Selbstständigkeit 2022: Voraussetzungen, Ideen & Tipps

Etwa 3,5 Millionen Menschen arbeiteten 2021 als Selbstständige. Auch wenn die Corona-Pandemia für einen Einbruch der Selbstständigkeit gesorgt hat, ist die Existenzgründung weiterhin eine attraktive Option. Ob als Freiberufler*in oder Cafébesitzer*in, als Berater*in, Handwerker*in oder Inhaber*in eines Ladengeschäfts: Willst du selbstständig arbeiten, brauchst du neben einer guten Geschäftsidee auch Startkapital und Know-how rund um Buchhaltung und Steuern. Dieser Artikel verschafft dir einen Überblick darüber, was Existenzgründer*innen brauchen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Warum in die Selbstständigkeit starten?

Die Motive für den Schritt in die Selbstständigkeit sind so vielfältig wie die Berufe und Menschen selbst. Trotzdem nennen Existenzgründer einige Motive für ihre Firmengründung verstärkt, darunter zum Beispiel

  • Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung
  • freie Zeiteinteilung und flexible Arbeitszeiten
  • gesellschaftliche und persönliche Anerkennung
  • gute Verdienstmöglichkeiten
  • Liebe zu einem Thema oder einer Tätigkeit (Stichwort: Hobby zum Beruf machen)
  • Selbstverwirklichung
  • Unabhängigkeit.

Beachten solltest du, dass diese Vorteile zum Teil nur auf dem Papier bestehen. Betrachten wir zum Beispiel die freie Zeiteinteilung, verbunden mit flexiblen Arbeitszeiten. Theoretisch bestimmst du selbst über dein Arbeitspensum und die Einteilung deiner Arbeit. Praktisch richtest du dich dabei aber in der Regel nach deinen Kunden: Ein Ladengeschäft, das zu den üblichen Zeiten geöffnet ist, hat größere Chancen, zahlreiche Kunden anzuziehen. Bist du als Freiberufler in ein Projekt involviert, gibt faktisch das Projekt und dessen Planung deine Arbeitszeiten vor.

Tipp: Hinterfrage, warum du dich selbstständig machen möchtest und was dir daran besonders wichtig ist. Kann eine selbstständige Arbeit deine Bedürfnisse (realistisch betrachtet) erfüllen?

Was ist selbstständige Arbeit?

Bevor du dir Gedanken machst, ob du eine gewerbliche oder eine freiberufliche Arbeit aufnimmst, solltest du prüfen, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn

  • deine Arbeit nicht durch ein abhängiges Arbeitsverhältnis begründet ist,
  • du deine Arbeitszeit nach Dauer und Lage selbst festlegst,
  • du selbst über Arbeits- oder Betriebsmittel verfügst,
  • du selbst Mitarbeiter beschäftigst und
  • für deine Handlungen selbst verantwortlich bist.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur abhängigen Arbeit ist die fehlende Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers. Wenn die aufgeführten fünf Merkmale erfüllt sind, geht man von einer selbstständigen Arbeit aus. Im nächsten Schritt musst du prüfen, ob es sich um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Wie selbstständig machen?

Aus welcher Situation heraus willst du deine Existenzgründung in Angriff nehmen? Es gibt viele Wege, dein eigenes Ding zu machen: Ob neben dem Beruf als Angestellte*r, hauptberuflich, neben dem Studium, während einer Ausbildung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus. Ein Teil der Förder- und Hilfsangebote richtet sich an eine besondere Klientel, steht also nicht allen Existenzgründern zur Verfügung.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Willst du hauptberuflich selbstständig werden, besteht deine größte Herausforderung darin, den Zeitraum zwischen Gründungsidee und tragfähigem Geschäft, das erste Einnahmen generiert, finanziell zu überbrücken. Neben einer guten Geschäftsidee benötigst du daher in erster Linie finanzielle Rücklagen, die dich mindestens über sechs Monate (besser: über mindestens 12 Monate) tragen können. Beachte dabei, dass nicht nur geschäftliche Kosten auf dich zukommen – du musst auch sämtliche private Ausgaben wie Miete, Strom, Verpflegung, Kleidung und Sozialversicherungen aus eigener Tasche zahlen. Hilfreich ist es daher, eher großzügig zu planen und dich nicht zu stark an deinem bisherigen Bedarf als Angestellter, Studierender o.ä. zu orientieren.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit geht mit einigen Besonderheiten vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht einher, er bietet dir aber auch zahlreiche Vorteile. Zu den größten Vorteilen zählt, dass du deine Existenzgründung in aller Ruhe planen und vorbereiten kannst, weil du aufgrund deiner Ausbildungs- oder Erwerbstätigkeit einen erheblich geringeren finanziellen Druck verspürst als ein hauptberuflicher Gründer. Ebenfalls nicht unterschätzen solltest du die Chance, deine Geschäftsidee mit relativ geringem Risiko testen zu können. Hier bietet sich die Möglichkeit, allmählich in die Selbstständigkeit hineinzuwachsen und vor dem eigentlichen Start bereits einen treuen Kundenstamm aufzubauen.

