Steuererklärung: Welche Tipps und Tricks helfen wirklich?

Rund 900 bis 1.000 Euro beträgt die durchschnittliche Steuererstattung bei Arbeitnehmern, die eine Steuererklärung einreichen – kein Wunder angesichts der umfangreichen Möglichkeiten zum Sparen von Steuern. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, benötigst du nicht unbedingt einen Steuerberater: Mit legalen Steuertricks lässt du dir die Kosten für besondere finanzielle Belastungen, berufsbedingte Ausgaben oder deine Altersvorsorge teilweise erstatten.

Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?

Jeder Selbstständige, aber nicht jeder Angestellte, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Aber nur, weil du nicht dazu verpflichtet bist, bedeutet das nicht, dass du daraus keinen Nutzen ziehst. Sofern du im Laufe eines Jahres Einkommensteuer entrichtet hast, lohnt es sich im Regelfall, eine Steuererklärung einzureichen. Liegst du aufgrund eines geringen Verdienstes unter der Freibetragsgrenze, erhältst du die gezahlte Einkommensteuer vollständig zurück. Liegt dein Verdienst höher, erhältst du zahlreiche Ausgaben vollständig oder anteilig erstattet – deine Steuerlast sinkt.

Kann ich die Steuererklärung auch nachträglich einreichen?

Die Einkommensteuererklärung kannst du rückwirkend für vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres einreichen. Dazu füllst du freiwillig die entsprechende Steuererklärung im Elster-Formular oder in deiner Steuer-Software aus – fertig.

Gut geplant ist halb gespart

Timing ist alles – auch in Steuerfragen. Ein gutes Beispiel dafür sind steuerliche Vorteile nach einer Hochzeit: Das Ehegattensplitting wirkt sich rückwirkend auf das gesamte Jahr aus. Wer bis zum November heiratet und seine Steuerklasse optimiert, profitiert am meisten von Weihnachtsgeld und Boni zum Jahresende. Die optimale Steuerklassen-Kombination findest du mit einem Brutto-Netto-Rechner.

Auch Werbungskosten sind planbar: Arbeitnehmer können mit Hilfe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags pauschal 1.000 Euro Werbungskosten absetzen. Planst du in den nächsten Monaten oder Jahren berufliche Anschaffungen oder Investitionen, kann es sich lohnen, alle Ausgaben in einem Jahr zu tätigen. Auf diese Weise liegst du auch ohne Pendlerpauschale schnell über dem Pauschbetrag und machst mehr Ausgaben steuerlich geltend.

Profitiere von aktuellen Änderungen, Grenzbeträge und Pauschalen!

Informierst du dich über alle aktuellen Änderungen, Grenzbeträge und Pauschalen, nutzt du all das optimal zu deinem Vorteil. Kennen solltest du in jedem Fall immer den Grundfreibetrag, der 2018 bei 9.000 Euro lag. Zu den wichtigsten Änderungen 2018 zählen unter anderem

  • schnellere Verspätungszuschläge und eine verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung
  • der Verzicht auf Belege
  • die automatisierte Prüfung der Steuererklärung
  • die nachträgliche Änderung von Rechen- und Schreibfehlern

Sorgfalt ist besser als Nachsicht

Zu den besten Steuertipps zählt das Sorgfaltsprinzip: Wer Erklärungen und Bescheide sorgfältig überprüft, vermeidet teure Fehler. Bestes Beispiel: Trägst du einen Wert in der falschen Zeile ein, löscht das Finanzamt diesen Wert zwar, damit er nicht nachteilig wirkt – er wird aber auch nicht in die richtige Zeile eingetragen, wirkt also nicht mehr steuermindernd.

Besonders sinnvoll: Prüfe deinen Bescheid umgehend auf Richtigkeit – besonders angesichts der automatisierten Prüfung durch das Finanzamt. Weicht der Bescheid deutlich von deinen Berechnungen ab, lohnt sich vielleicht ein Einspruch.

Steuererklärung: Die 10 besten Tipps und Tricks

Das deutsche Steuersystem gilt als komplex. Weil es viele Ausnahmen und Sonderfälle kennt, bietet es auch zahlreiche Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast zu senken – vorausgesetzt, du kennst die besten Tricks und Steuertipps der Steuerfachleute.

1. Aufwendungen zur Altersvorsorge richtig angeben

Der Staat fördert die private Altersvorsorge – auch steuerlich. Für 2017 konnten Arbeitnehmer maximal 23.362 Euro (Singles) bzw. 46.724 Euro (Paare) für die Altersvorsorge absetzen. Die Beiträge für gesetzliche Rente, Rürup-Rente und berufsständische Versorgungswerke werden allerdings nicht in voller Höhe angerechnet. Gib deine Beiträge trotzdem in voller Höhe in der Anlage-Vorsorgeaufwand (AV) an – den richtigen Anteil berechnet das Finanzamt automatisch.

Die Riester-Rente wird bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgabenabzug anerkannt. Sobald du deine Riester-Beiträge einträgst, führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch und erstattet dir die Differenz zwischen staatlichen Zulagen und Steuervorteil.

2. Steuern sparen mit Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel, die du selbst anschaffst und bezahlst, machst du als Werbungskosten geltend. Bis zu einem Kaufpreis von je 952 Euro brutto (800 Euro netto) schreibst du sie im Jahr der Anschaffung vollständig ab. Ohne Nachweis liegt die Arbeitsmittel-Pauschale bei 110 Euro. Neben der Anschaffung ist auch die Reparatur, Reinigung und Wartung von Arbeitsmitteln abzugsfähig.

