Einstiegsgeld beantragen – so hast du Erfolg
Arbeitslose, die Hartz-IV beziehen, können ihre Hilfsbedürftigkeit beenden, indem sie eine Selbstständigkeit beginnen – und dabei hilft der Staat mit dem Einstiegsgeld. Du kannst bei deinem zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen, dass deine Existenzgründung finanziell gefördert wird. Wie du diese Förderung deiner Selbstständigkeit beantragst und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld-II, das dich beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Es wird für maximal 24 Monate gezahlt.
Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Gründungszuschuss
Das Einstiegsgeld ist nicht die gleiche Sozialleistung wie der Gründungszuschuss, den du ebenfalls bei deiner Arbeitsagentur beantragen kannst. Zwei wichtige Unterschiede sind gegeben: Zum einen steht dir Einstiegsgeld auch bei der Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Jobs zu, während der Gründungszuschuss ausschließlich bei einer Existenzgründung gezahlt wird. Zum anderen steht der Gründungszuschuss alleine Empfängern von ALG-I zu, während du für das Einstiegsgeld Leistungen nach ALG-II (Hartz-IV) beziehst.
Welche Voraussetzungen gibt es für Einstiegsgeld?
Grundsätzlich kann jeder, der Hartz-IV nach dem SGB-II bezieht, Einstiegsgeld beantragen. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Gründungszuschuss für die Bezieher von ALG-I. Diese drei Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Es muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld-II bestehen.
- Du planst eine Existenzgründung oder die Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Jobs.
- Die Selbstständigkeit ist tragfähig.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kannst du einen Zuschuss beantragen, der dir zusätzlich zu ALG-II ausgezahlt wird. Während du deiner selbstständigen Tätigkeit nachgehst, bist du nicht mehr verpflichtet, Bewerbungen zu schreiben, um deinen ALG-II-Anspruch zu bewahren.
Übrigens: Das Einstiegsgeld gibt es auch für Menschen, die durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit langfristig beenden wollen.
Gibt es einen Anspruch auf Einstiegsgeld?
Du hast als Antragsteller keinen gesetzlichen Anspruch auf Einstiegsgeld, denn dieser Zuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Bewilligung des Jobcenters steht im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Wichtig: Ermessen heißt nicht Willkür. Je besser du dein Vorhaben darstellst, umso größer sind deine Chancen auf die Gewährung von Einstiegsgeld.
Obwohl es auf eine Förderung mit dem Einstiegsgeld keinen Rechtsanspruch gibt, sind die Chancen auf einen Erfolg deines Antrags groß, wenn du dich vorher informierst und ernsthaft mit den Erfolgsaussichten deines Unternehmens auseinandersetzt. Vorschriften wie die Einstiegsgeld-Verordnung sollen sicherstellen, dass in allen Jobcentern die Anträge einheitlich bewertet werden. Als Bürger hast du ein Recht auf Gleichbehandlung – deshalb können Ermessensentscheidungen letztlich sogar gerichtlich überprüft werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gut begründete Anträge auf Einstiegsgeld regelmäßig Erfolg haben.
Mit welchen Unterlagen Einstiegsgeld beantragen?
Den Antrag selbst kannst du persönlich oder telefonisch stellen. Der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter wird dir auf Wunsch weitere Informationen zum Ablauf geben. Folgende Unterlagen solltest du beim zuständigen Jobcenter einreichen:
- Beschreibung deiner Existenzgründung
- Kapital- und Finanzierungsplan
- Liquiditätsplan, Umsatz- und Rentabilitätsprognose
- bei gewerblichen Tätigkeiten eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- bei freien Berufen die Meldung beim Finanzamt
- Kommentar einer fachkundigen Stelle
Besonders wichtig ist der letzte Punkt. Du legst deinen Plan für die Selbstständigkeit (den sogenannten Businessplan) zunächst bei einer fachkundigen Stelle vor. Hierfür kommen zum Beispiel infrage:
- Gründungszentren
- die IHK (Industrie- und Handelskammern)
- Handwerkskammern
- Banken und Kreditinstitute
In der Regel bedeutet eine positive Stellungnahme einer dieser Institutionen, dass dein Antrag gute Erfolgsaussichten haben wird.
In welcher Höhe wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Die Höhe des Einstiegsgelds hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit, aber auch von der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers ab. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Bemessung:
- die pauschale Bemessung nach § 2 Einstiegsgeld-Verordnung (ein Grundbetrag pro Monat plus Ergänzungsbeiträge, aber nicht höher als der Gesamtbetrag der Regelleistung)
- die einzelfallbezogene Bemessung nach § 1 Einstiegsgeld-Verordnung für besonders zu fördernde Personen – der Zuschuss wird hier individuell bestimmt
In der Regel beträgt die Höhe des Einstiegsgelds 50 Prozent der Regelleistung des ALG-II. Dieses Einstiegsgeld wird zusätzlich zu der bestehenden Existenzsicherung gezahlt. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird meist noch einmal 10 Prozent zusätzlich bezahlt. Das Maximum des Einstiegsgeldes ist der doppelte Regelsatz. Bei längerer Bezugsdauer wird der Zuschuss in der Regel nach und nach gemindert.
Wie lange dauert die Förderung?
Und wie sieht es mit der Dauer der Förderung aus? Meist wird der Aufschlag zum Arbeitslosengeld-II zunächst nur für sechs Monate gewährt, maximal besteht der Anspruch jedoch für bis zu zwei Jahre – und zwar auch dann, wenn deine Hilfebedürftigkeit durch deine selbstständige Arbeit wegfällt. Anders sieht es aus, wenn die selbstständige Arbeit aufgegeben wird. In diesem Fall wird auch das Einstiegsgeld nicht länger gezahlt.
Fazit
Raus aus Hartz-IV – das geht nicht nur mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gewährt das Jobcenter das Einstiegsgeld. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Gründungszuschuss, auch die Voraussetzungen sind ähnlich. Ein besonders wichtiger Punkt deines Antrags wird es sein, den zuständigen Sachbearbeiter von der Tragfähigkeit deiner Existenzgründung zu überzeugen. Damit stehen und fallen die Chancen, dass dein Antrag gewährt wird. Wenn du alles richtig machst, wird jeden Monat vom Jobcenter ein Zuschuss zum ALG-II gezahlt.
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