Wie berücksichtige ich Handwerkerrechnungen bei der Steuer?

Wer sich Jahr für Jahr über hohe Steuerzahlungen an das Finanzamt ärgert, sollte bei der jährlichen Steuererklärung alle Mittel und Wege ausschöpfen, um Ausgaben jeglicher Art abzusetzen. Rechnungen von Handwerkern sind Kosten, die du als Mieter, Eigentümer oder Vermieter zahlst und die du von der Steuer absetzen darfst. Wer den erlaubten steuerlichen Rahmen voll ausnutzt, bekommt vom Finanzamt einen Teil der Ausgaben wieder zurück und spart bares Geld bei der Einkommenssteuer.

Was Mieter und Eigentümer von Vermietern unterscheidet

Wenn du Rechnungen von Handwerkern in deiner Steuererklärung angibst, weil du sie von deiner Steuer absetzen willst, ist zuerst eine Unterscheidung wichtig: Für Mieter und Eigentümer gelten andere Vorschriften als für Vermieter. Damit du dir keine unnötige Arbeit mit deiner Steuererklärung machst und damit das Finanzamt deine Ausgaben anerkennt, musst du sie steuerlich korrekt angeben und in der richtigen Anlage in Elster eintragen. Zuerst ist wichtig zu klären, ob du eine Ausgabe für deine Immobilie als Mieter, als Eigentümer oder als Vermieter gemacht hast. Für Mieter und Eigentümer gelten ähnliche steuerliche Vorschriften, Vermieter müssen andere Regeln beachten. Wichtig ist außerdem, ob es sich bei der Handwerkerleistung um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Renovierung deiner Immobilie handelt.

Welche Arbeiten als Dienstleistung für deinen Haushalt gelten

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein wichtiger Begriff für Steuerpflichtige, wobei es keine Rolle spielt, ob ein Haus oder eine Wohnung gemietet ist oder ob du Eigentümer eines eigenen Hauses bist. Sie sind definiert als Leistungen, die rund um deinen Haushalt anfallen und die in der Regel von dir, von einem Bewohner deines eigenen Haushalts oder von einem Mitglied deiner Familie ausgeführt werden. Du vergibst diese Arbeiten allerdings an einen externen Dienstleister, weil du selbst keine Zeit oder keine Lust hast, sie zu übernehmen. Typische haushaltsnahe Dienstleistungen sind die Reinigung von Treppenhaus und Fenstern oder die Pflege von Garten und Außenanlagen. Achte darauf, dass zwischen dem Ort der erbrachten Arbeit und deiner genutzten Wohnung ein direkter Zusammenhang besteht. Das Finanzamt erkennt die Kosten steuerlich nicht an, wenn die Leistung an einem anderen Ort durchgeführt wurde. Pro Jahr ist eine Summe von höchstens 4.000 Euro bei deiner Steuer abzugsfähig. Dieser Betrag ergibt sich, weil maximal 20 Prozent von 20.000 Euro jährlich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind. Abzugsfähig sind Kosten für die Anfahrt, die Lohnkosten oder Arbeitskosten und Auslagen für genutzte Maschinen. Sofern in den Handwerkerkosten Materialkosten enthalten sind, darfst du sie nicht absetzen.

Was müssen Eigentümer von Wohnungen beachten?

Auch als Eigentümer einer Immobilie in einem Mehrfamilienhaus darfst du Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben. Die jährlichen Ausgaben für diese Arbeit trägst du gemeinsam mit allen anderen Eigentümern. In der jährlichen Nebenkostenabrechnung ist in der Regel ein Posten aufgeführt, aus dem die Kosten des externen Dienstleisters hervorgehen, die du nach deinem Anteil an der gesamten Liegenschaft zu zahlen hast. Diesen Betrag gibst du in deiner Steuererklärung an. Gerade bei kleineren Wohnungen erreichst du die abzugsfähige Höchstsumme von 4.000 Euro im Jahr vermutlich nicht. Trotzdem solltest du den Steuervorteil nicht unterschätzen und jede Handwerkerrechnung für solche Leistungen absetzen. Wichtig ist außerdem, dass du die Ausgaben gegen Rechnung überweist. Nur dann sind sie steuerlich anerkannt.

So machst du Handwerkerkosten für Renovierungen geltend

Wenn du zur Miete wohnst oder Eigentümer einer Immobilie bist, wirst du im Lauf der Zeit immer wieder Renovierungen und Modernisierungen durchführen. Du kannst diese Arbeiten selbst übernehmen, wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst und als Handwerker fit bist. Vielleicht möchtest du solche Arbeiten aber an einen erfahrenen Fachmann vergeben. Der Handwerker stellt dir dann eine Handwerkerrechnung für die Reparatur aus. Typische Leistungen sind Maler- und Tapezierarbeiten, die Verlegung von Teppich oder Fliesen, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Modernisierung eines Badezimmers. Du darfst die entstandenen Kosten für die handwerkliche Tätigkeit in vollem Umfang bis zu einem Betrag von 1.200 Euro im Jahr in deiner Steuererklärung eintragen. Abgesetzt werden Lohnkosten oder Arbeitskosten, nicht geltend machen darfst du Materialkosten. Achte darauf, dass der Handwerker seine Handwerkerrechnung ordentlich und vollständig ausstellt. Das heißt, er muss die Lohnkosten für seine Handwerkerleistung separat in der Rechnung ausweisen, sonst sind sie nicht absetzbar.

Welche Regeln Vermieter einhalten müssen

Als Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung solltest du dich mit dem Thema Handwerkerrechnungen ebenfalls auskennen. Die Handwerkerleistungen für eine Reparatur sind Werbungskosten für dein vermietetes Eigentum. Das heißt, du gibst die Rechnung in der Anlage Vermietung und Verpachtung in deiner Steuererklärung an. Der Betrag verringert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe deiner Steuerzahlung. Du darfst solche Rechnungen in vollem Umfang in dem Jahr absetzen, in dem du die Kosten bezahlt hast. Ist die Summe zu hoch, teilst du sie auf einen Zeitraum von fünf Jahren auf und gibst jedes Jahr den gleichen Betrag an. So reduzierst du die tarifliche Einkommensteuer und zahlst dadurch weniger Steuer. Damit das Finanzamt deine Angaben überprüfen kann, solltest du die Handwerkerrechnungen sammeln und aufheben. Das erleichtert dir den Nachweis, wenn die Finanzbehörde zu einem späteren Zeitpunkt Rückfragen zu den erbrachten Handwerkerleistungen hat. Somit hast du als Selbstständiger mehrere Möglichkeiten, deine Steuerzahlungen durch Handwerkerkosten zu verringern.

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