Wie nutze ich den Verlustvortrag für mein Unternehmen?

Wenn du in einem Jahr Verluste machst, kannst du diese Verluste in ein späteres Kalenderjahr übertragen. Das mindert deinen Gewinn und so sparst du Steuern. In diesem Artikel erfährst du, wie du den Verlustvortrag nutzen kannst.

Wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind

Wenn du dich mit der Gründung einer Firma beschäftigst, denkst du vermutlich nicht daran, dass du mit deinen großen Plänen scheitern könntest. Du willst deine eigene Existenz aufbauen, du willst erfolgreich sein und möchtest dich am Markt behaupten. Es ist gut und richtig, so ambitioniert zu sein! Allerdings musst du von Beginn an damit rechnen, dass nicht jedes Jahr deiner Karriere als Selbstständiger gleichermaßen erfolgreich sein wird. Vielleicht machst du im ersten Jahr größere Verluste, weil deine Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Unter Umständen stehen in den folgenden Jahren Kosten in einer Höhe an, die du aus deinem Einkommen nicht decken kannst. Wohl jeder Selbstständige hat diese Situation schon einmal erlebt, doch es gibt im deutschen Steuerrecht Möglichkeiten, einen Verlust steuersenkend anzusetzen. Das Finanzamt akzeptiert einen Verlustvortrag in das nächste Jahr oder einen Verlustrücktrag in ein vergangenes Jahr. Behalte diesen steuerlichen Kniff im Hinterkopf, wenn es deiner Firma einmal nicht so gut geht. Die wichtigsten Regelungen mit vielen weiteren Informationen dazu findest du übrigens im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraph 10d.

Wann kannst du den Verlustvortrag geltend machen?

Grundsätzlich steht es jedem Steuerpflichtigen offen, im Fall eines finanziellen Verlustes einen Verlustvortrag oder einen Verlustrücktrag geltend zu machen. Die steuerlichen Vorgaben gelten nicht nur für Selbstständige, sondern für alle, die der Steuerpflicht unterliegen.

Als Selbstständiger entsteht dir ein Verlust aus deiner Tätigkeit, wenn deine Ausgaben in einem Jahr höher sind als deine Einkünfte. Die Gründe dafür mögen unterschiedlich sein. Das Finanzamt erkennt in der Regel einen Verlust an, weil deine Geschäfte aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlecht gelaufen sind. Dein Umsatz und dein Gewinn waren zu gering, du konntest nicht so viele lukrative Aufträge gewinnen wie in den letzten Jahren. Vielleicht hattest du auch sehr hohe Ausgaben für die Anschaffung deiner Büroausstattung, für die EDV oder für ein Auto zu tragen.

Wer privat steuerpflichtig ist, kann einen Verlust zum Beispiel geltend machen, wenn in einem Jahr hohe Kosten für ein Studium angefallen sind und wenn man gleichzeitig eine geringere Einkunft erhalten hat, weil man die Arbeitszeit reduziert hat. Sogar wenn ein Betrag durch ein Aktieninvestment oder andere Geldanlagen verloren geht, darf ein privat Steuerpflichtiger einen Verlust bei der Steuer geltend machen.

Voraussetzungen für den Verlustvortrag

Wenn du deinen Verlustvortrag bei deiner Steuer anmelden willst, musst du lediglich drei Bedingungen dazu beachten:

  1. Du darfst den Verlust nicht schon steuermindernd geltend gemacht haben.
  2. Die Höhe des Verlustvortrags ist begrenzt.
  3. Ein rückwirkender Vortrag ist maximal vier Jahre möglich.

Was du im Detail zu tun hast, damit das Finanzamt deinen Antrag auf Verlustvortrag akzeptiert, erfährst du in den kommenden Absätzen.

1. Der Verlust wird zum ersten Mal steuersenkend angesetzt

Jeder Verlust darf nur einmal zur Reduzierung deiner Einkommensteuer abgezogen werden. Wenn du also in diesem Jahr 50.000 Euro an Einnahmen erzielst und 60.000 Euro an Ausgaben zu tragen hast, beträgt dein Verlust 10.000 Euro. Du darfst diesen Betrag nur im kommenden Jahr als Verlustvortrag geltend machen, wenn du nicht schon in diesem Jahr einen Steuervorteil dafür genutzt hast. Du darfst den Verlust auch über mehrere Jahre in die Zukunft verteilen, um jedes Jahr einen steuerreduzierenden Effekt zu nutzen. Wenn du im kommenden Jahr keinerlei Einkunft erzielst, setzt du das negative Einkommen aus dem Verlust natürlich nicht an. Du verschiebst den Verlustvortrag auf das nächste Jahr, in dem du wieder Gewinne machst und gibst ihn in der Steuererklärung für den entsprechenden Zeitraum an.

