Welche Pauschalen darf ich bei meiner Steuererklärung nutzen?

Es gibt zahlreiche Kosten, die du in deiner Steuererklärung geltend machen darfst. Dies ist hilfreich, denn du senkst so dein zu versteuerndes Einkommen und somit auch deine Einkommensteuerlast. Viele Steuerpflichtige vergessen, bestimmte Kosten anzugeben oder kennen die verschiedenen Pauschalen nicht. Doch welche Posten gibt es, die du pauschal geltend machen kannst? In diesem Artikel erhältst du wertvolle Informationen über Pauschalen, mit denen du deine Einkommensteuer senkst.

Wo trage ich pauschale Kosten in meiner Einkommensteuererklärung ein?

Die meisten Pauschalen existieren im Bereich der Werbungskosten. Die Finanzbehörde akzeptiert vor allem bei nicht selbstständiger Arbeit die Angabe von geschätzten Kosten. Grundsätzlich gilt, dass das Finanzamt es zulässt, dass du bei bestimmten Posten bis zu einer bestimmten Obergrenze Beträge auch ohne konkrete Belege steuerlich geltend machst. Diese Posten und die Grenzbeträge gilt es natürlich zu kennen, denn wenn du sie nicht in deiner Steuererklärung angibst, werden sie nicht berücksichtigt.

Die Anlage-N, die für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorgesehen ist, gibt dir viel Spielraum für diese Pauschalen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, von der Sonderausgabenpauschale Gebrauch zu machen. Diese gibst du direkt auf dem Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung an.

Wann lohnt es sich, pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben?

Es gibt im Prinzip zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit sich der Arbeitsaufwand lohnt. Zum einen gilt für Angestellte, dass die pauschal angesetzten Kosten zusammengerechnet 1.000 Euro überschreiten müssen. Diese 1.000 Euro werden vom Finanzamt nämlich grundsätzlich bei jedem Arbeitnehmer vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet. Es handelt sich hierbei um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch als Werbungskostenpauschale bezeichnet wird. Es ist jedoch leicht möglich, diesen Betrag zu überschreiten. Zum anderen gilt für jeden einzelnen Pauschalbetrag, dass es nur dann Sinn ergibt, die Pauschale zu nutzen, wenn du tatsächlich keine höheren Kosten hattest. Solltest du für bestimmte Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst, Belege für höhere Kosten besitzen, dann gib in jedem Fall die real angefallenen Kosten an. Durch die Kombination mit anderen Pauschalbeträgen lässt sich so die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro noch leichter überschreiten. Dies wirkt sich wiederum positiv auf dein zu versteuerndes Einkommen aus.

Welche pauschalen Werbungskosten können andere Personengruppen absetzen?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt, wie der Name vermuten lässt, nur für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Selbstständige machen Kosten dieser Art über ihr Unternehmen steuerlich geltend, entweder direkt in der Einkommensteuererklärung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder als Betriebsausgabe in der Buchführung. Einer weiteren Personengruppe steht jedoch ein anderer Werbungskostenpauschbetrag zur Verfügung, und zwar den Rentnern. Wenn du bereits in Rente bist, darfst du jährlich 102 Euro als Pauschale geltend machen.

Die Entfernungspauschale – wie berechne ich diese korrekt?

Für viele Arbeitnehmer bietet die Entfernungspauschale das größte Einsparpotenzial. Bei der Entfernungspauschale werden die Kosten, die auf dem täglichen Weg zur Arbeit entstehen, steuerlich geltend gemacht. Im Gegensatz zu anderen Pauschalen trägst du hier keinen festen Wert ein, sondern berechnest die Kosten anhand der Entfernung sowie der Arbeitstage. Es handelt sich dennoch um eine Pauschale, da zum einen keine Belege benötigt werden, um die realen Kosten nachzuweisen. Zum anderen werden die Kosten pro Kilometer pauschal festgelegt. Diese Kilometerpauschale wird bei Bedarf von der Finanzbehörde angepasst. Für das Steuerjahr 2018 beträgt diese 30 Cent pro Kilometer. Zu beachten ist, dass du bei der Berechnung die einfache Strecke zur Arbeit zugrunde legst. Das Finanzamt überprüft auch, ob du das komplette Jahr über beschäftigt warst. In diesem Fall und bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt in der Regel, dass du 230 Arbeitstage als Berechnungsgrundlage ansetzt. Bei Lehrern gelten aufgrund der höheren Anzahl an Ferientagen 192 Tage als Regelsatz. In der eigentlichen Berechnung multiplizierst du dann die Anzahl der auf dich zutreffenden Arbeitstage mit der einfachen Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Diese Summe wird dann mit den 30 Cent multipliziert. Bei einer angenommenen Strecke von 25 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt sich bereits eine Entfernungspauschale von 1.650 Euro, die du in deiner Einkommensteuererklärung angeben kannst. Du hast somit bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro deutlich übertroffen. Es ist hilfreich, wenn du deiner Einkommensteuererklärung eine Notiz hinzufügst, auf der du deinen Rechenweg erklärst. Dies beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Nachfragen oder Kürzungen.

