Wo musst du deine Versicherungen in der Steuererklärung eintragen?

Als Selbstständiger und Freiberufler musst du jedes Jahr bei deinem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Hierbei vergessen viele, dass sie auch die oft hohen Beiträge für ihre Versicherungen steuerlich geltend machen und so die Steuern senken können. Die Kosten für Versicherungen kannst du in der Regel als Werbungskosten eintragen, allerdings gilt das nicht für jede Versicherung. Im folgenden Artikel erfährst du, welche Versicherungen absetzbar sind und an welchen Stellen du sie einträgst.

Welche Versicherungen sind von der Steuer absetzbar?

Steuerlich absetzbar sind alle Versicherungen, die mit dem Berufsleben zu tun haben und zudem gesetzlich vorgeschrieben sind. Weiterhin können alle Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden, die die Arbeitskraft erhalten und schützen. Zu diesen gehören:

  • die Berufshaftpflichtversicherung
  • die Unfallversicherung für den Bereich Arbeit
  • die Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeit
  • die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • die Haftpflichtversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung
  • die Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherungen
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • die Risikolebensversicherung
  • die Kapitalversicherung (wenn sie nach 2005 abgeschlossen wurde)
  • und unter bestimmten Voraussetzungen die Sterbegeldversicherung

Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?

Als Grundregel kannst du dir merken, dass alle Sachversicherungen nicht steuerlich absetzbar sind, da sie vermeidbar sind und weder deiner Vorsorge dienen noch für deinen Beruf wichtig sind. Beispiele für nicht von der Steuer absetzbare Versicherungen sind:

  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherungen für Privat-, Miet- und Verkehrsrecht
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • private Rentenversicherungen
  • Kapitalversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden

Wo trägst du die Versicherungen ein?

An welchen Stellen du die gezahlten Beiträge einträgst, hängt davon ab, ob es sich um die Abdeckung privater Risiken oder beruflicher Risiken handelt und welche Lebensbereiche mit den einzelnen Versicherungen geschützt werden sollen.

Arbeitnehmer kennen die Anlage-N nur zu gut. Hier werden Werbungskosten eingetragen, die im Rahmen der nicht-selbstständigen Arbeit entstehen. In der Steuererklärung kannst du hier die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und andere Versicherungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, die Kfz-Steuer und andere außergewöhnliche Belastungen angeben. Von der Steuer absetzen können Arbeitnehmer generell einen Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, ohne Nachweise erbringen zu müssen.

Meistens gehen die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Haftpflicht und zu anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus. In dem Fall lohnt es sich, alle Versicherungen einzutragen, denn jeder zusätzliche Betrag, der in der Steuererklärung geltend gemacht wird, vermindert das zu versteuernde Einkommen und somit die zu zahlenden Steuern. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kfz-Versicherung, die du vollständig steuerlich geltend machen kannst.

Welche Besonderheiten musst du als Selbstständiger beachten?

Als Selbstständiger und Freiberufler gibst du die Versicherungsbeiträge in deiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung an. In der Anlage EÜR deiner Einkommensteuererklärung kannst du zum Beispiel die Beiträge für deine Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht und weitere Versicherungen, die allesamt Werbungskosten darstellen, angeben. Auch die Rechtsschutzversicherung und die Unfallversicherung kannst du hier eintragen. Bei der Kfz-Versicherung musst du jedoch die private Nutzung herausrechnen. Dazu zählt zum Beispiel deine Kfz-Kaskoversicherung.

Wofür benötigst du die Anlage Vorsorgeaufwand? (VA)

In der Anlage-AV kannst du alle Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung absetzen, die deiner Vorsorge dienen. Dazu gehören die private Krankenversicherung, die private Unfallversicherung, die Riester-Rente, die Rürup-Rente und sonstige Vorsorgeaufwendungen. In der Anlage-AV sind die Beiträge zur Unfallversicherung zum Beispiel in Zeile 50 einzutragen.

Welche Grenzen sind zu beachten?

Die Kfz-Versicherung ist nicht in voller Höhe absetzbar, da der private Teil vom Finanzamt genau kontrolliert wird, zum Beispiel, indem du zu deiner Steuererklärung ein Fahrtenbuch hinzufügen musst. Angeben kannst du trotzdem die volle Höhe der Prämie. Steuerlich begrenzt absetzbar sind auch deine Vorsorgeaufwendungen. Absetzen kannst du Riester-Beiträge nur bis zu 2.100 Euro jährlich. Auch die Prämien für die Basisversorgung (zum Beispiel Rürup-Rente) können nur bis zu 23.362 Euro pro Jahr als Single abgesetzt werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Für die übrigen Versicherungen gilt eine Grenze von 1.900 Euro als Arbeitnehmer oder Beamter, für dich als Selbstständigen wurde diese Grenze noch einmal erhöht: 2.800 Euro kannst du absetzen.

Durch kompetente Beratung Steuern sparen

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Versicherung du in welcher Höhe absetzen kannst, trag den jeweiligen Betrag vorsorglich in die entsprechende Anlage ein und heb die Rechnungen und Kontoauszüge gut auf. Die Höchstgrenzen zum Absetzen werden zwar schon schnell erreicht, dafür berücksichtigt das Finanzamt aber auch die tatsächliche Höhe. Um zu erfahren, welche Versicherungen sich absetzen lassen, kannst du immer beim Finanzamt nachfragen. Außerdem hilft dir jedes Steuerberatungsbüro mit einer kompetenten Beratung gerne weiter. Zudem kannst du die Hilfe von einem Gründungscoach oder einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Sie können dir zum Thema Steuern und Versicherungen wertvolle Tipps geben, mit denen du im Zweifel viel Geld sparen kannst.

Dein Geschäftskonto für einfache Buchhaltung

Verwalte Ausgaben und vereinfache deine Buchhaltung – mit dem Holvi Geschäftskonto.

  • Belege speichern
  • USt und Gewinn in Echtzeit
  • Schnittstellen zu DATEV & lexoffice

Buchhaltung online

Holvi gibt es für diese Unternehmensformen:
Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.