Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge haben Selbstständige?

In den ersten Monaten und Jahren denken viele Existenzgründer in erster Linie an ihr Geschäft und wie sie es zum Laufen bringen können. Die finanzielle Absicherung für den Fall einer Krankheit oder das Alter rückt dabei zunächst in den Hintergrund. Und genau da liegt der Fehler: Nur wer konsequent und von Beginn an vorsorgt, kann langfristig auch ein finanzielles Polster aufbauen, das komfortabel genug ist. Dieser Artikel zeigt auf, welche Möglichkeiten dir dabei zur Verfügung stehen – auch ohne Arbeitgeber, Riester und Betriebsrente.

Staatlich geförderte und geforderte Formen der Altersvorsorge

Angestellte und Beamte befinden sich im Vergleich zu Selbstständigen und Freiberuflern in einer komfortablen Lage: Ihnen stehen die klassischen drei Säulen der Altersvorsorge zur Verfügung, um etwaige Versorgungslücken im Alter frühzeitig zu schließen. Zusätzlich staatlich gefördert werden private Vorsorgebemühen wie die Riester-Rente.

Auf all das müssen Selbstständige und Freiberufler verzichten, oder? Nicht ganz, auch ihnen stehen gegebenenfalls staatlich geförderte Vorsorgeformen zur Verfügung. In einigen Fällen unterliegen Selbstständige sogar einer Versicherungspflicht, die auch die Rentenversicherung umfasst. Umso wichtiger ist es, sich vor den ersten privaten Vorsorgebemühen zunächst über staatlich geförderte und geforderte Formen der Altersvorsorge zu informieren.

Rürup-Rente: staatlich geförderte Rente für alle

Existenzgründer, die weder freiwillig noch obligatorisch Beiträge zu einer Rentenversicherung leisten, finden in der Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Form der Vorsorge fürs Alter. Heißt konkret: Die Beiträge zur sogenannten Basis-Rente kannst du steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Boni wie bei der Riester-Rente darfst du zwar nicht erwarten, dafür sind Beiträge bis zu einer Jahreshöchstgrenze von 23.808 Euro (Stand: 2018) zu 86 Prozent (Stand: 2018) absetzbar.

Mit anderen Worten: Die Rürup-Rente dient nicht nur der Vorsorge, sie kann auch deine Steuerlast signifikant senken. Bei der Produktwahl bist du relativ flexibel und entscheidest selbst, ob du eher auf eine klassische Rentenversicherung oder lieber auf einen Fondssparplan vertraust. Beachten solltest du aber, dass die Rente nachträglich versteuert wird, in der Regel nicht vererbbar ist und der Rürup-Vertrag auch nicht gekündigt (aber beitragsfrei gestellt) werden kann.

Diese insolvenz- und pfändungssichere Form der Altersvorsorge eignet sich vor allem für Gutverdiener – und für alle, die keine weiteren staatliche geförderten Vorsorgeprodukte nutzen können.

Künstlersozialkasse: Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten nehmen bei den Selbstständigen eine Sonderstellung ein. Grundsätzlich sind sie verpflichtet, bei der Künstlersozialkasse (KSK) um Aufnahme zu bitten. Einmal akzeptiert, gelten sie auch als Selbstständige und Freiberufler als versicherungspflichtig.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zieht die KSK ein und leitet sie an die jeweiligen Versicherungsträger weiter. Aber: Aufgrund ihres förderwürdigen Status müssen Künstler und Publizisten ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht allein aufbringen. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte – den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK. Günstiger können sich diese Berufsgruppen mit keinem anderen Produkt versichern.

Zur Verfügung steht die KSK ausschließlich Künstlern, Publizisten und verwandten Berufen. Wer kann, sollte diese Form der Versicherung in jedem Fall in Anspruch nehmen. Eingezahlt wird dabei in die gesetzliche Rentenversicherung, deren Rendite dank der Folgen der Finanzkrise signifikant über der von privaten Rentenversicherungen liegt.

Versorgungswerke: Pflichtversicherung für kammerpflichtige Berufe

Auch kammerpflichtige Berufe wie

  • Arzt/Zahnarzt,
  • Psychotherapeut,
  • Apotheker,
  • Architekt,
  • Notar,
  • Rechtsanwalt,
  • Steuerberater,
  • vereidigter Buchprüfer und
  • Ingenieur

unterliegen einer Versicherungspflicht. In diesem Fall bist du verpflichtet, dem zuständigen Versorgungswerk beizutreten, das von dir Sozialversicherungsbeiträge für Leistungen wie die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente einzieht. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenkasse können die Beiträge höher ausfallen und je nach Versorgungswerk schwanken.

