Warum solltest du deine Steuererklärung unbedingt nachreichen?

Auch wenn viele Selbstständige und Freiberufler das Erstellen der Steuererklärung nicht mögen, solltest du sie auf jeden Fall abgeben. Hast du die reguläre Abgabefrist versäumt, ist das nachträgliche Abgeben unverzichtbar, um höhere Strafen und viel Geld fürs Finanzamt durch eine Steuerschätzung zu vermeiden. Ein Nachreichen lohnt auch bei der freiwilligen Abgabe, beispielsweise für deine Jahre mit einer angestellten Tätigkeit. Im direkten Kontakt mit dem Finanzamt solltest du das verspätete Abgeben der Erklärung gut darlegen können.

Gibt es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es in Deutschland die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung einzureichen. Ansonsten hätte das Finanzamt keine Möglichkeit zu erkennen, welche Einnahmen du im Freiberuf oder als Unternehmer generierst. Dies sieht bei einem Angestellten anders aus, der seine Steuererklärung freiwillig einreicht. Hier wird über den Arbeitgeber bereits regelmäßig Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt seiner Mitarbeiter abgeführt. Die Abgabe lohnt dann besonders, um Ausgaben geltend zu machen, was sogar rückwirkend für die letzten vier Jahre möglich ist.

Welchen Zeitrahmen musst du als Selbstständiger oder Freiberufler beachten?

Für die Abgabe deiner Steuererklärung war viele Jahre der 31. Mai des Folgejahres der wichtigste Stichtag zum Einreichen der Steuererklärung. Der Gesetzgeber hat die Regelung angepasst und um zwei Monate verlängert. Ab dem Jahr 2019, also für die Steuererklärung 2018, kannst du dir bis zum 31. Juli Zeit lassen. Deutlich längere Fristen bis ins nächste Jahr gelten für die Unterstützung durch einen Steuerberater. Für diesen galt das Jahresende des Folgejahres als Zeitrahmen für die Abgabe, auch dieser Stichtag wurde vom Gesetzgeber um zwei Monate verschoben. Der Zeitrahmen gilt übrigens nicht nur für Freiberufler und Selbstständige. Auch Angestellte, die zu einer Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen sich an diese Vorschrift halten.

Das Nachreichen der Steuererklärung bei entdeckten Fehlern

Nicht immer ist das Vergessen oder Verpassen der gesetzlichen Pflicht der Grund, weshalb Steuerpflichtige über ein Nachreichen nachdenken. Nicht selten werden alle Anlagen und Unterlagen fristgerecht eingereicht, aber im Anschluss werden Fehler bei der erstellten Steuererklärung entdeckt. Hast du deine Steuererklärung abgegeben und den Steuerbescheid noch nicht erhalten, kannst du die Korrektur direkt und bequem über das Online-Portal ELSTER vornehmen.

Ist dir dein Steuerbescheid bereits zugegangen, findest du in diesem eine Widerspruchsfrist. Spätestens in diesem Zeitrahmen sollten das Nachreichen von relevanten Unterlagen und die Korrektur erfolgen. Verstreicht diese Frist, ist der Bescheid rechtskräftig und du musst die angegebene Steuer in voller Höhe zahlen. Im schlimmsten Fall kann das Verschweigen oder bewusste Nicht-Einreichen korrigierender Unterlagen juristische Folgen für dich haben.

Was passiert beim Verstreichen der gesetzlichen Fristen?

Hast du deine Steuererklärung beim Finanzamt nicht im gesetzten Zeitrahmen abgegeben, wird sich das Amt schnell bei dir melden. Es wird dir einen kurzen Zeitrahmen setzen, deine Erklärung doch noch einzureichen und deine Steuer regulär zu erklären. Selbst wenn du dieser Frist nachkommst, hat das Finanzamt das Recht, eine Strafzahlung für die verspätete Angabe anzurechnen.

Die Strafzahlungen wurden ab 2018 angepasst und belaufen sich auf 0,25 Prozent deiner ermittelten Steuerlast, jedoch mindestens 25 Euro im Monat. Dieses Geld wirst du auch dann als Strafe zahlen müssen, wenn du kein zu versteuerndes Einkommen hast oder dieses komplett durch den Freibetrag abgedeckt wird. Eine höhere Strafzahlung bis zu 25.000 Euro ist denkbar, beispielsweise wenn ein grobes Verschulden vorliegt.

Übrigens: Selbst bei einer regulären Abgabe kann das Finanzamt verlangen, dass du bestimmte Belege und Unterlagen nachträglich einreichst. Schließlich bist du als Selbstständiger nicht mehr verpflichtet, alle Rechnungen und Quittungen beim jährlichen Abgeben der Erklärung mit einzureichen. In diesem Fall droht natürlich keine Strafzahlung, den gesetzten Zeitrahmen solltest du dennoch dringend befolgen.

Durch schnelles Handeln eine Steuerschätzung umgehen

Falls du absehen kannst, dass du die reguläre Frist nicht einhältst, solltest du rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen und diesen beim Finanzamt abgeben. Im Einzelfall wird entschieden, ob deinem Antrag aus triftigen Gründen stattgegeben wird oder nicht. Die Chancen hierauf stehen gut, wenn du frühzeitig Kontakt aufgenommen hast.

Sind sämtliche Fristen verstrichen und du hast die Abgabe verpasst, wirst du einer Steuerschätzung unterzogen. Das Finanzamt legt hierbei die bekannten Einkünfte aus den Vorjahren zugrunde, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Ausgaben werden nicht abgezogen. Für dich bedeutet dies, dass die Steuer im entsprechenden Jahr sehr hoch ausfällt, reiche deshalb deine fehlende Steuererklärung besser spät als nie nach.

Die freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt nachreichen

Wenn du als Angestellter in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben hast, kannst du dies nachträglich tun. Der Gesetzgeber hat einen Rahmen von vier Jahren geschaffen, in dem du rückwirkend die Erklärung abgeben kannst. Dies lohnt für viele Arbeitnehmer, die in bestimmten Jahren eine hohe Ausgabenlast getragen haben und mit dieser ihre Steuerlast reduzieren möchten. Sprich das Thema mit einem Steuerberater durch, um zu erkennen, ob das Abgeben rückwirkend lohnt.

Mit einem Steuerberater keine Fristen und Vorschriften des Finanzamts versäumen

Apropos: Gerade für Selbstständige und Freiberufler lohnt es, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Als echte Fachkraft im Bereich Steuern kümmert sich dieser um das Abgeben von Steuererklärungen, Anlagen oder Belegen. Eine verspätete Abgabe musst du hierdurch nicht mehr fürchten. Außerdem weiß der Steuerberater bestens, was du absetzen kannst und wie du zum günstigsten Steuerbescheid gelangst.

Dein Geschäftskonto für einfache Buchhaltung

Verwalte Ausgaben und vereinfache deine Buchhaltung – mit dem Holvi Geschäftskonto.

  • Belege speichern
  • USt und Gewinn in Echtzeit
  • Schnittstellen zu DATEV & lexoffice

Buchhaltung online

Holvi gibt es für diese Unternehmensformen:
Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.