Welche Steuern muss ich für mein Nebengewerbe zahlen?

Als Gründer solltest du wissen, welche Steuern du für deine Firma zu zahlen hast. Das deutsche Steuersystem ist zwar komplex, doch für dich als Gewerbetreibender sind nur die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer von Bedeutung. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein Haupt- oder ein Nebengewerbe betreibst. Bei der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ist der Gewinn die Basis für die Steuerhöhe, bei der Umsatzsteuer stehen die Einnahmen im Vordergrund. Mit diesem Ratgeber erfährst du alles Wissenswerte zum Thema Steuern.

Der kleine Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe

Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob du deine gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst. Der Gewinn aus einer nebenberuflichen Arbeit unterliegt ebenso der Besteuerung mit der Einkommens-, der Umsatz- und der Gewerbesteuer, wie der Gewinn aus einer hauptberuflichen Tätigkeit. Trotzdem musst du bei der Gewerbeanmeldung angeben, ob du deine Tätigkeit als Hauptberuf oder Nebenberuf ausübst.

Ein Anhaltspunkt für dich zur Einschätzung dieses Themas ist der zeitliche Umfang, den deine gewerbliche Tätigkeit ausmacht. Sofern du pro Woche maximal 20 Stunden für dein Unternehmen tätig bist, handelt es sich um ein Nebengewerbe. Liegt dein Einsatz für deine Firma über 20 Wochenstunden, geht das Gewerbeamt von einem Hauptberuf aus.

Neben- und Kleingewerbe sind nicht identisch

Sehr häufig hört man im Zusammenhang mit der Steuererklärung den Begriff des Kleingewerbes. Er wird gerne gleichbedeutend mit dem Schlagwort „Nebengewerbe“ verwendet. Für dich als Gewerbetreibender ist es wichtig zu wissen, dass beide Stichworte zwar ähnlich klingen mögen, sie sich aber vor allem in rechtlicher Hinsicht unterscheiden.

  • Eine nebengewerbliche Aufgabe übst du in einem zeitlichen Umfang von rund 20 Stunden pro Woche aus.
  • Ein Kleingewerbe ist ein gewerblicher Betrieb mit einer Geschäftstätigkeit, deren Umfang noch so gering ist, dass keine größere kaufmännische Organisation erforderlich ist. Der Begriff des Kleingewerbes ist im Handelsgesetzbuch näher erläutert.

In steuerlicher Hinsicht kommt der Unterscheidung keine nennenswerte Bedeutung zu, denn sowohl für das Neben- als auch das Kleingewerbe greifen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Diese drei Steuern solltest du für dein Gewerbe kennen

Wenn du dich bisher noch nicht näher mit dem Thema Steuern beschäftigt hast, kommt dir alles rund um Finanzamt und Steuererklärung am Anfang vermutlich hochkomplex vor. Vielleicht hast du im ersten Jahr sogar Angst, dass du dieses Thema überhaupt nicht verstehst. Natürlich kannst du dir Unterstützung und Hilfe bei einem Steuerberater einholen. Er berät dich vom ersten Augenblick deiner selbstständigen Tätigkeit, also sobald du dein Gewerbe angemeldet und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast. Er ist im Prinzip der Vermittler zwischen dir und dem Finanzamt.

Wenn du deine Steuer ohne einen Steuerberater erklären willst, ist das auch möglich. In diesem Fall fragst du einfach nach deinem zuständigen Ansprechpartner beim Finanzamt und machst deine Steuererklärung selbst. Mit etwas Hintergrundwissen und einem guten IT-Programm ist das ganz leicht, denn für dein Gewerbe musst du nur drei Steuern kennen.

1. Die Einkommensteuer ist die Steuer auf deine Einkunft

Als Selbstständiger arbeitest du auf eigene Rechnung und willst mit deinem Unternehmen natürlich einen Gewinn erzielen. Gleich nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen. Darin musst du den voraussichtlichen Gewinn im ersten Jahr und in den Folgejahren eingeben. Dein Gewinn errechnet sich aus der Differenz deiner Einkunft und deiner Ausgaben. Einnahmen und Ausgaben stellst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenüber.

