Was sollten Selbstständige zum Vereinsgesetz wissen?
Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist jede Vereinigung von juristischen oder natürlichen Personen zu einer in einer beliebigen Form organisierten Einheit. Ausschlaggebend ist, dass sich alle Mitglieder bei ihrer Teilnahme einer gemeinsamen freiwilligen Willensbildung anschließen. Nach diesem Verständnis besteht in Deutschland Vereinigungsfreiheit, sie ist im Grundgesetz geregelt. Das Vereinsrecht setzt sich aus dem öffentlichen und dem privatrechtlichen Teil zusammen, wobei das Vereinsrecht nur den öffentlichen Teil berührt.
Die Vereinigungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt
In Deutschland hat jedermann das Recht, sich mit anderen Menschen gleicher Interessen zu einer Vereinigung zusammenzuschließen. So ist es im Grundgesetz im Paragraphen 9 festgeschrieben. Die Vereinigungsfreiheit ist prinzipiell nicht anzutasten, sie unterliegt aber den Gesetzen unserer Verfassung. Damit einher geht auch ein Vereinsverbot, das zum Schutz unserer Demokratie erlassen werden kann. Gefährdet der Zweck eines Vereins die demokratischen Grundwerte, darf ein Vereinsverbot ausgesprochen werden. Im Sinne des Vereinsrechts handelt es sich bei einem Verein um den Zusammenschluss von mehreren Personen, die natürlicher oder juristischer Form sein können. An einem Verein dürfen sich also sowohl Menschen als auch Organisationen oder Einrichtungen beteiligen.
Das Vereinsrecht besteht aus einem öffentlichen und einem privatrechtlichen Teil
Das deutsche Vereinsrecht setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, sie stecken den juristischen Rahmen für die Gründung und die Führung der Institution ab. Der öffentliche Teil wird durch das Vereinsgesetz geregelt, das die Stellung des einzelnen Vereins zum Staat abdeckt. Den privatrechtlichen Teil findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für dich als Selbstständigen dürften beide Bausteine interessant sein. Im Vereinsgesetz ist nämlich zum Beispiel das Recht von Vereinigungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber dokumentiert.
Wie das öffentliche Recht für Vereine aufgebaut ist
Das Vereinsgesetz (VereinsG) besteht aus fünf Abschnitten. Während der erste Abschnitt die allgemeinen Vorschriften abdeckt, sind im zweiten und im dritten Abschnitt die Vorgaben für das Verbot von Einrichtungen niedergeschrieben. Im vierten Abschnitt geht es um Sondervorschriften, zu denen auch das Recht für Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen gehört, die für dich als Unternehmer interessant sein könnten. Im fünften Abschnitt geht es schließlich um die Schlussbestimmungen und die Folgen von Zuwiderhandlungen. Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die drei Abschnitte 1, 2 und 4 haben, denn hier geht es um Vorgaben, mit denen du im Alltag in Berührung kommen kannst.
Warum du als Selbstständiger die allgemeinen Vorschriften kennen solltest
Nach dem Verständnis des Gesetzes ist ein Verein jede Art von Vereinigung, die sich durch eine Mehrheit von juristischen und natürlichen Personen gebildet hat. Die Organisation gibt sich einen gemeinsamen Zweck, sie wurde freiwillig geschlossen, und die Beteiligten haben ihren Willen in einer organisierten Form gebildet. Wichtig könnte diese Vorschrift zum Beispiel werden, wenn du mehrere Mitarbeiter beschäftigst. Nicht jede Zusammenkunft der Mitarbeiter unterliegt demnach den Vorschriften für einen Verein. Vielmehr wäre ein genau vorgegebenes Verfahren für die Gründung erforderlich, damit bei einem Zusammenschluss ein Verein im juristischen Sinne vorliegt. Hinzu kommt die Vorgabe der Vereinsfreiheit. Sie besagt, dass du in der Bildung eines Vereins frei bist, solange die Grundrechte dadurch nicht berührt werden.
Weshalb du das Verbot von Vereinen kennen solltest
Im ersten Augenblick mag es kaum denkbar erscheinen, dass es Vereinigungen geben kann, die aufgrund des Betreibens ihrer Mitglieder gegen das Gesetz verstoßen. Trotzdem gibt es Tätigkeiten, die sich nicht mit den juristischen Regelungen der Vereinsfreiheit vereinbaren lassen. In diesem Fall kann deine Organisation verboten werden.
Wie sich die Sondervorschriften für Unternehmer auswirken können
Im vierten Abschnitt werden die Sondervorschriften des Gesetzes ausführlich beschrieben. Explizit geht es dabei um das Verbot von Organisationen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die als Verein organisiert sein können. Für das Verbot solcher Einrichtungen gelten hohe Anforderungen, um die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in besonderem Maße zu schützen. Als Unternehmer mit Mitarbeitern solltest du diese Regelungen kennen, denn sie sind auch in Bezug auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu sehen, die die Interessen von beiden Seiten im Arbeitsrecht vertreten.
Ein wichtiger Tipp zum Schluss
Für junge Selbstständige mag sich im ersten Augenblick nicht erschließen, warum du mit dem Gesetz für Vereine in Berührung kommen könntest. Bedenke aber, dass deine Mitarbeiter berechtigt sind, Teil solcher Einrichtungen zu sein und ihre eigenen Organisationen zu gründen. Die privatrechtlichen Vorgaben dafür findest du vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, sie sollten dir in ihren Grundzügen ebenfalls geläufig sein. Wenn du weißt, wozu du selbst als Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet bist und was du deinen Mitarbeitern zugestehen musst, bist du in dieser Hinsicht sehr gut vorbereitet und darfst dir sicher sein, den geltenden Verordnungen zu entsprechen.
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