Wie machst du die Steuererklärung als Kleingewerbe?

Gewerbetreibende müssen wie Privatpersonen und andere Unternehmen eine Steuererklärung abgeben. Für ein Kleingewerbe gelten prinzipiell die gleichen steuerlichen Regeln wie bei einem regulären Gewerbe. Unterschiede gibt es, wenn du zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann musst du bis zu einem bestimmten Grenzbetrag keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Dieser Ratgeber verrät dir alles Wesentliche über Steuern für dein Kleingewerbe.

Was ist ein Kleingewerbe?

Kurz gesagt ein “Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (HGB § 1).

Mehr dazu:

Zahlst du für ein Kleingewerbe Umsatzsteuer?

Generell gelten die gleichen Regeln für die Umsatzsteuer wie für andere Selbstständige und Unternehmen. Allerdings kannst du dich, wenn du nur geringe Umsätze hast, von der Umsatzsteuer befreien lassen – das nennt sich Kleinunternehmer-Regelung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Sofern dein jährlicher Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr unter der Marke von 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Situation ändert sich, sobald du über den jährlichen Grenzwert mit deinem Umsatz gelangst. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Rechnung mit dem aktuell gültigen Umsatzsteuersatz ausgewiesen werden, die Steuer ist separat auszuweisen. Eine Ausnahme bilden Abrechnungen mit Unternehmen im EU-Ausland, die ebenfalls über eine Umsatzsteuernummer verfügen. In diesem Fall wirst du häufig die Leistung als innergemeinschaftliche Dienstleistung angeben können, deine Einnahme in der Rechnung muss nicht durch die Angabe von Umsatzsteuer ergänzt werden.

Mehr dazu:

Zahlt ein Kleingewerbe Gewerbesteuer & Einkommensteuer?

Da der Status als Kleingewerbe nicht zwingend etwas über die Höhe deiner Jahreseinnahmen aussagt, wirst du unter Umständen Gewerbesteuer zahlen müssen. Für diese Steuer gewährt der Gesetzgeber einen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegen die Einkünfte in deinem betriebenen Gewerbe unter diesem Betrag, wirst du keine Gewerbesteuer entrichten müssen. Dein Gewerbeertrag oberhalb dieser Grenze wird ansonsten mit dem Faktor 3,5 Prozent multipliziert und mit dem Hebesatz deiner Stadt oder Gemeinde verrechnet.

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt im Jahr 2023 liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete.

Ganz gleich, ob du den Freibetrag überschreitest oder darunter bleibst, musst du in jedem Fall deine gewerblichen Einkünfte beim Finanzamt angeben.

Dein Kleingewerbe über Elster anmelden

Nimmst du eine gewerbliche Tätigkeit auf, ist der erste Schritt die Gewerbeanmeldung. beim Gewerbeamt. Hast du das erledigt, füllst du über Elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, um deine Steuernummer für dein Kleingewerbe zu erhalten.

Diese Formulare müssen Kleingewerbe für das Finanzamt ausfüllen

Wie Privatpersonen oder größere Unternehmen wirst du mit deinem Kleingewerbe deine Steuererklärung über Elster abgeben. Neben dem Mantelbogen als Grundformular gibt es eine Reihe von Sonderformularen, die du unabhängig von der Kleinunternehmer-Regelung ausfüllen musst. Ergibt sich irgendwann die Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen, ist diese in der separaten Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Zu den wichtigsten Formularen im Kleingewerbe gehören:

Anlage G

Die Anlage G ist das wichtigste Sonderformular, es erfasst die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du ein “richtiges Gewerbe” oder ein Kleingewerbe betreibst. Das Formular erfasst den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit sowie Veräußerungsgewinne, die du letztes Jahr erzielt hast.

Anlage EÜR

Als Kleingewerbe, also Nicht-Kaufmann, reicht für dich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung  aus. Bei diesem Thema solltest du beachten, dass nicht jede Art von Ausgabe in der EÜR zu notieren ist. Wenn du den Bogen als Freiberufler*in ausfüllst, wirst du beispielsweise gesondert deine Ausgaben für das gesetzliche Sozialversicherungssystem oder private Vorsorgemaßnahmen angeben müssen. Was genau in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hineinmuss, wirst du beim Überblick über das Formular jedoch schnell selbst erkennen.

Anlage N für Angestellte

Die meisten Kleinunternehmer werden ihr Leben nicht von den Einnahmen gestalten können, die durch diese selbstständige Tätigkeit erzielt werden. Viele gehen zusätzlich einer angestellten Tätigkeit mit Arbeitgeber nach. Die hier erzielten Gehaltseinnahmen trägst du in die Anlage-N des ausgedruckten oder elektronischen Steuerbogens ein.

Welche Unterlagen musst du beilegen?

Seit 2017 gilt in vielen Fällen, dass du Dokumente nur noch auf Anfrage ans Finanzamt senden musst. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden größer als bei Angestellten, dein Finanzamt wird dich hierüber entsprechend informieren. Unabhängig hiervon solltest du abhängig von Art und Umfang deiner Tätigkeit weitere Dokumente bereithalten, die steuerliche Relevanz haben, beispielsweise:

Gerade nach der ersten Steuererklärung als Betreiber eines Kleingewerbes wirst du seitens des Finanzamts erfahren, welche Dokumente dauerhaft von Relevanz sind und welche und nicht einreichen musst.

Mit einer Steuer-Software einen schnelleren Einstieg gewinnen

Der Einstieg ins Thema Steuer ist für Gewerbetreibende und Gründer*innen nicht einfach. Einen ersten Überblick schafft der Einsatz von Steuer-Software, zum Beispiel lexoffice. Je nach Aufbau der Software führt diese Selbstständige und Freiberufler*innen gezielt durch die Erstellung der Steuererklärung. Durch sie erhältst du eine erste grundlegende Sicherheit, dass du als Kleingewerbe Steuern korrekt in die Steuerformulare anträgst und abführst. Etwas Erfahrung in der Erstellung von Steuererklärungen sollte beim Nutzen solcher Anwendungen dennoch vorliegen.

Für die erste Steuererklärung auf externe Hilfe vertrauen

Ob für den ersten Einstieg ins Thema Steuern oder für eine dauerhafte Betreuung, ein Steuerberater ist stets eine Überlegung wert. Dieser berät Unternehmer*innen aller Branchen und Größen und sorgt dafür, dass das Thema Steuern langfristig für dich kein Problem darstellt. Bei der Suche nach einem Steuerberater kannst du gezielt darauf achten, ob sich dieser mit Regelungen von Freiberuflern und kleinen Selbstständigen auskennt. Mit seiner Hilfe wirst du als Kleingewerbetreibende*r gelassener auf die jährliche Erstellung deiner Steuererklärung schauen können.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.