E-Rechnung ist Pflicht!

Holvi ist deine
E-Rechnungs-Software

Seit 01. Januar 2025 müssen Selbstständige E-Rechnungen empfangen können. Mit den Rechnungsfunktionen in Holvi bist du auf die Pflicht zur E-Rechnung vorbereitet.

  • E-Rechnungen akzeptieren
  • E-Rechnungen erstellen
  • Direkt im Geschäftskonto
  • Alles in einem Tool

Wie Fax – nur besser.

Die E-Rechnung ist Pflicht.

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen & Selbstständige im B2B-Geschäft innerhalb Deutschlands E-Rechnungen akzeptieren – bis auf wenige Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen.

Die wenigsten Selbstständigen wissen, was auf sie zukommt: Spätestens, wenn die erste E-Rechnung eintrifft, brauchst du ein passendes Tool, um E-Rechnungen öffnen und prüfen zu können!

Der Fahrplan zur E-Rechnung

2020

Rechnungen an Bundesbehörden dürfen seit 27. November 2020 nur noch als E-Rechnung versendet werden. Mehr dazu

2025

Seit 1. Januar müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten noch Übergangsfristen.

2027

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.

2028

Die E-Rechnungs-Pflicht gilt komplett: Alle Unternehmen dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.

Erhaltene E-Rechnungen akzeptieren

Seit 2025 dürfen Geschäftspartner*innen dir offiziell E-Rechnungen senden – und du musst sie akzeptieren.

Mit Holvi kannst du erhaltene E-Rechnungen einfach verarbeiten und rechtssicher archivieren. So gehts:

  • E-Rechnungs-Datei in Holvi hochladen
  • Rechnungsdaten anzeigen und prüfen
  • Zahlung im Geschäftskonto veranlassen
  • E-Rechnungen revisionssicher archivieren (10 Jahre nach GoDB)
  • Dateien über Exporte und Buchhaltungsschnittstellen mit dem Steuerbüro teilen

Selbst E-Rechnungen erstellen

E-Rechnungen an Unternehmen zu senden ist noch bis 2028 freiwillig. Du kannst aber schon jetzt auf die E-Rechnung umsteigen.

  • Erstelle E-Rechnungen mit wenigen Klicks und versende sie als PDF im ZUGFeRD-Format
  • Oder sende elektronische Rechnungen direkt an Behörden und Unternehmen über unser E-Rechnungs-Partnernetzwerk
  • Direkt in deinem Geschäftskonto
  • Kein separates E-Rechnungs-Programm nötig
  • Weniger Fehler, so wirst du schneller bezahlt
  • Echtzeit-Benachrichtigungen über Zahlungen

ZUGFeRD oder XRechnung

Holvi unterstützt beide in Deutschland gängigen E-Rechnungs-Formate. ZUGFeRD hat sich im B2B-Bereich durchgesetzt, während die XRechnung bei Behörden verbreitet ist.

So schreibst du eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Fomat:

1. Erstelle eine Rechnung in Holvi
2. Wähle die Option ZUGFeRD in das Rechnungs-PDF integrieren.
3. Lade das PDF herunter oder versende es direkt per E-Mail.
4. Für deine Geschäftspartner*innen funktioniert die Datei als E-Rechnung, sie enthält aber auch die gewohnte PDF-Ansicht.

E-Rechnungen erhalten und versenden

Ohne, dass du dir über technische Details Gedanken machen musst

Alles in einem Konto

Integrierte E-Rechnungsfunktion in deinem deinem Holvi Konto – nur ein Login

Fairer Preis

In Holvi Pro ist eine große Zahl an E-Rechnungen inklusive – ohne Extrakosten!

Erhalte finanzielle Insights

Wenn du alle Rechnungen mit Holvi Pro verwaltest, erhältst du eine exakte Übersicht über deine Finanzen.

  • Umsatzsteuer-Rechner: Zeigt dir, wie viel Umsatzsteuer du dem Finanzamt schuldest, oder ob du etwas zurückbekommst
  • Kontovorschau über 30 Tage: Erhalte eine Vorschau auf deinen Cashflow, basierend auf geplanten Überweisungen und erwarteten Zahlungseingängen

„Ich kann direkt in meinem Holvi Konto E-Rechnungen erstellen, meine Leistungen habe ich dort als Vorlagen angelegt. Sobald eine Rechnung bezahlt ist, werde ich benachrichtigt. Klar und einfach.‟

Albert Virtanen, Marketingberater

Deine E-Rechnungs-Software im Überblick

  • Erhaltene E-Rechnungen hochladen, prüfen und GoDB-konform speichern
  • E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen (ideal für B2B-Rechnungen) oder als XRechnung senden (Standard bei Bund & Kommunen)
  • E-Rechnungs-Pflichten erfüllen
  • Werde über Zahlungseingänge in Echtzeit informiert
  • Bis zu 500 E-Rechnungen inklusive – ohne Extrakosten
  • Erhalte eine Umsatzsteuer-Vorschau in Echtzeit

Häufige Fragen zur E-Rechnung, XRechnung & ZUGFeRD mit Holvi

Du kannst mit Holvi E-Rechnungen verarbeiten, die du per E-Mail erhalten hast. Auf Wunsch kannst du auch eine E-Rechnungs-Adresse erhalten, an die deine Geschäftspartner*innen direkt per Partnernetzwerk E-Rechnungen senden können. Kontaktiere dazu unser Support-Team.

Der Kern einer E-Rechnung ist eine maschinenlesbare XML-Datei, die ohne entsprechende Software kaum lesbar ist. Erhältst du eine solche E-Rechnung, brauchst du eine E-Rechnungs-Software.

In der Regel enthalten E-Rechnungen auch eine konventionelle PDF-Ansicht. Das Problem: Rechtlich verbindlich ist nur der unsichtbar eingebettete, maschinenlesbare Teil. Daher solltest du eine E-Rechnungs-Software verwenden, um die eigentlichen Rechnungsdaten anzuzeigen. Auch Mit der E-Rechnungs-Funktion in Holvi kannst du diesen Inhalt ganz einfach anzeigen und validieren.

Mit den Preismodellen Holvi Pro und Holvi Pro+ Online Verkaufen kannst du bis zu 500 E-Rechnungen monatlich kostenlos versenden. Darüber hinaus berechnen wir nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis 0,50 € pro versendeter E-Rechnung.

Wenn du eine herkömmliche Rechnung als PDF speicherst und versendest, ist sie noch keine elektronische Rechnung! Um eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes zu erstellen, brauchst du eine E-Rechnungs-Software, wie sie zum Beispiel im Holvi Geschäftskonto integriert ist.

Ja, mit Holvi kannst du auch E-Rechnungen direkt an eine E-Rechnungs-Adresse senden, etwa wenn du mit öffentlichen Auftraggeber*innen arbeitest. Kontaktiere unser Support-Team, falls du diese Funktion nutzen möchtest.

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung geht auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU zurück. Am 4. April 2017 wurde diese Richtlinie mit dem deutschen E-Rechnungsgesetz umgesetzt. Am 6. September 2017 wurde die E-Rechnungsverordnung erlassen. Nachdem Bund und Länder bereits E-Rechnungen empfangen müssen, trat am 27. November 2020 auch die E-Rechnungs-Pflicht für Rechnungssteller in Kraft – zum Beispiel Unternehmen und Selbstständige. Mehr Informationen findest du in den FAQ zum Thema E-RechV

Das X in XRechnung steht für die enthaltenen XML-Daten. XML ist eine maschinenlesbare Auszeichnungssprache.

ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.