2. Ein Verlustvortrag kann nicht unbegrenzt genutzt werden

Solange du aus deiner selbstständigen Tätigkeit lediglich einen geringen Betrag verlierst, den du mit deinem positiven Einkommen im Folgejahr verrechnest, wird das Finanzamt vermutlich nichts beanstanden. Anders sieht es aus, wenn du eine hohe Summe verschmerzen musst. Alleinstehende dürfen einen Verlustvortrag von maximal einer Million Euro ansetzen, bei Ehepaaren erhöht sich dieser Betrag auf zwei Millionen Euro. Ist der Verlustbetrag noch höher, dürfen vom verbleibenden Rest nur noch 60 Prozent angesetzt werden.

3. Ein Rücktrag ist zeitlich limitiert

Die dritte Bedingung für deinen Verlustvortrag bezieht sich auf den Zeitraum der rückwirkenden Angabe in der Einkommensteuererklärung. Der Verlustrücktrag ist nämlich nur für die letzten vier Jahre möglich. Hast du in den letzten Jahren gut verdient, kannst du deine negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften verrechnen. Du zahlst dann nur Steuer für den verbleibenden Restbetrag deines zu versteuernden Einkommens. Ein Verlustrücktrag, auch als rückwirkender Verlustvortrag bezeichnet, ist somit eine wirksame Methode, deine Steuerlast der letzten Jahre im Nachgang zu reduzieren.

So wirkt sich ein Verlustvortrag steuerlich aus

Als Selbstständiger hast du das Ziel, mit deinem Unternehmen erfolgreich zu sein. Deshalb mag es schwer sein zu verstehen, wie du davon profitierst, wenn deine Firma in wirtschaftlich schwierige Zeiten gerät. Darum ist es wichtig, dir die Wirkung des Verlustvortrags in deiner Steuererklärung vor Augen zu führen. Unabhängig davon, ob du den Gesamtbetrag deiner negativen Einkünfte als steuerlichen Verlustvortrag ansetzt oder nicht, reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Bei einem Verlustrücktrag in ein vergangenes Jahr mit hoher Steuerlast kannst du damit rechnen, dass du nachträglich eine Steuererstattung bekommst. Wählst du die Variante des Vortrags, reduziert sich deine Steuer in der Zukunft, wenn es deinem Unternehmen finanziell besser geht und wenn du aufgrund deiner Gewinne hohe Steuern zu zahlen hast. Vor diesem Hintergrund solltest du die Möglichkeiten, die dir das deutsche Steuerrecht bietet, in der ganzen Bandbreite ausnutzen.

Wie dir ein Steuerberater in deinem Fall hilft

Sofern du als Gründer noch keine Erfahrungen mit der Verrechnung von negativen Einkünften gemacht hast, solltest du dich vertrauensvoll an einen Steuerfachmann wenden. Er ist der Experte für deine Fragen und ist erfahren genug im Austausch mit dem Finanzamt. Er weiß, wie du deine Steuererklärung ausfüllst, um dein negatives Einkommen anzusetzen. Er kennt auch die maximal abzugsfähigen Beträge, die du für den Rücktrag und den Vortrag nicht überschreiten darfst. Vor allem ist er in der Lage, eine hohe Summe gezielt aufzuteilen und den verschiedenen Jahren zuzuordnen. Selbst wenn du deine Buchhaltung in der Regel ohne Unterstützung durch einen Steuerexperten machst, solltest du seine Hilfe in diesem Fall in Anspruch nehmen, damit du den finanziellen Effekt des Verlustvortrags voll ausnutzt. Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Situation bringt dir der Vortrag oder der Rücktrag unter Umständen eine direkte finanzielle Erleichterung, die du sehr gut nutzen kannst, um deine kleine Firma wieder richtig auf Kurs zu bringen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.