Der wohl größte Unterschied zum gesetzlichen Rentenversicherungssystem: Versorgungswerke setzen nicht auf die Umlagefinanzierung, sondern auf Rücklagenbildung. Die Rente ist damit gesichert, ist sie doch unabhängig von späteren Beitragszahlern. Da die Beiträge zur Altersvorsorge anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in riskantere (aber renditeträchtigere) Produkte investiert werden dürfen, kannst du als Mitglied eines Versorgungswerkes in der Regel nicht nur mit sicheren, sondern auch mit höheren Altersbezügen rechnen.

Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur Angestellten vorbehalten – auch Selbstständige und Freiberufler dürfen sie nutzen. In manchen Fällen sind sie sogar zur Einzahlung verpflichtet – dann nämlich, wenn sie nebenberuflich selbstständig sind und hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis stehen. Zur Einzahlung verpflichtet sind auch die Mitglieder der KSK.

Darüber hinaus ist es möglich, auch freiwillige Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Für freiwillig Versicherte sind die Einzahlungsmodi flexibel, zu beachten sind lediglich Mindest- und Höchstbeträge. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist es möglich, freiwillige Einzahlungen vorzunehmen und damit die Rentenhöhe zu steigern.

Interessant ist diese Option in jedem Fall. Wie unabhängige Institute (zum Beispiel Stiftung Warentest) immer wieder betonen, überzeugt die gesetzliche Rente mit einer vergleichsweise hohen Rendite. Nachteilig ist lediglich, dass mit Ausnahme der KSK-Mitglieder Selbstständige in der Regel den vollen Beitrag selbst zahlen müssen.

Private Formen der Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge gilt als die dritte Säule der Vorsorge – und der klassische Weg zum Vermögensaufbau fürs Alter für Existenzgründer und Co. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss selbst fürs Alter vorsorgen – und nutzt dazu naturgemäß die Produkte, die so wenig Geld wie möglich kosten, aber hohe Renditen versprechen. Seit der Finanzkrise erfüllen allerdings nicht mehr allzu viele private Vorsorgeprodukte diesen Anspruch. Umso wichtiger ist es für Interessenten, infrage kommende Produkte hinsichtlich ihrer

  • Zusammensetzung,
  • Performance (mittel- bis langfristig),
  • Kostenstruktur sowie
  • im Hinblick auf ihr Risikomanagement

zu vergleichen. Grundsätzlich zur Auswahl stehen private Rentenversicherungen (klassische und fondsgebundene Rentenversicherung) und klassische Lösungen zum Vermögensaufbau, darunter

  • Aktien,
  • Fonds/ETFs,
  • Immobilien und
  • Sparprodukte (wie Tagesgeld, Festgeld, Sparpläne).

Die private Vorsorge empfehlen Finanzexperten grundsätzlich jedem Bundesbürger – einfach weil sich damit mittel- bis langfristig ein kleines Vermögen aufbauen lässt, das etwaige Versorgungslücken im Alter auf einfache Weise schließen kann. Für dich als Existenzgründer spielt die private Altersvorsorge eine besonders wichtige Rolle, da dir weniger staatlich geförderte Vorsorgeprodukte zur Verfügung stehen. Ob Privat-Rente oder klassischer Vermögensaufbau bleibt dabei dem Einzelnen überlassen.

Checkliste: So sorgen Existenzgründer richtig fürs Alter vor

Mit dem Sprung in die Selbstständigkeit übernimmst du auch die Verantwortung für deine private Vorsorge – unabhängig von staatlichen Zulagen und Förderungen, die einige Produkte natürlich attraktiver als andere erscheinen lassen. Angesichts der Fülle an Vorsorgeprodukten fällt es schwer, sich für einige wenige Lösungen zu entscheiden. Zur Unterstützung findest du hier einige Fragen, auf die du individuelle Antworten finden solltest:

  • Wie hoch ist mein monatliches/quartalsweise verfügbares/jährliches Vorsorgebudget?
  • Bestehen bereits Rentenansprüche? Wie groß ist die Versorgungslücke?
  • Bin ich versicherungspflichtig? Unter welchen Umständen, wo und in welchem Umfang?
  • Sind meine existenziellen Risiken abgedeckt und alle Darlehen getilgt?
  • Welche Formen der Altersvorsorge kann ich grundsätzlich nutzen?
  • Welche dieser Formen werden staatlich gefördert?
  • Welche dieser Formen versprechen attraktive Renditen bei überschaubarem Risiko?
  • Welche dieser Formen sind steuerlich (in der Ein- und Auszahlungsphase) am attraktivsten?

Die Antworten auf diese Fragen sollten dir zumindest eine grobe Richtung in Sachen privater Vorsorge weisen und dir dabei helfen, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, Darlehen, anderen Zahlungsverpflichtungen, Risikoabsicherung und Vorsorge herzustellen. Viel Erfolg!

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