3. Aus- und Weiterbildungen absetzen

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen senken in großem Umfang dein zu versteuerndes Einkommen. In der Erstausbildung kannst du Ausbildungskosten (z. B. für Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Lernmittel) bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen – auch vier Jahre rückwirkend. Mit abgeschlossener Berufsausbildung sind sämtliche Ausgaben in Zusammenhang mit Aus- und Weiterbildungen unbegrenzt als Werbungskosten in der Anlage-N abzugsfähig – selbst Kurse im Ausland, wenn du den beruflichen Bezug nachweist. Mit der Pendlerpauschale holst du dir einen Teil der Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte vom Finanzamt zurück. Im Rahmen eines dualen Studiums sind sowohl Fahrten zur Hochschule und zum Unternehmen als auch der Verpflegungsmehraufwand abzugsfähig. Absetzen lassen sich darüber hinaus die Zinsen für einen Studienkredit, sobald du mit der Rückzahlung beginnst.

4. Berufsbekleidung und Reinigungskosten absetzen

Dass auch Berufsbekleidung als Werbungskosten gelten, weißt du vielleicht. Aber nicht nur die Anschaffung, auch die Reinigung kannst du von der Steuer absetzen. Sofern der Reinigungsbeleg den Verweis „Berufskleidung“ enthält, sind die tatsächlichen Kosten für die Reinigung vollumfänglich abzugsfähig. Wäschst du Berufsbekleidung selbst, setze dafür eine Pauschale an (zum Beispiel 0,48 Euro/kg Wäsche in einem 2-Personen-Haushalt). Die Alternative: Eine Reinigungspauschale von 110 Euro.

5. Entfernungspauschale clever nutzen

Die Kosten für deinen Arbeitsweg kannst du in Form der Entfernungspauschale (0,30 Euro/km) als Werbungskosten von der Steuer abziehen – selbst wenn du nicht mit dem eigenen Pkw sondern

  • mit einer Fahrgemeinschaft,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • per Fahrrad oder
  • zu Fuß

zur Arbeit gelangst. Eine Kostenbegrenzung (maximal 4.500 Euro) besteht nur für Mitfahrer. Dein Arbeitsweg muss übrigens nicht der kürzest Mögliche sein. Das Finanzamt erkennt auch einen längeren, aber offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg (etwa mit günstigeren Ampelphasen, weniger Stau etc.) an.

6. Feine (aber wichtige) Unterschiede beim Absetzen von Unterhalt

Unterhaltszahlungen an Ex-Partner setzt du in zwei Varianten von der Steuer ab. Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Unterhaltszahlungen bis 13.805 Euro plus Basiskrankenversicherung für den unterhaltenen Gatten – sofern der Ex-Partner zustimmt. Funktionieren kann das nur, wenn der Ex-Partner das erhaltene Geld versteuert. Ohne die Zustimmung setzt du den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen ab – dann allerdings nur bis zu einer Höhe von 8.820 Euro (2017) bzw. 9.000 Euro (2018) plus Krankenversicherung.

7. Krankheitskosten steuerlich geltend machen

Krankheitskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen, sofern die individuell zu berechnende Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur selbst bezahlte und ärztlich verordnete Leistungen und Produkte wie

  • Brillen, Kontaktlinsen usw.,
  • Hörgeräte,
  • Rollstühle und
  • Zahnersatz.

Von der Steuer absetzen kannst du aber auch

  • Arztkosten,
  • Behandlungskosten (zum Beispiel für alternative Heilmethoden, Krankengymnastik, Logopädie),
  • Fahrtkosten zu Behandlungen und
  • Rezeptgebühren.

8. Steuersenker berufsbedingter Umzug

Berufsbedingte Umzüge bieten umfangreiche Abzugsmöglichkeiten als Werbungskosten in zwei Varianten: Der konkrete Nachweis einzelner Posten und die Umzugskostenpauschale. Die Pauschale beläuft sich seit Februar 2017 auf 1.528 Euro für Verheiratete und Alleinerziehende plus 337 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Alternativ kannst du in unbegrenzter Höhe die Kosten für

  • die Wohnungsrenovierung,
  • die Spedition samt Nebenkosten,
  • den Makler,
  • die Verpflegung der Helfer und
  • Trinkgelder

steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt als Banküberweisung.

9. Steuervorteile fürs Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement zahlt sich auch in steuerlicher Hinsicht aus. Übungsleiter wie Ausbilder, Chorleiter oder Trainer können die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro geltend machen. Die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro gilt für alle ehrenamtlich Engagierte. Kombinieren lassen sich die Pauschalen nicht.

10. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählt mehr als du glaubst

Beim Stichwort haushaltsnahe Dienstleistungen denken die meisten Menschen an Handwerker oder Haushaltshilfen. Genau genommen zählen Handwerker allerdings nicht dazu: Ihre Leistungen darfst du zusätzlich bis zu einer Höhe von 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du bis zu 4.000 Euro (20 Prozent der Lohnkosten) geltend machen, darunter:

  • Au-pairs, die auch im Haushalt helfen,
  • Pflegekräfte,
  • Gartenarbeiten,
  • Kinderbetreuung zuhause,
  • Haushaltshilfen,
  • Laubblasen und Winterdienst vor dem eigenen Grundstück,
  • Leistungen, die der Vermieter über die Miete auf alle Mieter umlegt (z.B. Hausmeister) sowie
  • Tiersitter in deiner Wohnung.

Das Finanzamt erkennt lediglich Lohnkosten an, die auf der Rechnung separat neben den Materialkosten aufgeführt sind.

Wenn noch Unklarheiten bezüglich deiner Steuererklärung herrschen oder du dir professionelle Hilfe wünschst, wende dich an einen Steuerberater. Dieser hilft dir, einen möglichst hohen Betrag bei der Steuererklärung zu sparen.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.