Schon im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit erkennst du sehr schön, ob du mit deinem kleinen Betrieb einen Gewinn erwirtschaftest oder nicht. Wenn du viele Einnahmen und Ausgaben hast, ist eine schriftliche Gegenüberstellung pro Monat zu empfehlen. Du siehst in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sofort, wann du einen Gewinn gemacht hast und wann ein Verlust entstanden ist. Bei deiner Steuererklärung genügt die Eingabe von Einnahmen und Kosten pro Jahr in der Anlage EÜR. Eine gute Software berechnet deinen Gewinn automatisch.

2. So wird dein Umsatz besteuert

Ganz wichtig für Selbstständige ist zudem die Umsatzsteuer. Damit wird jeder Euro deines Umsatzes besteuert. Es gibt in Deutschland nur wenige unternehmerische Tätigkeiten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Sie sind in § 4 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Zu Beginn deiner Selbstständigkeit solltest du unbedingt klären, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Ist das der Fall, ist die Kleinunternehmer-Regelung zu beachten. Du bist Kleinunternehmer, wenn deine Einnahmen im laufenden Jahr einschließlich der Umsatzsteuer unter 22.000 Euro liegen und im kommenden Jahr geringer als 50.000 Euro sind.

Sofern du als Kleinunternehmer giltst, musst du beachten, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist. Du sparst dir so die regelmäßige Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt. Kommt die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Frage, verrechnest du Umsatzsteuer und Vorsteuer und führst einen Überschuss der Umsatzsteuer jeden Monat oder einmal im Vierteljahr an das Finanzamt ab.

3. Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer

Im Unterschied zu Freiberuflern müssen Gewerbetreibende auf den Gewerbegewinn eine Steuer zahlen. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und fließt ihnen zu. Allerdings ist der Gewinn von höchstens 24.500 Euro Gewinn pro Jahr steuerfrei. Du musst also erst Gewerbesteuer zahlen, wenn dein Unternehmensgewinn über 24.500 Euro liegt. Eine Erklärung an die Finanzbehörde musst du trotzdem abgeben. Dazu fügst du deiner Einkommensteuererklärung die Anlage G bei. Hier trägst du deine Einkünfte aus deiner Gewerbetätigkeit ein. Die Finanzbehörde ermittelt anhand deiner Angaben, ob du der Gewerbesteuer unterliegst oder nicht.

Diese Formulare benötigst du für die Steuererklärung

Wenn du als Selbstständiger deine Steuererklärung eigenhändig erstellst, nutzt du dazu am besten eine digitale Software. Die einzelnen Formulare fügst du deiner Steuererklärung hinzu und übermittelst die Daten an die Finanzbehörde. Am besten beginnst du deine Einkommensteuererklärung mit dem Hauptvordruck. In diesem Formular sind deine persönlichen Daten, die Werbungskosten und die Sonderausgaben, wie zum Beispiel dein Beitrag zur Krankenversicherung, erfasst. Danach folgt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb gibst du in der Anlage G ein. Am Ende folgt noch die Anlage UR für die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte. Hier gibst du an, ob du für dein umsatzsteuerpflichtiges Einkommen die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst oder eine Umsatzsteuererklärung abgibst. Aus deinen Angaben berechnet das Finanzamt dein zu versteuerndes Einkommen und deine Steuerzahlung für das Folgejahr.

So steigen Profis in das Thema ein

Wenn du gerade erst mit deinem Unternehmen an den Start gehst und die ersten Aufträge einholst, hast du vermutlich sehr viel zu tun. Du hast vielleicht kaum Zeit, dich um Steuerfragen zu kümmern. Trotzdem ist es wichtig, dass du die Grundkenntnisse schnell beherrschst, damit du dich wieder der Betreuung deiner Kunden widmen kannst. Experten empfehlen deshalb vor allem Einsteigern einen Kurs bei der örtlichen IHK oder bei der Volkshochschule. In ein bis zwei Tagen erfährst du alles Wissenswerte rund um die Besteuerung deines Kleinunternehmens und lernst, wie du deine Einkommenssteuererklärung mit wenig Aufwand selbst erstellst. So sparst du dir das Geld für den Steuerberater, den du dann, bis auf wenige Ausnahmen für steuerliche Fragen rund um dein Nebengewerbe, nicht mehr brauchst.

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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.