Rente für Selbstständige: Welches Rentenprodukt ist das Richtige?

Ob Rentenversicherungspflicht oder nicht: Das Thema Altersvorsorge sollte Selbstständige in jedem Fall beschäftigen – im Idealfall bereits im Zuge der Vorbereitungs- und Gründungsphase. Die verschiedenen Vorsorgeformen und die Produktvielfalt sollten dich nicht abschrecken. Wenn du grundsätzlich weißt, wie hoch dein Vorsorgebedarf ausfällt und welche Auswahlkriterien dir besonders wichtig sind, findest du relativ schnell und einfach passende Produkte. Hier erfährst du, was du dabei grundsätzlich beachten solltest.

Warum sich Selbstständige mit Altersvorsorge befassen sollten

Selbstständige unterliegen zumindest bis 2020 keiner allgemeinen Rentenversicherungspflicht. Aber: Schutzbedürftige Berufsgruppen wie selbstständige Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie

  • Selbstständige in der Bildung (z. B. Dozenten, freiberufliche Lehrer),
  • Selbstständige in Pflegeberufen (z. B. freiberufliche Hebammen, Altenpfleger, Physiotherapeuten),
  • Künstler, Publizisten und
  • ein Teil der Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer

sind schon heute gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Freiberufler und Selbstständige ohne Unterstützung eines Versorgungswerkes oder der Künstlersozialkasse sind in Sachen Rente auf sich gestellt.

Unterliegst du nicht der Versicherungspflicht, brauchst du unbedingt eine Basis-Absicherung. Bist du pflichtversichert, musst du mit einer Versorgungslücke im Rentenalter rechnen, die du mit eigenen Mitteln und zum Teil mit staatlicher Unterstützung schließen oder zumindest verringern kannst.

Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Auch ohne Pflichtversicherung kannst du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zu deren Vorteilen zählen nämlich auch Zusatzleistungen wie:

  • die Grundsicherung bei niedrigen Renten,
  • Erwerbsminderungsrente und
  • Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen.

Nutzen kannst du diese Leistungen mit der Versicherungspflicht auf Antrag – diese Mitgliedschaft ist allerdings unkündbar. Die Alternative: eine freiwillige Versicherung, die erheblich flexibler als die Pflichtmitgliedschaft ist, aber weniger Leistungen bietet.

Beiträge und Flexibilität

Ob Pflichtmitglied oder pflichtversichert auf Antrag: In beiden Fällen werden die Beiträge monatlich zu einem festen Stichtag fällig. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft kannst du deinen Beitrag selbst auswählen – er muss lediglich zwischen Mindest- und Maximalbeitrag liegen. Du kannst monatlich freiwillige Beiträge leisten, nach Bedarf aussetzen oder zum Jahresende bzw. bei einem größeren Geldeingang einen größeren Einmalbetrag einzahlen.

Fördermöglichkeiten

Direkte Fördermöglichkeiten gibt es nicht – die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kannst du jedoch steuerlich geltend machen. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, zum Jahresende zur steuerlichen Optimierung einen größeren Einmalbetrag einzuzahlen.

Für wen ist die gesetzliche Rentenversicherung besonders geeignet?

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine sehr gute Basisabsicherung für Selbstständige. Besondere Vorteile dürfen all diejenigen erwarten, die vor der Selbstständigkeit bereits in die Rentenkasse eingezahlt haben oder Rentenpunkte für die Kindererziehung und Ausbildungszeiten erhalten.

Selbstständige in der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung steht grundsätzlich jedem offen. Je nach Produkt kann sie eine Basis- oder Zusatzrente bedeuten. Zur Wahl stehen dabei Produkte wie:

  • klassische kapitalgedeckte Rentenversicherungen,
  • fondsgebundene Rentenversicherungen,
  • Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung,
  • Rentenfonds und
  • Rentensparpläne.

Je konservativer die Anlageform, desto geringer die Rendite und die zu erwartende Rente. Beachte, dass in der privaten Rentenversicherung Abschluss-, Kontoführungs- und Verwaltungsgebühren üblich sind, die die Rendite erheblich schmälern können.

