Kleingewerbe anmelden – Gebühren, Formulare und Kosten
Kleingewerbe sind genauso wie kaufmännisch tätige Gewerbebetriebe zur Anmeldung ihres Gewerbes verpflichtet. Jedoch ist die Anmeldung des Kleingewerbes deutlich unbürokratischer und kostengünstiger. In diesem Artikel findest du alle wichtigen Schritte, um dein Kleingewerbe anzumelden.
Jedes Gewerbe muss angemeldet werden – auch Kleingewerbe
Nach der gesetzlichen Vorschrift der Gewerbeordnung (GewO) ist jede natürliche Person verpflichtet, die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anzumelden. Das gilt genauso für ein Kleingewerbe wie für ein gewöhnliches Gewerbe. Die Anmeldung deines Kleingewerbes ermöglich dem Gewerbeamt, deine Gewerbetätigkeit zu überwachen und statistische Daten zu erheben. Mit der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein.
Freiberufler*innen sind ausgenommen
Angehörige freier Berufe gelten nicht als Gewerbe und benötigen daher keine Gewerbeanmeldung. Zu den typischen freien Berufen gehören:
- Künstler und Publizisten
- Hebammen
- freie Lehrer und Dozenten
- Ärzte, Rechtsanwälte, Notare etc.
Ob deine Tätigkeit als freier Beruf gewertet wird oder nicht, ist im Zweifelsfall individuell abzuklären. Wenn du alle benötigten Unterlagen eingereicht hast, kommt es dann eventuell zur persönlichen Vorsprache.
Gibt es Unterschiede bei der Anmeldung eines Kleingewerbes und eines Gewerbes?
Die Gewerbeanmeldung funktioniert bei einem Kleingewerbe genauso wie bei einem gewöhnlichen Gewerbe.
Nicht nötig ist ein Handelsregistereintrag, da ein Kleingewerbe keine Kaufmannseigenschaft besitzt. Zum Handelsregistereintrag sind nur reguläre Gewerbebetriebe verpflichtet, für die die Regeln des HGB gelten.
So meldest du ein Kleingewerbe an
Für die Gewerbeanmeldung ist das örtliche Gewerbeamt bei der Stadt zuständig. Diese Behörde musst du informieren, dass du ein Unternehmen gründest und ein Gewerbe aufnimmst. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel in drei Schritten zu erledigen. Das gilt auch für Kleingewerbetreibende.
1. Prüfe, ob eine Gewerbeerlaubnis nötig ist
Wenn es sich bei deiner Gewerbeanmeldung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, klärst du am besten mit dem Gewerbeamt, welche Formulare, Genehmigungen und Berechtigungen du für deine gewerbliche Tätigkeit benötigst. In einigen Branchen musst du für die Ausstellung des Gewerbescheins besondere Voraussetzungen erfüllen. Unter Umständen musst du beachten, dass Kleingewerbetreibende ihre Fachkenntnisse ebenso nachweisen müssen wie ein gewerbliches Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist.
- Kläre am besten mit dem Gewerbeamt, welche Voraussetzungen du für die Gewerbeanmeldung zu beachten hast.
- Eine gute Anlaufstelle für deine Fragen ist auch die örtliche IHK.
2. Lege Personalausweis und Nachweise vor
Im nächsten Schritt gehst du mit allen geforderten Nachweisen und deinem Personalausweis zum Gewerbeamt der Stadt. Dort füllst du nur noch ein Formular aus und bekommst im Gegenzug den Gewerbeschein von der Behörde. Eine Gewerbeanmeldung ist also recht schnell und einfach zu erledigen, wenn du direkt alle erforderlichen Unterlagen vorlegst. Sollte der Beamte übrigens Fragen an dich als Kleingewerbetreibender haben, kannst du diese gleich vor Ort mit ihm klären. So vermeidest du überflüssige und langwierige Telefonate, die nur dazu dienen, um vermeidbare Unklarheiten zu beseitigen.
