Was ist die Rürup-Rente – und für wen lohnt sie sich?

Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Sie wird auch Basisrente genannt. Warum wurde diese Form der privaten Altersvorsorge geschaffen? Das Ziel war, einer großen Anzahl an Freiberuflern und Selbstständigen Zugang zu einer staatlich geförderten Form der Altersvorsorge zu verschaffen. Über die Grundzüge sowie die Vor- und Nachteile dieser Rentenform erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die Rürup-Rente oder Basisrente?

Genau genommen handelt es sich bei dem Begriff Rürup-Rente um eine umgangssprachliche Bezeichnung für Basisrente. Gemeint ist damit eine private Vorsorge-Police, deren Beiträge bis zum gesetzlichen Höchstbetrag nach dem Alterseinkünftegesetz als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Ihr Grundprinzip lässt sich so darstellen:

  • staatliche Förderung in Form von Steuerfreistellung der Beiträge während der Ansparphase
  • nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistung in der Rentenphase sowie
  • Produktgestaltung nach strengen gesetzlichen Kriterien

Beiträge zur Rürup-Rente

Die Einzahlung der Beiträge ist in Form von regelmäßigen Sparbeträgen, aber auch als Einmalzahlung möglich. Beachten solltest du, dass für Einmalzahlungen in der Regel Zusatzgebühren fällig werden. Es lohnt sich daher, einmal einen größeren Betrag einzuzahlen als mehrfach einen kleineren – etwa um das Rentenkonto vor Rentenbeginn zusätzlich aufzufüllen. Übrigens: Eine jährliche Zahlungsweise der Beiträge kann Verwaltungskosten senken und damit die Rendite steigern.

Da diese Rente für ihre ursprüngliche Zielgruppe – Freiberufler und Selbstständige – oftmals die einzige Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge darstellt, zählt sie im bekannten 3-Säulen-Modell zur 1. Säule (Basisvorsorge). Aus dieser Position ergeben sich ihre Sonderstellung und die an sie gerichteten Anforderungen.

Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rürup-Rente orientiert sich in ihren Anforderungen und Besonderheiten im Prinzip an der gesetzlichen Rentenversicherung – mit zwei großen Unterschieden: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist der Rententräger ein privatwirtschaftliches Unternehmen bzw. ein Geldinstitut. Die Rente basiert zudem nicht auf einer Umlagefinanzierung, sondern auf Kapitaldeckung.

Abgesehen davon gelten für die steuerliche Geltendmachung der Basisrente ähnlich wie für die gesetzliche Rentenversicherung und andere staatlich geförderte Vorsorgeprodukte zahlreiche Voraussetzungen wie:

  • Zertifizierung des Anlageproduktes durch das Bundeszentralamt für Steuern
  • die Rente entspricht einer Leibrente, ist also nicht beleihbar, übertragbar, kapitalisierbar, veräußerbar oder vererbbar
  • keine Kündigungsmöglichkeit, beschränkte Übertragungsmöglichkeiten
  • Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (für Policen mit Vertragsschluss nach dem 31.12.2011)

Welche Formen der Basisrente gibt es?

Als Rürup-Police kommen grundsätzlich drei Sparformen in Betracht. Die Basisrenten-Sondertarife basieren in der Regel auf:

  • einer klassischen Rentenversicherung
  • einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder
  • einem Fondssparplan

Als sicherste dieser Optionen gilt die klassische Lebensversicherung. Bei dieser Police investiert der Versicherungsträger in relativ sichere Finanzprodukte (z. B. Rentenpapiere). An den Gewinnen partizipieren die Versicherten in Form von Überschussanteilen, die zusätzlich zur garantierten lebenslangen Rente ausgeschüttet werden. Du solltest jedoch beachten, dass alle Assekuranzen (Versicherungsgesellschaften) infolge der Finanzkrise ihre Garantieverzinsung für ihre Produkte senken mussten und erheblich geringere Gewinne einfahren, was sich auch auf die Höhe der Überschussanteile auswirkt. Mit anderen Worten: Deutlich mehr als die Garantierente kannst du mit diesen Policen nicht erwarten.

Vorsorgepolicen auf Fondsbasis versprechen höhere Renditen und damit auch höhere Renten – die jedoch sind keineswegs garantiert. Wie viel angespartes Kapital letztlich zur Verrentung zur Verfügung steht, ist zu keinem Zeitpunkt sicher, da die Fonds ständigen Schwankungen unterworfen sind. Beachten solltest du dabei außerdem, dass diese Produkte Zusatzkosten – etwa für die Fondsverwaltung oder in Form von Ausgabeaufschlägen – verursachen.

Wer kann eine Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?

Seit 2015 gilt: Jeder kann eine Rürup-Rente abschließen. Im Fokus des Gesetzgebers steht aber in erster Linie die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler. Aus einem einfachen Grund: Anders als Arbeitnehmer sind sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, zahlen also nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zudem haben sie keinen Zugang zur Riester-Rente. Die Basisrente stellt für viele Selbstständige damit die einzige Möglichkeit dar, mit staatlicher Förderung privat fürs Alter vorzusorgen. Aus diesem Grund ist die Ausgestaltung der Rürup-Rentenversicherung auch an die Bedürfnisse dieser Zielgruppe angepasst, etwa in Form von flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten entsprechend der individuellen Auftrags- und Gewinnlage.