Beiträge und Flexibilität

Einmal vertraglich fixiert, werden die Beiträge in immer gleicher Höhe zum jeweiligen Stichtag fällig. Die Höhe der Beiträge ist individuell vereinbar und kann oftmals während der Einzahlungsphase angepasst werden.

Für wen ist die private Rentenversicherung besonders geeignet?

Grundsätzlich eignet sich die private Rente zur Basisabsicherung und zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche für alle Interessenten.

Selbstständige und die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente erinnert auf den ersten Blick an die private Rente: Die Produkte stehen in den Produktklassen

  • klassische Rentenversicherung,
  • fondsgebundene Rentenversicherung und
  • Fondssparplan

zur Verfügung. Der Unterschied: Da die Rürup-Rente für einige Selbstständige die gesetzliche Rente ersetzt, gelten für sie besondere Voraussetzungen. So muss das Produkt durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Die Rentenphase darf bei Neuverträgen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Ein Rürup-Vertrag ist zwar pfändungssicher, die Einlagen sind im Sinne der Vorsorge aber auch vor deinem Zugriff geschützt. Als Garant der Basisrente kannst du den Rürup-Vertrag weder auflösen noch beleihen und nur in engem Rahmen vererben.

Beiträge und Flexibilität

Der Rürup-Vertrag unterliegt strengen Anforderungen und bietet wenig Flexibilität hinsichtlich Beitragshöhe, Sonderzahlungen, Aussetzungen und Zahlungsfrequenz. In der Regel wird ein fester Beitrag zu einem regelmäßig wiederkehrenden Stichtag fällig.

Fördermöglichkeiten

In der Ansparphase kannst du Rürup-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag im Rahmen der Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag (23.712 Euro West, 21.193 Euro Ost im Jahr 2018) steigt jährlich an und liegt ab 2025 bei 100 Prozent der Beiträge. Die ausgezahlte Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Für wen ist die Rürup-Rente besonders geeignet?

Die Rürup-Rente ist Altersvorsorge und Steuersparmodell in einem. Sie eignet sich damit für alle Selbstständigen und Gutverdiener.

Selbstständige und die Riester-Rente

Anders als die Basis-Rente richtet sich die Riester-Rente in erster Linie an Arbeitnehmer. Klassische Selbstständige und Freiberufler sind nicht berechtigt, einen Riester-Vertrag zu nutzen. Ausnahme: Selbstständige, sofern sie

  • Pflichtmitglied oder Pflichtmitglied auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Ehepartner eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder
  • hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Die Idee: Selbst mit kleinen Beiträgen sollen vor allem Arbeitnehmer eventuelle Rentenlücken schließen können. Die Riester-Produkte müssen durch die BaFin staatlich zertifiziert sein, damit Zuschüsse gewährt werden.

Beiträge und Flexibilität

Ein Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr garantiert den Anspruch auf Zulagen. In voller Höhe erhält sie, wer mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlt, höchstens jedoch 2.100 Euro pro Jahr (minus Zulagen). In der Praxis sind Riester-Verträge mit fixen Prämien und Zahlungsstichtagen üblich.

Fördermöglichkeiten

Riester-Sparer profitieren doppelt: Ihre Einzahlungen plus Zulagen können sie steuerlich in der Anlage AV bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr geltend machen. Zudem winken drei Arten von Zulagen:

  • Grundzulage (175 Euro jährlich)
  • Kinderzulage (185 Euro pro Jahr und Kind; 300 Euro pro Jahr und Kind für Kinder geboren ab dem 01.01.2008)
  • Berufseinsteigerbonus (200 Euro, einmalig, für Personen unter 25 Jahre).

Für wen ist die Riester-Rente besonders geeignet?

Unter den mittelbar und unmittelbar Riester-Berechtigten profitieren Geringverdiener und Familien mit Kindern besonders stark von der Riester-Rente.

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