Aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen
Als Selbstständiger oder Freiberufler zu arbeiten, ist eine attraktive Möglichkeit, sich aus der Arbeitslosigkeit zu verabschieden. Gerade, wenn länger kein passender Job gefunden wird, kannst du überlegen, ob du selbst mit einer eigenen Geschäftsidee durchstarten möchtest. Die gute Nachricht: Unter den Förderungen für Selbstständige gibt es auch Zuschüsse spezielle für arbeitslose Existenzgründer*innen. Schließlich hat der Staat ein Interesse daran, dass du deinen Weg zurück ins Berufleben findest.
Förderungen für Existenzgründer in der Arbeitslosigkeit
Um selbstständig die Phase der Arbeitslosigkeit zu beenden, gibt es verschiedene Formen der staatlichen Förderung.
- Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann als Förderung den Gründungszuschuss erhalten.
- Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann das Einstiegsgeld erhalten.
Beratung zur Existenzgründung
In beiden Fällen solltest du für den Weg in die Selbstständigkeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dieser sichert dir eine umfassende Beratung durch die Agentur und weitere Stellen zu. Wenn du im Besitz des AVGS bist, wird diese Beratung zu 100 Prozent finanziell unterstützt, sodass du keine unnötigen Kosten auf dem Weg in die Selbstständigkeit fürchten musst.
Die nächsten Schritte
Durch die fundierte Beratung erfährst du, was du bei der Existenzgründung bedenken musst. Einen Businessplan zu erstellen, nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Der Businessplan sollte deutlich machen, was genau deine Geschäftsidee ist und wie die Kosten hierfür sauber kalkuliert sind. Auch Angebote zur Fort- und Weiterbildung ebnen den Weg zur Selbstständigkeit, für die du ebenfalls eine umfassende Förderung durch die Arbeitsagentur erwarten darfst. Wichtig ist, dass eine echte Motivation zur Existenzgründung erkennbar ist und du durchdacht in eine neue und selbstständige Zukunft durchstarten willst.
Vorsorgen für eine erneute Arbeitslosigkeit
Wenn du selbstständig oder freiberuflich arbeiten willst, solltest du einige Überlegungen anstellen. Dazu gehört auch, ob du freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen willst. Dies kann sich lohnen, um zu einem späteren Zeitpunkt Arbeitslosengeld zu erhalten. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für die Mitgliedschaft zu erfüllen.
Für Angestellte ist die Regelung sehr klar. Kommt es zu einer Kündigung, wird im Regelfall vom Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt und der Staat zahlt als nächstes das Arbeitslosengeld als finanzielle Absicherung. Dieses bemisst sich nach dem bisherigen Gehalt und ist zeitlich begrenzt, abhängig von der Dauer an Einzahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Falls der Arbeitslose in dieser Zeit keine neue Arbeit findet, bleibt Hartz-IV als einzige staatliche Leistung übrig.
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann grundsätzlich nicht mit diesen Leistungen rechnen. Es besteht keine Pflicht, Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Da es auch nicht zu einer Kündigung oder der Zahlung von Abfindungen kommen kann, entfällt der klassische Bezug von Arbeitslosengeld. Allerdings hast du die Möglichkeit, auch als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig in die gesetzliche Versicherung einzuzahlen und auf Ersatzleistungen zu vertrauen.
Wie funktioniert die freiwillige Mitgliedschaft?
Für die freiwillige Mitgliedschaft musst du dich spätestens drei Monate nach der Gründung deines Unternehmens entschieden haben. Den Antrag stellst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur. Allerdings muss für einen erfolgreichen Antrag eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du hast unmittelbar vor der Gründung Ersatzleistungen nach dem SGB-III bezogen, also beispielsweise Arbeitslosengeld.
- Du warst in den letzten 24 Monaten wenigstens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig tätig und hast entsprechend Beiträge in das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt. Dies gilt auch bei Ersatzleistungen, z. B. beim Bezug von Krankengeld oder Erziehungsgeld.
- Ist eine Voraussetzung erfüllt, ist die freiwillige Versicherung problemlos möglich. Es gibt wenige Ausnahmen, beispielsweise für Berufsgruppen wie Beamte oder in Zeiten von Wehrdienst und Kindererziehung. Gleiches gilt, wenn aktuell eine andere Form von Versicherungspflicht besteht, was im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht der Fall sein dürfte.
Die Agentur für Arbeit unterstützt dich bei der Existenzgründung
Hast du die Arbeitsagentur überzeugt und willst selbstständig durchstarten, wird dir der Gründungszuschuss in der ersten Zeit durch Übernahme vieler Lebenshaltungskosten weiterhelfen. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf den Gründungszuschuss – eine ruhige und sachliche Vorbereitung für zukünftige Unternehmer ist deshalb anzuraten.
Für einen einfachen Einstieg in das Thema Existenzgründung steht die zuständige Arbeitsagentur zur Seite. Da deine Arbeitslosigkeit im Sinne letzterer ist, wird dein Berater dir kompetent auf dem Weg in die Selbstständigkeit weiterhelfen. Hier kannst du auch abklären, ob du in den ersten Monaten nach der Gründung freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen willst. Neben der Agentur gibt es weitere unabhängige Beratungsstellen.
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