Alternativ kannst du die Gewerbeanmeldung auch online vornehmen.
3. Zahle die Kosten für deine Gewerbeanmeldung
Du weißt jetzt, was du zu tun hast, um den Gewerbeschein zu erhalten. Im letzten Schritt sind noch die Auslagen für die Gewerbeanmeldung zu bezahlen. Vermutlich macht das zuständige Gewerbeamt sie sofort bei der Ausstellung des Gewerbescheins geltend. Bei den meisten Behörden kannst du bar oder mit Karte bezahlen. Hier gibt es übrigens keine Erleichterungen für Kleingewerbetreibende. Auch wer mit einem Unternehmen nur einen überschaubaren Gewinn erzielt und wer statt einer Bilanz lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, zahlt die gleichen Auslagen für die Gewerbeanmeldung.
Was kostet die Anmeldung deines Kleingewerbes?
Die offizielle Gewerbeanmeldung unterscheidet sich je nach Stadt oder Gemeinde . Dem Antrag wird im Regelfall mühelos stattgegeben, lediglich die Überprüfung auf eine gewerbliche oder freie Berufstätigkeit wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Die erhobene Gebühr für die Gewerbeanmeldung dient im Wesentlichen dazu, die Kosten in der Verwaltung zu decken. Die exakten Gebühren in deiner Stadt können der öffentlichen Gebührenordnung entnommen werden. Eine Bandbreite zwischen 20 und 60 Euro ist üblich.
Ausgewählte Gebühren für die Gewerbeanmeldung 2023
Besonderheiten bei einer Gewerbe-Anmeldung im Nebenerwerb
Nicht immer steht bei der Anmeldung eines selbstständigen Betriebs eine hauptberufliche Tätigkeit im Vordergrund. Auch wenn du neben einem Haupt-Job eine Nebentätigkeit als Gewerbe durchführst, ist eine Anmeldung erforderlich. Vielleicht denkst du über einen kleinen Online-Shop nach, um dir monatlich ein paar Euro hinzuzuverdienen. Unabhängig von der Rechtsform deines Kleingewerbes entstehen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem Gewerbe als Hauptberuf. Vergiss hierbei nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Dieser kann dir unter Umständen eine weitere Berufstätigkeit verbieten. In vielen Fällen ist dies sogar explizit als Regelung in deinem Arbeitsvertrag zu finden.
Besonderheiten bei der Anmeldung eines Handwerksbetriebs
Bei den meisten Gewerbetreibenden ist die Anmeldung des Gewerbes mit einer zusätzlichen Anmeldung bei der IHK verbunden. Eine Ausnahme sind die Handwerker, für die eine gesonderte Meldung bei der regionalen Handwerkskammer notwendig ist. Diese ist aus Tradition heraus entstanden und regelt die speziellen Vorschriften und Rahmenwerte rund um jeden handwerklichen Gewerbebetrieb. Beachte, dass du dich selbst um diese gesonderte Anmeldung kümmern musst. Gleiches gilt auch für deinen Eintrag ins Handelsregister, wenn du als eingetragener Kaufmann oder Geschäftsführer eines selbstständigen Betriebs durchstarten möchtest. Anmeldungen dieser Art können nur von einem Notar durchgeführt werden und sind mit Zusatzkosten verbunden.
Die nächsten Schritte: Finanzamt, IHK, Handwerkskammer
Hast du dein Formular für die Gewerbeanmeldung vor Ort oder online eingereicht kümmert sich das Gewerbeamt um die nächsten Schritte.
- Dein Finanzamt sendet dir ein Formular zur steuerlichen Erfassung. Mit diesem Formular erhältst du dann deine Steuernummer, die du auf deinen Rechnungen angibst.
- Als Kleinwerbetreibender bist du zur Mitgliedschaft in der IHK oder einer anderen Handwerkskammer verpflichtet. Die entsprechenden Informationen erhältst du in der Regel per Post.
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