Welche Pauschalen existieren bei den Werbungskosten noch?

Neben der Entfernungspauschale existieren noch einige weitere Pauschalen, die du in Anspruch nehmen kannst. Einige sind für alle Gruppen von Arbeiternehmern verfügbar, andere haben bestimmte Voraussetzungen. Bei einigen Pauschbeträgen gilt es, wie auch bei der Entfernungspauschale, wieder genau nachzurechnen.

Sehr speziell aber lohnenswert ist die Umzugskostenpauschale. Wenn du berufsbedingt umziehen musstest, steht dir eine Pauschale von 764 Euro zu. Bei der Zusammenveranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.528 Euro. Damit nicht genug erhöht sich der Betrag für jede weitere im Haushalt lebende Person um weitere 337 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern, die eine zusammen veranlagte Einkommensteuererklärung abgibt, darf somit bei einem Umzug 2.202 Euro steuerlich absetzen. Und außerdem gewährt der Gesetzgeber eine Erhöhung um 50 Prozent, wenn du innerhalb von fünf Jahren zweimal aus beruflichen Gründen umgezogen bist.

Ganz einfach hingegen sind die Arbeitsmittelpauschale und die Pauschale für die Kontoführungsgebühren. Beide werden in der Anlage-N unter Arbeitsmittel beziehungsweise unter den weiteren Werbungskosten eingetragen. Für Arbeitsmittel akzeptiert das Finanzamt pauschal 110 Euro pro Jahr, bei den Kontoführungsgebühren sind es 16 Euro. Die Arbeitsbekleidung darf pauschal nur geltend gemacht werden, wenn es in deinem Beruf eine Vorschrift gibt, spezielle Kleidung zu tragen. Ebenfalls darfst du von deinem Arbeitgeber keine Entschädigung beziehungsweise kostenfreie Kleidung erhalten haben. Für Arbeitsbekleidung lassen sich in der Anlage-N weitere 110 Euro bei den Arbeitsmitteln eintragen.

Den Taschenrechner benötigst du wieder, wenn du Reinigungskosten für deine Berufsbekleidung steuerlich absetzen möchtest. Hier gilt, dass du die Kosten pauschal nur dann anrechnen darfst, wenn du tatsächlich selber deine Kleidung gereinigt hast. Die Berechnung ist etwas kompliziert und hängt vom Arbeitsaufwand, deiner Haushaltsgröße sowie dem Waschgang ab. Für einen Reinigungsgang in der Buntwäsche darfst du bei der Einkommensteuererklärung 2018 als Single 0,77 Euro ansetzen, in einem Vier-Personen-Haushalt hingegen nur noch 0,37 Euro. Wenn du deine Berufskleidung hinterher in einem Ablufttrockner trocknest, darfst du zusätzlich 0,55 Euro als Alleinstehender beziehungsweise 0,24 Euro in einer Familie mit vier Personen ansetzen. Es existieren Tabellen für die verschiedenen Waschgänge und Haushaltsgrößen, aus denen du die konkreten Beträge entnehmen kannst. Die entsprechenden absetzbaren Kosten multiplizierst du dann mit der Anzahl an Waschgängen, die in einem Jahr angefallen sind. Auch die Kosten für die Reinigung der Berufsbekleidung werden in der Anlage-N in der Zeile für Arbeitsmittel eingetragen.

Pauschale Sonderausgaben – welche Grenzbeträge gibt es?

Das Feld für die Sonderausgaben befindet sich im Mantelbogen. Zu den Sonderausgaben gehören zum Beispiel Spenden. Bei diesen fordert das Finanzamt in der Regel immer einen Nachweis. Dennoch gewährt der Gesetzgeber einen Sonderausgaben-Pauschbetrag. Wenn du eine Steuererklärung alleine abgibst, beträgt dieser 36 Euro. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist es erlaubt, 72 Euro anzusetzen. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist unabhängig von der Werbungskostenpauschale. Deshalb lohnt es sich immer, die Pauschale zu nutzen. Wenn du hingegen Belege über höhere Sonderausgaben hast, gilt auch hier die Regel, dass es mehr Sinn ergibt, die realen Kosten anzugeben.

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