines Handelsgewerbes? Alle nötigen Informationen zur reibungslosen Registrierung deines Kleingewerbes erhältst du im folgenden Text.

Wann ist eine Unternehmung ein Kleingewerbe?

Eine genaue juristische Definition gibt es nicht. Wichtige Merkmale eines Kleingewerbes lassen sich aber in Abgrenzung zu anderen Gewerbeformen fassen.

Ein relevanter Umstand ist, dass ein Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Es handelt sich bei ihm um eine Unternehmung, die „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (gemäß -1 Abs. 2-HGB). Dies bezieht sich einerseits auf den Aufwand, der durch die Art der Geschäftstätigkeit entsteht, aber auch auf die organisatorische Komplexität. Kurz gesagt: Kleingewerbe betreiben vergleichsweise einfache Tätigkeiten, die mit einem geringen Einsatz an Mitarbeitern und einem begrenzten Umsatz einhergehen.

Wird eine Unternehmung als Kleingewerbe eingestuft, dann fallen bestimmte Vorgaben für Handelsgewerbe weg. So bedarf es beispielsweise keiner doppelten Buchführung, eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Kleingewerbe nur in der Rechtsform der GbR oder als Einzelunternehmen gegründet werden kann. Andere Formen wie die GmbH müssen grundsätzlich in das Handelsregister eingetragen werden und gelten als kaufmännisches Gewerbe beziehungsweise Handelsgewerbe.

Der Inhalt der Geschäftstätigkeit grenzt Kleingewerbe wiederum von freiberuflichen Tätigkeiten ab, die dieselbe Rechtsform besitzen können: Bestimmte Berufsfelder sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Anwälte, Ärzte und Heilpraktiker, aber auch künstlerisch und kreativ Arbeitende. Wenn du in diesen Bereichen gründest, benötigst du entsprechend überhaupt keinen Gewerbeschein. Eine Anmeldung beim Finanzamt genügt.

Was unterscheidet den Kleingewerbeschein vom Gewerbeschein?

In einem Wort: nichts. Das Formular zur Gewerbeanmeldung ist ein und dasselbe. Dabei ist es egal, ob es bei der anzumeldenden Unternehmung um ein Klein- oder ein Handelsgewerbe geht. Allerdings fallen bei einer Kleingewerbeanmeldung einige Angaben weg, die bei der Meldung eines Handelsgewerbes nötig sind (wie der Handelsregistereintrag). Soll das Unternehmen in der Rechtsform einer GbR geführt werden, so müssen alle beteiligten Gesellschafter einen Gewerbeschein ausfüllen.

In das Meldeformular werden dann die geforderten Informationen eingetragen:

  • der Unternehmensname
  • die Rechtsform
  • die Namen aller Gesellschafter
  • die angemeldete Geschäftstätigkeit
  • Kontaktdaten
  • Informationen darüber, ob die Tätigkeit eine Haupt- oder Nebentätigkeit ist
  • gegebenenfalls die Anzahl der Beschäftigten

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung variiert von Amt zu Amt, bewegt sich aber zumeist in einem Rahmen zwischen zehn und 40 Euro. Viele Gewerbeämter bieten darüber hinaus an, die Meldung online vorzunehmen. In diesem Fall brauchst du für die Gewerbeanmeldung nicht einmal mehr das Amt aufzusuchen.

Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Für die Anmeldung eines Kleingewerbes braucht es im Allgemeinen wenig – ein Lichtbildausweis, die Meldegebühr und ein ausgefüllter Gewerbeschein genügen. Dies gilt jedoch nicht für jede Art von Gewerbe und dies unabhängig davon, ob es sich um ein Klein- oder ein Handelsgewerbe handelt. Aufgrund der Art ihrer Geschäftstätigkeit fällt eine ganze Reihe von Unternehmungen in den Bereich der sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerbe. Zu diesen zählen beispielsweise Betriebe aus der Gastronomie oder dem Bau- und Immobilienbereich, aber auch so unterschiedliche Berufe wie Altenpfleger, Raumausstatter und Fahrschullehrer.

Wenn du eine Tätigkeit melden willst, die erlaubnispflichtig ist, dann gelten andere Regeln bei der Anmeldung. So kann es sein, dass du neben dem Gewerbeschein je nach Tätigkeit verschiedene Zulassungen oder Genehmigungen vorweisen musst. Welche dies genau sind und welches Amt dafür zuständig ist, hängt von der Art der Unternehmung ab. Je nach Tätigkeitsfeld kann dies beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörde, das Gesundheits- oder das Gewerbeaufsichtsamt sein. Möglicherweise wird auch ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert.

Meldest du einen Handwerksbetrieb, bedarf es außerdem einer Handwerkskarte. Unter Umständen ist auch der Nachweis eines bestimmten beruflichen Qualifikationsniveaus erforderlich oder bei ausländischen Abschlüssen, ein Nachweis der Gleichwertigkeit. Besitzt du keine deutsche Staatsbürgerschaft, so fordert das Gewerbeamt in der Regel auch die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels.

Bin ich ein Kleinunternehmer, wenn ich ein Kleingewerbe betreibe?

Als Kleingewerbetreibender kannst du als Kleinunternehmer eingestuft sein, allerdings hängt das eine mit dem anderen nicht zusammen. Während der erste Begriff sich auf die Frage nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs bezieht, hat letztere Bezeichnung ausschließlich mit dem Umsatz des Unternehmens zu tun. Als Kleinunternehmung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten laut Finanzamt Gewerbe, deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt und im Vorjahr nicht über 22.000 Euro lag. Ist dies der Fall, so handelt es sich beim Steuerpflichtigen um einen Kleinunternehmer, der dann von der Umsatzsteuerpflicht entbunden ist. Werden diese Umsatzgrenzen überschritten, so trifft die Bezeichnung auf einen Kleingewerbetreibenden nicht mehr zu. Ein Kleingewerbetreibender bleibt er aber dennoch.

Das passende Konto für dein Kleingewerbe

Verwalte dein Banking, deine Rechnungen, Belege und die Buchhaltung in nur einem Konto. Mit Holvi sparst du dir Papierkram und kannst dich voll und ganz auf dein Kleingewerbe konzentrieren.

  • Konto & Business Mastercard® für Selbstständige
  • Umsatzsteuer & Gewinn in Echtzeit
  • Rechnungen schreiben
  • Belege verwalten & Buchhaltung vorbereiten

Kleingewerbe-Geschäftskonto

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.