Was ist ein Firmenname?
Ein Firmenname ist die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens und wird ins Handelsregister eingetragen. Deshalb können nur Unternehmen und Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, einen solchen Firmennamen führen.
Selbstständige Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende dagegen treten mit ihrem Namen auf. Sie können allerdings zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen.
Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
Ob du einen echten Firmennamen tragen darfst, hängt davon ab, ob du ins Handelsregister eintragen bist.
- Kapitalgesellschaften, Handelsgesellschaften und als Kaufmann eingetragene Einzelunternehmer*innen dürfen einen Firmennamen tragen.
- Nicht-Kaufleute ohne Eintrag ins Handelsregister hingehen treten mit ihrem Namen auf, können aber zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen.
Hier findest du eine Übersicht:
Firmenname bei Freiberufler*innen
Freiberufler*innen müssen mit ihrem Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst daneben auch eine Geschäftsbezeichnung führen. In der Praxis kombinieren Freiberufler*innen meistens ihren Namen mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung, zum Beispiel:
Beispiele für Firmennamen als Freiberufler*in:
- Floristik Mustermann
- Christine Musterfrau, UX-Designerin
Firmenname bei GbR
Eine GbR muss mit den Namen ihrer Gesellschafter*innen auftreten. Zusätzlich kann die Unternehmensbezeichnung mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzt werden.
Beispiele für GbR-Namen:
- Computerservice Timo Mustermann und Susanne Musterfrau GbR
- Petra Musterfrau & Michael Mustermann Coaching GbR
Firmenname bei Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende, also Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag (Nicht-Kaufleute), müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst ihn allerdings mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzen.
Beispiele für Firmennamen als Kleingewerbe:
- Personalservice Fabian Mustermann
- Christine Musterfrau, Marketingberaterin
Firmenname bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.)
Einzelunternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind (Kaufleute, e.K.), dürfen einen Fantasie- oder Sachnamen als Firmenname führen.
Firmenname bei Gesellschaften
Gesellschaften wie zum Beispiel GmbH oder UG sind ins Handelsregister eingetragen und dürfen daher einen freien Sach- oder Fantasienamen wählen.
So findest du einen Firmennamen
In unserem Artikel Firmennamen finden findest du Tipps und Ideen, wie du einen genialen Firmennamen findest.
Was ist die Geschäftsbezeichnung?
Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, musst du mit deinem bürgerlichen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Trotzdem kannst du einen Wahlnamen nutzen, um dich zu differenzieren – die Geschäftsbezeichnung. Du kannst sie zum Beispiel auf Visitenkarten, auf deiner Website oder für Werbemaßnahmen verwenden, wo deine offizielle Unternehmensbezeichnung nicht gefordert ist.
Starte mit Holvi in die Selbstständigkeit
Holvi ist mehr als ein Geschäftskonto – es ist das Zuhause deiner Finanzen. Schreibe Rechnungen und bereite die Buchhaltung vor – alles in einem Konto. So sparst du dir viel Papierkram und kannst dich auf das konzentrieren, was dir wichtig ist!
Die Vorteile des Holvi Geschäftskontos:
- Behalte deine Finanzen im Blick
- Business Mastercard® inklusive
- Scanne & speichere deine Belege
- Schreibe Rechnungen online
Geschäftskonto online eröffnen
Holvi gibt es für diese Unternehmensformen:
Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).
Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.