Grundsätzlich gilt: Förderberechtigt ist, wer einkommensteuerpflichtig ist und seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

Rürup-Rente/Basisrente und die Steuer

Die wohl größten Fragezeichen entstehen in der Regel bei der steuerlichen Belastung von Basisrenten und Einzahlungen in der Ansparphase. Grundsätzlich gilt: Steuervorteile werden in der Ansparphase gewährt – in der Auszahlungsphase erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung der monatlichen Renten.

Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente

Während der Erwerbstätigkeit kannst du die Beiträge zur Rürup-Rente von deinem Einkommen abziehen, noch bevor die Besteuerung erfolgt. Der Vorteil: Auf diese Weise sinken das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Aus diesem Grund profitieren vor allem Gutverdiener von diesem Rentenmodell – wer viel verdient, spart in dieser Phase auch viel an Steuern ein. Die Entlastung der Rürup-Sparer erfolgt dabei schrittweise: Konnten bei der Einführung der Basisrente in 2005 lediglich 60 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, sind bis 2025 ganze 100 Prozent abzugsfähig. Im Jahr 2018 waren es 86 Prozent.

Aber: Es gilt ein Höchstbetrag, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft, multipliziert mit dem entsprechenden Beitragssatz. Klingt kompliziert? Im Prinzip heißt das: Die Höhe der Steuererstattung hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und dem individuellen Steuersatz ab. Der Höchstbetrag liegt bei 23.712 Euro bzw. 47.424 Euro für Verheiratete.

Nachteil der Rürup-Rente – Besteuerung in der Rentenphase

Was an Steuervorteilen in der Einzahlungsphase gewährt wird, holt sich der Staat teilweise in der Auszahlungsphase zurück. Wie hoch der Anteil der zu versteuernden Rente ist, richtet sich nach dem Rentenbeginn, der Anteil steigt stetig. 2017 lag der zu besteuernde Anteil der Basis-Rente bei 74 Prozent. Ab 2040 müssen alle Renten in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Lohnt sich die Rürup-Rente, auch wenn du sie voll versteuern musst?

Im Berufsleben verdienst du meist mehr, als du im Rentenalter an Einkommen zur Verfügung hast. Somit ist der Steuersatz bei einer Rente sehr viel niedriger als während deiner Berufstätigkeit. Außerdem wirkt der Zinseszinseffekt, sodass du eine wesentlich höhere Summe zur Verfügung hast. Diese Basisrente ist also meist günstiger als private Anlageformen. Somit überwiegen die Vorteile.

Weißt du allerdings schon, dass du auch im Alter über gutes Einkommen verfügst, ist die Besteuerung im Alter nachteilig und die Beiträge aus dem Rürup-Vertrag steuerlich nicht lohnenswert.

Als Selbstständiger solltest du auf jeden Fall den Steuervorteil nutzen und sparen. Bei großer steuerlicher Last ist dein steuerlicher Vorteil im Alter ebenfalls hoch.

Seit 2015 steigt der Höchstbetrag, der in deine Rente fließen kann. Jahrelang war dieser auf 20.000 Euro (40.000 Euro pro Jahr für Ehepaare) begrenzt. Jetzt ist der Maximalbetrag an die Entwicklung der Grenzwerte für die knappschaftliche Rentenversicherung (West) gekoppelt, die Jahr für Jahr steigen.

Rürup-Rente in der Steuererklärung – wo angeben?

Bei deiner Steuererklärung gibt es den sogenannten Haupt- oder Mantelbogen. Dort gibt es einen Unterpunkt „Sonderausgaben“. Hier kannst du die Beiträge eintragen. Damit verbunden ist das Formular „Vorsorgeaufwand“. In diesem gibt es einen Punkt „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sogenannte Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“. Hier kannst du deine gezahlten Rürup-Beiträge eintragen. Von deinem Versicherer erhältst du jährlich eine Beitragsbescheinigung, auf der du sehen kannst, wie viel du gezahlt hast, und den Hinweis, dass diese Beiträge steuerlich absetzbar sind.

Rürup-Rente/Basisrente und Sozialabgaben

Was viele Freiberufler und Selbstständige nicht beachten: Auf die Basis-Rente werden unter Umständen Sozialabgaben fällig, die die Rente erheblich schmälern können. Dabei gilt: Wer gesetzlich pflichtversichert ist, zahlt während des Rentenbezugs keine Krankenversicherungsbeiträge. Wer privat krankenversichert ist, zahlt seine gewohnten Beiträge unabhängig von der Rentenhöhe. Aufpassen müssen diejenigen, die freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sind. Sie müssen ab Rentenbezug Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, wenn

  • sie unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und
  • ihre Krankenkasse Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge vorsieht.

