So kannst du die KfZ-Versicherung von der Steuer absetzen

Viele Unternehmer und Selbstständige sind für ihre Tätigkeit auf ein Auto angewiesen. Für dessen Absicherung sind Beiträge zu zahlen, die in vielen Fällen von der Steuer absetzbar sind. Dies gilt für Aufwendungen in der KFZ-Haftpflicht und im Kaskobereich, die als Sonderausgaben deine Steuerlast spürbar reduzieren. Mit einem einfachen Nachweis der gezahlten Beträge und der richtigen Eintragung der Versicherung im Steuerformular wird dein Finanzamt die Aufwendungen problemlos akzeptieren.

Wann kannst die Beiträge überhaupt bei der Steuer absetzen?

Die wichtigste Voraussetzung, damit deine KFZ-Versicherung absetzbar ist, ist die vorwiegend betriebliche Nutzung deines Fahrzeugs. Du darfst demnach dein Auto privat und dienstlich nutzen. Allerdings muss der geschäftliche Anteil höher ausfallen. Neben dem Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge wirst du deinem Finanzamt ein Fahrtenbuch vorlegen müssen, dass zwischen der privaten Nutzung und beruflichen Nutzung unterscheidet. Durch Aufsummierung der gefahrenen Kilometer in beiden Bereichen zeigst du, dass der Anteil beruflicher Fahrten höher ausfällt. Gleiches gilt für die steuerliche Berücksichtigung der KFZ-Steuer.

Gibt es formale Voraussetzungen für die steuerliche Anrechnung?

Damit die KFZ-Versicherung bei der Steuererklärung mindernd wirkt, muss es sich um dein eigenes Auto handeln. Zudem musst du nicht allein der Besitzer des Fahrzeugs, sondern auch der Versicherungsnehmer sein. Wenn du mehrere Fahrzeuge in einem Unternehmen nutzt, können sämtliche Beiträge als Betriebsausgabe steuermindernd genutzt werden. Allerdings musst du in sämtlichen Fällen Versicherungsnehmer und Besitzer sein. Die meisten Existenzgründer und Freiberufler starten ohnehin mit einem Fahrzeug durch und müssen sich beim Absetzen allein mit einem Fahrzeug befassen.

Wie genau werden die Kosten steuerlich geltend gemacht?

Im Falle einer Selbstständigkeit mit einer ausschließlich beruflichen Nutzung des Fahrzeugs gelten diese als klassische Betriebsausgaben. Diese trägst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Bereich Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten ein. Im gleichen Bereich sind auch die Kosten deiner KFZ-Steuer einzutragen und absetzbar.

Komplexer ist die Regelung, wenn das Auto gleichermaßen privat und betrieblich genutzt wird. Der berufliche Teil fällt in den Bereich Werbungskosten, der private Anteil in den Bereich Sonderausgaben. Um keine komplexe Aufschlüsselung der einzelnen Fahrten vornehmen zu müssen, erlaubt das Finanzamt die vollständige Anrechnung als Sonderausgaben. In welcher Höhe die Steuerminderung stattfindet, hängt wesentlich von deinen weiteren Steuervergünstigungen ab. Grundsätzlich sind die Kosten aber in voller Höhe absetzbar.

Die Regelung für Selbstständige und Freiberufler weicht von der Regelung für Arbeitnehmer mit Entfernungspauschale ab. Diese können pro Kilometer zwischen ihrem Zuhause und der ersten Arbeitsstätte einen Pauschalbetrag ermitteln, der die Steuerlast als Arbeitnehmer reduziert. Für Selbstständige und Freiberufler ist diese Regelung nicht interessant, da hier von einer rein privaten Nutzung des Autos inklusive Fahrten zum Arbeitsplatz ausgegangen wird.

Gibt es Unterschiede zwischen KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung?

Steuerlich lässt sich von Selbstständigen und Arbeitnehmern die Haftpflichtversicherung als Sonder- oder Werbungskosten geltend machen. Es handelt sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine sonstige Vorsorgeaufwendung, die zum Fahren im öffentlichen Raum vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Anders sieht es mit der Teil- oder Vollkaskoversicherung aus. Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung zählt eine Kaskoversicherung zu den Sachversicherungen. Angestellte können diese nicht steuermindernd angeben. Für Selbstständige und Unternehmen fällt diese Zahlung in den Bereich Betriebsausgaben, sodass du sie bei einer vorwiegend betrieblichen Nutzung des KFZs weiterhin angeben kannst.

Welche Nachweise und Dokumente werden für die Steuer benötigt?

Damit die Versicherung geltend gemacht werden kann, musst du dem Finanzamt einen Beleg über die gezahlten Beiträge vorlegen. Die meisten Versicherungen erstellen ein entsprechendes Dokument nach Ablauf des Versicherungsjahres. In diesem sind deine Beiträge für die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherungen sauber getrennt. Um deutlich zu machen, dass der größere Anteil der Fahrtstrecken beruflich erfolgte, muss du als Unternehmer oder Freiberufler zudem das Fahrtenbuch beilegen. Wenn du alle Versicherungsarten zusammen anrechnen kannst, reicht statt eines Dokuments der Versicherung auch der Nachweis über einen Kontoauszug deines Geschäftskontos.

Nach aktueller Regelung musst du das zu versteuernde Einkommen und alle Abzüge ausschließlich online bei ELSTER eingeben und nur auf Nachfrage des Amtes die entsprechenden Belege bereithalten. Bei deiner ersten Steuererklärung als Existenzgründer wird das Finanzamt mit Sicherheit Belege über die KFZ-Versicherung und sonstige Quittungen einfordern.

Durch kompetente Beratung das Thema Steuer problemlos meistern

Nicht nur die KFZ-Versicherung hat für Unternehmer und Freelancer eine steuerlich mindernde Wirkung. Neben der KFZ-Haftpflicht stellen viele weitere Vertragsarten Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebskosten dar, die du bei der Steuererklärung angeben und deren Kosten du absetzen kannst. Wenn du selbst nicht weißt, wie du deine KFZ-Versicherung und sonstige Ausgaben richtig bei der Steuererklärung angibst, nutze das Fachwissen eines Steuerberaters und profitiere von einem steuerlich optimierten Einstieg in die Selbstständigkeit.

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