Wie lassen sich Versicherungen in der Selbstständigkeit steuerlich absetzen?

Starke Versicherungen oder Vorsorgeaufwendungen für den Lebensabend sind für Selbstständige genauso wie für Angestellte unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, viele Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen und so deine Steuerlast zu reduzieren. Beim Absetzen musst du lediglich beachten, ob die Verträge einen Bezug zu deinem Privatleben oder deiner selbstständigen Tätigkeit haben. Hiervon hängt ab, wie genau du die Beiträge steuerlich anrechnen kannst und ob dabei eine Obergrenze zu beachten ist.

Welche Versicherungen sind generell absetzbar?

In deiner Einkommensteuererklärung kannst du die meisten gängigen Vertragsarten als Sonderausgabe oder Werbungskosten geltend machen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du ein privates Risiko absicherst oder der Schutz alleine für deine Berufstätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler gilt. Eine saubere Unterscheidung ist nicht immer möglich, beispielsweise bei der KFZ-Haftpflicht für ein Auto, das du privat und gewerblich nutzt. Auch Tarife von Rechtsschutzversicherungen decken häufig beide Bereiche ab und erschweren die eindeutige Zuordnung. Die folgenden Absätze zeigen konkret, welche Beträge du bei deiner Steuererklärung absetzen kannst.

Absicherung von Leben und Gesundheit

Von der gesundheitlichen Vorsorge bis zur Altersvorsorge kannst du alle Verträge geltend machen, mit denen du Gesundheit, Leib und Leben schützt. Zu den wichtigsten Vertragsarten gehören:

  • Krankenversicherung als Vollvertrag oder Zusatzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rentenversicherung und andere Vorsorgeprodukte

Im Vergleich zu anderen Versicherungen profitierst du von diesen Verträgen explizit als Einzelperson. Es wird nicht unmittelbar ein berufliches Risiko abgesichert, viele dieser Verträge werden deshalb auch von Angestellten bei der Steuer geltend gemacht.

Verträge mit Bezug zu Beruf und Arbeitsleben

Ebenfalls vom Finanzamt akzeptiert werden Verträge mit einer direkten Absicherung von beruflichen Risiken. Zu den wichtigsten Vertragsarten gehören hierbei:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsrechtsschutzversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • branchenspezifische Spezialversicherungen

Selbstständige und Freiberufler sollten abklären, welche besonderen Risiken in ihrem Berufsumfeld gelten und ob diese den gesonderten Abschluss von Versicherungen notwendig machen. Ist dies der Fall und ein reiner Versicherungsschutz für das betriebliche Umfeld gegeben, wird dieser ebenfalls vom Finanzamt zur Minderung deiner Steuerlast akzeptiert.

Welche Versicherungsarten sind nicht von der Steuer absetzbar?

Nicht im Rahmen der Steuererklärung anzugeben sind Sachversicherungen, vor allem wenn diese einen privaten und nicht geschäftlichen Fokus haben. Zu den wichtigsten Versicherungssparten dieser Art gehören:

  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung im KFZ-Bereich
  • Gebäudeversicherung
  • Reiseversicherung

Steuerlich geltend machen kannst du allerdings die KFZ-Haftpflichtversicherung, wobei die Nutzung deines Fahrzeugs eine Rolle spielt. Angestellte greifen bei der KFZ-Versicherung neben dem Haftpflichtanteil auf die Kilometerpauschale für ihre Arbeitsstrecken zurück. Als Selbstständiger kannst du Kosten rund um dein Fahrzeug als Betriebsausgabe angeben, sofern du dein Fahrzeug ausschließlich dienstlich nutzt. Auch die KFZ-Steuer wirst du in beiden Fällen geltend machen können. Gerade beim Thema KFZ-Versicherung lohnt es sich, mit einem Steuerberater oder anderen Experten ins Gespräch zu kommen.

Erfolgt die Absetzung als Werbungskosten oder Sonderausgabe?

Bei den meisten deiner Versicherungen kannst du auf den ersten Blick erkennen, ob diese ein privates oder berufliches Risiko absichern. Eine private Haftpflichtversicherung, eine Riester-Rente oder ergänzende Verträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dienen alleine dir als Privatperson. Die Berufsrechtsschutzversicherung oder eine Berufshaftpflicht deckt hingegen Risiken rund um deine berufliche Tätigkeit ab. Von dieser Unterscheidung hängt ab, wie genau du die Beiträge von der Steuer absetzen kannst.

Falls es sich um private Risiken handelt, sind absetzbare Versicherungen in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Riester-Verträge, Rürup-Verträge und sonstige Vorsorgeaufwendungen sind getrennt hiervon zu betrachten. Mit ihrem Charakter als Vorsorgeaufwendungen werden sie gesondert in der Anlage-AV bei der Steuererklärung aufgeführt.