Freiwillig in der GKV versicherte Rentner zahlen also Sozialversicherungsbeiträge, wenn ihre Krankenkasse das vorsieht – und zwar den vollen Beitrag ohne Zuschüsse oder Bagatellgrenzen, auf Rürup-Bezüge ebenso wie auf Betriebsrenten, andere privat aufgebaute Renten sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wie sicher ist die Rürup-Rente?

Wie sicher die Rente nach Rürup ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Im Hinblick auf den Pfändungsschutz und die Anrechnung bei Sozialleistungen gilt sie als sehr sicher. Einmal eingezahltes Kapital ist nur auf einem Weg wieder verfügbar: In Form der vereinbarten lebenslangen Rente. Weder der Versicherte noch Gläubiger oder der Staat haben in anderer Form Zugriff auf die eingezahlten Beträge. Beachten solltest du aber: Die Rente selbst kann oberhalb des Pfändungsfreibetrags durchaus gepfändet werden.

Daneben solltest du beachten, dass sowohl der Anbieter als auch das Produkt Einfluss auf den Faktor Sicherheit haben. Die Rürup-Rentenversicherung ist schließlich eine private Form der Altersvorsorge, staatliche Garantien gibt es nicht. Sprich: Geht ein Rententräger pleite, ist die Rente im schlimmsten Fall verloren. Wer aus Renditegründen auf fondsgebundene Vorsorgeprodukte setzt, muss ebenfalls mit Verlusten rechnen – nämlich aufgrund von Wertschwankungen der Fondsanlage.

Nachteile der Rürup-Rente

Verwertungsverzicht

Das bedeutet, dass der Vertrag nicht beliehen werden kann. Der Rürup-Vertrag ist außerdem nicht verpfändbar, nicht übertragbar, nicht vererbbar und er kann auch nicht gekündigt werden. Dieser für die Rürup-Rente typische Verwertungsverzicht besteht über die gesamte Vertragslaufzeit. Die fehlende Flexibilität hat Folgen: Kommst du in einen finanziellen Engpass, ist es nicht möglich, dass du Geld aus dem Vertrag entnimmst. Du kannst die Beitragszahlungen gegebenenfalls reduzieren, aber den Vertrag nicht kündigen, sondern lediglich beitragsfrei stellen. Allerdings gibt es Anbieter, die für diese Leistung Gebühren erheben.

Nur monatliche Rentenzahlung

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente kein Wahlrecht zwischen einer Einmalzahlung und regelmäßigen Rentenzahlungen. Der Nutzen einer monatlichen Rente ist für diejenigen hoch, die ein hohes Lebensalter erreichen. Das Festlegen auf eine monatliche Rente bei der Rürup-Rentenversicherung birgt ein hohes Risiko, das eingezahlte Geld im Falle eines frühen Todes zu verlieren.

Keine Hinterbliebenversorgung

Es gibt einen weiteren Nachteil und gravierenden Kritikpunkt. Stirbt der Anleger in der Ansparphase oder zu Beginn seines Rentenalters, ist das gesamte, in die Rürup-Rentenversicherung eingezahlte Geld für die Angehörigen verloren. Das bedeutet auch, dass die Hinterbliebenen – der Ehepartner und die Kinder – keine monatliche Rente erhalten. Das Geld verbleibt beim Versicherungsunternehmen.

Tipp: Das Defizit der fehlenden Hinterbliebenenversorgung kann durch verschiedene Zusatzversicherungen ausgeglichen werden. Dann erhalten der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder die vertraglich garantierte Rente. Allerdings lassen sich die Versicherer diese Zusatzleistungen teuer bezahlen.

Was die Stiftung Warentest rät

Aus den oben genannten Gründen rät die Stiftung Warentest Anlegern, sich vor Abschluss einer Rürup-Rente umfassend zu informieren. Das gilt sowohl für die Rendite als auch für die Steuerkomponente. Nach Meinung von Stiftung Warentest sei die steuerliche Förderung allein kein hinreichender Grund für einen Rürup-Vertrag. Ebenso wichtig seien die Wertentwicklung und die Qualität des Anbieters.

Wie erkenne ich einen guten Anbieter?

Grundsätzlich ist es Banken, Sparkassen, Investmentgesellschaften und Versicherungsgesellschaften erlaubt, die Basisrente anzubieten. Das allein sagt allerdings noch nichts darüber aus, welcher Anbieter die besten Produkte bereitstellt. Deshalb solltest du die folgenden Kriterien bei der Auswahl berücksichtigen:

  • offiziell zertifizierte Produkte
  • gute Ergebnisse bei unabhängigen Tests (z. B. Stiftung Warentest)
  • wirtschaftlich stabiler, renommierter Anbieter
  • flexible und kostengünstige Einzahlungsmöglichkeiten
  • Extras wie optionale Rentengarantiezeit, einfacher Versicherungswechsel
  • kostenlose Ruhephasen im Einzahlungszeitraum

Diese Kriterien, gepaart mit einem ausführlichen Angebotsvergleich und einer fachkundigen Beratung durch einen Steuerberater, sollten dich zu einem Vertrag führen, der zu dir und deiner Lebenssituation optimal passt.

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