Wer ist eingetragener Kaufmann/frau (e. K.) oder Einzelkaufmann/-frau?

Einzelkaufleute sind alle Einzelunternehmer*innen, die eine gewisse Betriebsgröße erreicht haben und deshalb zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind. Ein zentrales Merkmal dieser Rechtsform ist das verbundene Haftungsrisiko, das du kennen und in deine Entscheidung mit einbeziehen solltest. Welche Vorteile und Nachteile die Selbstständigkeit als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau hat, erfährst du in diesem Artikel.

Kaufmann/Kauffrau ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt

Was ein Kaufmann ist, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt: Nach § 1 HGB ist Kaufmann oder Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist dabei grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, außer das Unternehmen erfordert “nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb”.

Kaufleute sind also Gewerbetreibende, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zu einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb verpflichtet sind. Dazu werden zum Beispiel Jahresumsatz, Anzahl der Geschäftsvorgänge, die Zahl der Beschäftigten und das Kapital betrachtet. Man nennt sie auch Istkaufmann/Istkauffrau. Zu ihren Pflichten gehört:

Ausnahmen: Kleingewerbe, Freiberufler, Land- & Forstwirtschaft

  • Gewerbebetriebe, die dagegen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, werden auch Kleingewerbe genannt. Wer ein solches Kleingewerbe betreibt, gilt nicht als Kaufmann oder Kauffrau.
  • Auch Selbstständige in der Land- & Forstwirtschaft und Freiberufler*innen gelten nicht als Kaufleute.

Diese selbstständigen Einzelunternehmen können freiwillig die Kaufmannseigenschaft annehmen, indem sie sich ins Handelsregister eintragen lassen. Man nennt sie deshalb auch Kannkaufmann/Kannkauffrau.

Mehrere Kaufleute bilden eine Handelsgesellschaft

Bist du nicht alleiniger Inhaber der Firma, sondern betreibst das Handelsgewerbe zu zweit oder mit mehreren natürlichen Personen, dann ist sie kein Einzelunternehmen, sondern eine Handelsgesellschaft.

Beispiele für Handelsgesellschaften

  • Personengesellschaften, zum Beispiel die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG)

Handelsgesellschaften sind nach § 6 HGB Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches.

Nicht verwechseln – der Einzelhandelskaufmann

Der Einzelhandelskaufmann und die Einzelhandelskauffrau sind leicht zu verwechseln mit dem Einzelkaufmann. Es handelt sich dabei aber um etwas komplett anderes – Einzelhandelskaufmann/frau ist ein Ausbildungsberuf im Einzelhandel.

Was bedeutet der Zusatz e. K.?

Kaufleute dürfen ihren Firmennamen frei wählen, müssen aber nach § 19 HGB den Zusatz “eingetragener Kaufmann”, “eingetragene Kauffrau” oder eine Abkürzung wie “e.K.”, “e.Kfm.” oder “e.Kfr.” dahinter tragen.

Dieses Kürzel sagt aus, dass eine natürliche Person als Kauffrau oder -mann im Handelsregister eingetragen ist.

Ist ein Handelsregistereintrag für Kaufleute Pflicht?

Ob der Eintrag in das Handelsregister obligatorisch ist oder nicht, hängt davon ab, ob du Istkaufmann oder Kannkaufmann bist.

Istkaufleute müssen sich ins Handelsregister eintragen

Selbstständige, die ein in kaufmännischer Weise eingerichtetes Geschäft betreiben, müssen sich ins Handelregister eintragen. Durch das Betreiben des Handelsgewerbes tritt die Kaufmannseigenschaft automatisch ein.

Der Handelsregistereintrag hat dabei rein deklaratorische Wirkung. Die Kaufmannseigenschaft liegt selbst auch dann vor, wenn die Eintragung ins Handelsregister versäumt wurde.

Kannkaufleute sind freiwillig eingetragen

Kannkauffrauen/Kannkaufmänner sind Betreiber eines Kleingewerbes, für das eine kaufmännische Geschäftsorganisationnicht nötig ist, die sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

Gründung als e.K

Die Gründung als eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann funktioniert in drei Schritten:

  1. Eintrag ins Handelsregister durch einen Notar
  2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  3. Anmeldung beim Finanzamt über den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung

Es ist kein Mindestkapital notwendig.