Handelt es sich um Versicherungsverträge mit einem beruflichen Fokus, werden die Beiträge dem Finanzamt als Werbungskosten angegeben. Diese gelten gemäß §-9-EStG der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung deiner Einnahmen und haben somit eindeutig einen beruflichen Charakter. Auch als Angestellter kannst du die Beiträge geltend machen, was in der Praxis meist über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ohne Vorlage von Rechnungen und sonstigen Belegen erfolgt.

Was passiert bei Überschneidungen von privater und beruflicher Absicherung?

In Sparten wie der Rechtsschutzversicherung ist eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich. Die meisten modernen Tarife bieten Selbstständigen und Freiberuflern die zusätzliche Absicherung privater Risiken, selbst wenn die berufliche Absicherung im Vordergrund steht. Die absetzbaren Beiträge wären somit Werbungskosten und Sonderausgabe zugleich.

Grundsätzlich muss eine Aufteilung des Gesamtbeitrags in beide Bereiche vorgenommen werden. Verschiedene Versicherer tun dies im Rahmen ihrer Jahresabrechnung, die sie dir als Kunden zustellen. Aus dem Dokument wird deutlich, welcher Beitragsanteil beruflichen oder privaten Charakter hat. Falls eine solche Aufteilung fehlt, erlauben die meisten Finanzämter die einfache Angabe des Beitrags als Werbungskosten. Sprich dies im Zweifelsfall mit deinem Finanzamt vor der ersten Steuererklärung als Selbstständiger oder Freiberufler ab.

Wo sind die Beiträge in der Steuererklärung genau anzugeben?

Wenn du als Selbstständiger deine Werbungskosten steuerlich geltend machen möchtest, ist die Anlage-S das richtige Formular. In dieses trägst du auch deine Einkünfte ein, die du als Selbstständiger bezogen hast. Gehst du deiner Tätigkeit mit einem Gewerbeschein nach, ersetzt die Anlage-G die Anlage-S. Auch Angestellte können ihre Werbungskosten auf diese Weise angeben, allerdings in der Anlage-N.

Die Sonderausgaben finden im Regelfall im Mantelbogen deiner Steuererklärung Platz. Hier findet noch einmal eine Aufteilung in verschiedene Versicherungssparten und sonstige Arten von Ausgaben statt, die du steuerlich geltend machen möchtest.

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist das richtige Formular, wenn du deine Riester-Beiträge, eine Rürup-Rente oder ähnliche Produkte von der Steuer absetzen möchtest. Bei diesen Vorsorgeprodukten wirst du von deinen Versicherungen rechtzeitig eine Jahresübersicht erhalten, die deine gezahlten Beiträge umfasst. Wie alle Quittungen und Rechnungen musst du diese Dokumente nicht mehr automatisch für die Steuererklärung an dein Finanzamt übermitteln, allerdings auf Nachfrage bereithalten.

Gibt es Obergrenzen, um Versicherungen steuerlich geltend zu machen?

Die Aufteilung in Sonderausgaben und Werbungskosten bei der Steuererklärung ist notwendig, da der Gesetzgeber Obergrenzen beim Absetzen der Beiträge vorgibt. Die Begrenzungen werden automatisch vom Finanzamt überprüft. Wenn du die Grenzwerte für Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen im Vorfeld kennst, musst du nicht zwangsläufig alle Verträge und Beiträge bei der Steuererklärung eintragen. Folgende Grenzwerte sind zu beachten:

  • Für deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die vorrangig der Absicherung deiner Privatrisiken dienen, gilt für Selbstständige ein Höchstbetrag von 2.800 Euro.
  • Policen zur beruflichen Absicherung, die du normalerweise als Werbungskosten angibst, sind in voller Höhe und ohne Einschränkungen steuerlich absetzbar.
  • Für die Altersvorsorge liegt der absolute Höchstbetrag bei 23.712 Euro der steuerlichen Anrechenbarkeit.
  • Speziell für die Zusatzvorsorge nach dem Riester-Modell kannst du maximal 2.100 Euro in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

Mit fachkundiger Beratung deine Steuerlast maximal reduzieren

Gesetzliche Krankenversicherung, private Rentenversicherung und weitere Versicherungen sind für Selbstständige und Freiberufler in steuerlicher Hinsicht nicht immer einfach zu fassen. Wenn du durch einen Experten erfahren möchtest, was genau du absetzen kannst, nutze die professionelle Hilfe eines Steuerberaters. Schon zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit ist dieser der richtige Ansprechpartner, um deine betrieblichen und privaten Versicherungen für die Steuererklärung richtig abzuschätzen und einzutragen. Gegen einen geringen Beitrag pro Jahr erklärt er die Steuer in deinem Namen, sodass du dich nicht selbst mit den genannten Themen befassen musst. Auch bei einer Unternehmensberatung oder einem Gründungscoach erhältst du wertvolle Informationen rund ums Absetzen von Versicherungen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.