Steuererklärung nicht abgegeben oder zu spät abgegeben: Die Folgen & was du jetzt tun kannst

Selbstständigen müssen in der Regel jährlich ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Aus vielen Gründen kann es passieren, dass du das Einreichen der Steuer beim Finanzamt vergisst. Wenn du zu spät deine Formulare bei ELSTER online ausfüllst, musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen – das Finanzamt nimmt dann eine Steuerschätzung für dich vor. Diese fällt im Regelfall zu deinen Ungunsten aus. Daher empfiehlt es sich, schnellstmöglich die richtige und korrekte Steuererklärung abzugeben.

Welche Fristen gelten für die Abgabe deiner Steuererklärung?

Für die Fristen bei der Steuererklärung ist zwischen der freiwilligen und der verpflichtenden Abgabe zu unterscheiden. Die freiwillige Steuererklärung gilt beispielsweise, wenn du mit deinen Einnahmen nicht über den Steuerfreibetrag gelangst. Auch für viele Angestellte ist die Abgabe freiwillig. In diesem Fall hast du vier Jahre Zeit, um rückwirkend steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Kommst du mit deinen Einnahmen oder Umsätzen über die jährlich neu festgelegte Grenze des Steuerfreibetrags, gehörst du zu den Steuerpflichtigen und musst jährlich deine Steuererklärung einreichen. Hierbei galt in den meisten Bundesländern traditionell die Frist zum 31. Mai, um die Erklärung zum vergangenen Jahr einzureichen. Seit dem Jahr 2019 gibt es eine bundeseinheitliche Regelung mit zwei zusätzlichen Monaten. Das heißt, du bist verpflichtet, deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben.

Welche Konsequenzen hat eine verspätete Steuererklärung?

Wenn du zum Stichtag keine Steuererklärung eingereicht hast, wird das Finanzamt dich zunächst anschreiben. In diesem Schreiben wird ein weiterer Abgabetermin festgelegt, der meist vier bis sechs Wochen in der Zukunft liegt. Solltest du auch diesen Termin verpassen, erhältst du eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung und es wird ein Zwangsgeld angedroht. Solltest du auch auf diese zweite Aufforderung, die erneut einen Stichtag festlegt, nicht reagieren, wird das Finanzamt deine Einkünfte schätzen und anhand dieser Daten die Steuerlast festlegen. Meist kommst du hier sehr schlecht weg und musst deutlich mehr Steuern zahlen, weshalb du eine solche Schätzung unbedingt vermeiden solltest. Auch ein Einspruch gegen diese Schätzung ist nur noch innerhalb von vier Wochen möglich. Übrigens: Wenn das Finanzamt deine Einkünfte zu niedrig geschätzt hat, dann stehst du in der Pflicht, diese Schätzung zu korrigieren. Ansonsten machst du dich strafbar, was als leichtfertige Steuerverkürzung oder als Steuerhinterziehung gewertet wird.

Wie hoch fällt die Strafzahlung an das Finanzamt aus?

Die zulässige Strafe wird durch die Abgabenordnung festgelegt, wobei das Finanzamt im Einzelfall entscheidet. Die Höhe der Strafe beträgt bis zu zehn Prozent der ermittelten Steuerlast des entsprechenden Jahres, maximal jedoch 25.000 Euro. Beim zuständigen Finanzamt kannst du deine Gründe für das verspätete Einreichen erklären, um die drohende Strafzahlung eventuell zu reduzieren. Bei triftigen Gründen setzt das Amt vielleicht eine geringere Strafzahlung an, als wenn von einer leichtfertigen Steuerverkürzung, einer geplanten Steuerhinterziehung oder anderen vorsätzlichen Versäumnissen ausgegangen wird.

Seit 2019 wird die verspätete Abgabe der gemäß § 152 Abgabenordnung (AO) noch strenger behandelt. Hier ist dem Finanzamt beispielsweise ein Pauschalbetrag von 25 Euro pro Monat der verspäteten Abgabe als Strafzuschlag erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Steuern nachzuzahlen sind oder nicht.

Wie läuft die Steuerschätzung bei Nichtabgabe ab?

Neben der Strafzahlung hat das Finanzamt das Recht, eine Steuerschätzung für deine Einkommensteuererklärung vorzunehmen. In diesem Fall kann sich das Finanzamt an den bisherigen Einkünften orientieren, falls diese aus den letzten Jahren bekannt sind. In der Regel wird hier vergleichsweise hoch angesetzt und zudem nicht von größeren Abzügen als betriebliche Ausgaben ausgegangen. Dieser Schätzbetrag wird als Grundlage für die Einkommensteuer im abgelaufenen Jahr herangezogen und dir inklusive Strafe zugestellt.

Das Finanzamt setzt dir außerdem eine Ausschlussfrist. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat und gibt dir eine Chance, deine Steuererklärung korrekt einzureichen. Falls du in der Zeit nicht die eigene Steuererklärung einreichst, wird die Schätzung rechtskräftig und gilt offiziell. Selbst wenn du deine Erklärung noch korrekt einreichst, bleibt die ermittelte Strafe fast immer bestehen.

Gibt es die Möglichkeit, sich für die Nichtabgabe zu entschuldigen?

Es gibt Situationen, in denen ein Steuerzahler aus weitreichenden Gründen seine Steuererklärung nicht fristgerecht übermitteln konnte. Beispielsweise können außergewöhnliche Belastungen, eine schwere Krankheit oder andere persönliche Umstände das form- und fristgerechte Abgeben verhindern. Ist dies der Fall, solltest du rechtzeitig den direkten Kontakt zum Finanzamt suchen. Dieses wird im Einzelfall deine Situation berücksichtigen und dir als Ausnahme eine Sonderfrist einräumen. Das Amt kann auch die Strafzahlung erlassen, falls du dein Versäumnis gut begründest. Du solltest dafür ein persönliches, offenes Gespräch mit deinem Sachbearbeiter suchen.

Rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Damit es gar nicht erst zum Stress beim Abgeben kommt, solltest du vorzeitig um eine Fristverlängerung bitten. Diese ist grundsätzlich jedem Steuerzahler einzuräumen und kann bequem beim Finanzamt oder über ELSTER beantragt werden. Mit der Fristverlängerung ist es deine Pflicht, deine Erklärung bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres abzugeben. Diese Zeitspanne gilt übrigens automatisch, wenn du dich für die Unterstützung durch einen Steuerberater entscheidest.

Mit einem Steuerberater keine Gedanken mehr über Fristen machen

Wenn du zur Steuererklärung verpflichtet bist und diese schnell und stressfrei erledigen möchtest, ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater die beste Entscheidung. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler suchen den Kontakt zu einem Berater, beispielsweise um zu erfahren, was sie absetzen können und wie sie nicht aus Unwissenheit Steuerhinterziehung begehen. Auch für eine rückwirkende Steuererklärung ist diese professionelle Unterstützung allen selbstständigen Unternehmern zu empfehlen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.