So funktioniert der Eintrag ins Handelsregister

Den Eintrag ins Handelsregister nimmt ein Notar vor, die Kosten dafür liegen bei etwa 200 bis 300 Euro. Mit dem Handelsregistereintrag wirst du zum Kaufmann beziehungsweise zur Kauffrau mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Die notwendigen Angaben

  • die Firma, der Firmenname und der Sitz deines Unternehmens mit Angabe der Anschrift, der Unternehmenszweck
  • mögliche, zur Vertretung berechtigte Personen sowie die Vertretungsbefugnisse, die Rechtsform des Unternehmens
  • die Höhe des Grund- oder Stammkapitals

Tipp: Nachdem du in das Handelsregister eingetragen worden bist, erhältst du eine Handelsregisternummer. Sie macht es Geschäftspartnern leichter, Zugriff auf deinen Handelsregistereintrag zu bekommen, um Auskünfte über dein Unternehmen zu erhalten. Deshalb solltest du auf deiner Unternehmenswebsite die Handelsregisternummer im Impressum angeben.

Die Gewinnermittlung bei Kaufleuten

Einzelkaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren

  • ihre Gewinne über 80.000 Euro liegen
  • oder ihre Umsätze den Betrag von 800.000 Euro übersteigen.

Sie müssen dann eine Bilanz erstellen.

Liegen die Gewinne und Umsätze darunter, können eingetragene Kaufleute die einfachere Einnahmen-Überschussrechnung nutzen.

Welche Steuern zahlen Kaufleute?

Kaufleute müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitteilen. Für sie fallen 3 Steuern für Selbstständige an:

1. Einkommensteuer

Als ein mit dem Zusatz e. K. versehener Kaufmann erhältst du keinen Lohn, sondern beziehst ihn aus deinem Einkommen. Deshalb unterliegst du der Einkommensteuer. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten. Sie werden anhand der zu erzielenden Einkünfte im betreffenden Jahr geschätzt und sind der Saldo aus deinen Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Abgezogen werden auch sonstige Einkünfte, Sonderausgaben und sonstige Steuerermäßigungen. Fallen die erzielten Einkünfte sehr niedrig aus, wird auf die Festsetzung von im Voraus zu zahlender Einkommensteuer verzichtet.

2. Gewerbesteuer

Da eingetragene Kaufleute ein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie Gewerbesteuer abführen.

3. Umsatzsteuer

Die dritte Steuer ist die Umsatzsteuer. Als Kaufmann oder Kauffrau bist du verpflichtet, die Buchführung und die Rechnungslegung so zu gestalten, dass sich mit ihrer Hilfe die Umsatzsteuer ermitteln lässt.

Vorteile als eingetragener Kaufmann

  • Ein kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen punktet mit einer schnellen und unkomplizierten Gründung.
  • Es ist kein Mindest- oder Stammkapital erforderlich.
  • Als Einzelunternehmer gehört dir der gesamte Gewinn, den dein Betrieb erwirtschaftet.
  • Unternehmerische Unabhängigkeit: Kaufleute tragen die alleinige Verantwortung. Sie können schnell Entscheidungen treffen. Außerdem kannst du schnell auf Konjunkturschwankungen reagieren, und die Wirtschaftlichkeit deiner Firma an das aktuelle Marktgeschehen anpassen.
  • Alleinige Geschäftsführung. Es gibt keine Konflikte über die Unternehmensführung und über die Investition von Gewinnen.
  • Seriösität und Professionalität: Durch den öffentlichen Handelsregistereintrag genießen Kaufleute mehr Ansehen im Geschäftsverkehr.

Nachteile als eingetragener Kaufmann

  • Zunächst einmal tätigst du als Einzelkaufmann Geschäfte auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung. Das bedeutet in Bezug auf die Rechtsfähigkeit, dass du als Einzelkaufmann vor Gericht klagen, aber umgekehrt auch verklagt werden kannst.
  • Ein gravierender Nachteil ist die fehlende Haftungsbeschränkung. Sie hat zur Folge, dass du als eingetragener Kaufmann beziehungsweise als eingetragene Kauffrau persönlich und uneingeschränkt mit dem gesamten Vermögen, also auch mit deinem Privatvermögen, haftest. Die Haftung ist also nicht beschränkt, wie zum Beispiel bei der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  • Die fehlende Haftungsbeschränkung und die Haftung mit dem gesamten Vermögen bergen für Geldgeber ein hohes finanzielles Risiko, sodass dir keine oder nur sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten offen stehen.

Fazit

Die Gründung eines Einzelunternehmens als eingetragener Kaufmann eignet sich für Personen, die sich allein selbstständig machen und die keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten. Möglich ist diese Unternehmensform für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Arbeiten. Positiv hervorzuheben ist, dass du das Unternehmen eigenverantwortlich führst und damit die alleinige Entscheidungsbefugnis hast. Der wirklich kritische Punkt ist die Haftung mit dem gesamten Vermögen, von der letztendlich die Entscheidung für oder gegen diese Unternehmensform abhängt. Deshalb solltest du dich nur dann als Einzelkaufmann selbstständig machen, wenn dein Haftungsrisiko nicht allzu groß ist.

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