Gründen als Angestellte*r

Ob du in deiner Freizeit ehrenamtlich in Vereinen arbeitest oder deinem Hobby nachgehst und dabei ein paar Euros verdienst, ist prinzipiell deine Sache. Zumindest, solange sich damit kein größerer zeitlicher und finanzieller Aufwand verbindet oder deine Einnahmen die Einnahmen deines eigentlichen Jobs übersteigen.

Willst du dich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig machen, musst du grundsätzlich drei Dinge beachten:

  • Die meiste Arbeitszeit muss für den Hauptjob aufgewendet werden. Der Nebenjob darf einen bestimmten zeitlichen Aufwand (zum Beispiel 15 Stunden/Woche) nicht überschreiten.
  • Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit darf das deines eigentlichen Jobs nicht übersteigen.
  • Du darfst keine Mitarbeiter beschäftigen.

Trifft nur einer dieser Punkte nicht zu, übst du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aus, mit allen Konsequenzen für dein Arbeitsverhältnis, deinen Verdient, deinen steuerlichen Status und deine Sozialabgaben.

Übrigens: Deinen Arbeitgeber solltest du in jedem Fall von deinem Vorhaben informieren und um eine schriftliche Erlaubnis bitten. So vermeidest du unnötige Auseinandersetzungen und holst dir die Rückendeckung deines Vorgesetzten.

Firmengründung als Beamte*r

Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zu ihrem Dienstherrn, was sich in besonderen arbeitsrechtlichen Vorschriften niederschlägt. Für jede Form von Nebenbeschäftigung und besonders für selbstständige Tätigkeiten gilt eine Anzeige- und Genehmigungspflicht. Mit anderen Worten: Du bist verpflichtet,

  • deinen Dienstherrn in jedem Fall über dein Gründungsvorhaben zu informieren UND
  • eine Genehmigung dafür einzuholen.

Dein Dienstherr kann dir im Zuge dessen entweder untersagen, selbstständig zu arbeiten oder er kann dir Einschränkungen (zum Beispiel hinsichtlich des zeitlichen Aufwands) auferlegen.

Übrigens: Gibt die Haushalts- und Personallage es her, kannst du in voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung wechseln, um mehr Zeit für deine Existenzgründung zur Verfügung zu haben. In Teilzeit hast du grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Beamter in Vollzeit.

Firmengründung als Studierende*r/Auszubildende*r

Auch Studierende oder Auszubildende haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich nebenberuflich eine Existenz aufzubauen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren Verpflichtungen als Student bzw. Azubi noch nachkommen. Besteht beispielsweise eine Anwesenheitspflicht und du nimmst sie aufgrund deiner Selbstständigkeit nicht wahr, kann dieser Verstoß dazu führen, dass du einen Leistungsnachweis nicht erhältst. Im Extremfall kannst du exmatrikuliert werden bzw. deinen Ausbildungsplatz verlieren.

Aber nicht nur die Anwesenheitspflicht kann zur Herausforderung werden. Verdienst du mit deiner selbstständigen Arbeit dein erstes Geld, solltest du auch Verdienstgrenzen beachten. Was du verdienst, hat beispielsweise direkte Auswirkungen auf deine Krankenversicherung: Liegst du binnen eines Jahres länger als zwei Monate über der Verdienstgrenze von 425 Euro, endet die Familienversicherung. Stuft die Krankenversicherung dein Geschäft als hauptberuflich ein (unabhängig davon, ob du noch studierst oder einer Ausbildung nachgehst), hast du auch keinen Anspruch mehr auf die günstige studentische Krankenversicherung.

Aber Studierende und Azubis profitieren als Gründer auch von besonderen Förderangeboten – insbesondere dann, wenn die Gründung in Zusammenhang mit ihrem Fachbereich steht. Möglich ist zum Beispiel eine Förderung durch den Ausbildungsbetrieb (z.B. Mentoring/Coaching) oder die Nutzung der Dienste eines Gründerzentrums, das deiner Uni angeschlossen ist.

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen willst, kannst du auf die Unterstützung des Jobcenters zählen. Vorausgesetzt, du strebst eine hauptberufliche Beschäftigung an und bringst du dafür notwendigen Fähigkeiten mit. Existenzgründer, die ALG-I beziehen, erhalten einen Gründungszuschuss und profitieren von Gründungscoachings oder erhalten zumindest großzügige Zuschüsse dafür.

Hartz-IV-Empfängern steht grundsätzlich das sogenannte Einstiegsgeld sowie ein Investitionszuschuss zur Verfügung. Während das Einstiegsgeld den Lebensunterhalt in der Gründungsphase sichern soll, dient der Zuschuss zur Beschaffung notwendiger Sachgüter.

Und jetzt folgt das große Aber: Alle diese Leistungen sind Kann-Leistungen, du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Der Rechtsanspruch bezieht sich lediglich darauf, dass dein Antrag geprüft wird.

Einen Vorteil kannst du aber in jedem Fall nutzen: Auch wenn dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit mit dem Hartz-IV-Satz verrechnet wird, bist du trotzdem über die Agentur für Arbeit versichert. Die hohen Sozialversicherungsbeiträge musst du vorerst also nicht aus eigener Tasche zahlen.

Aus der Rente in die Selbstständigkeit

Wer sagt eigentlich, dass nur junge Menschen über eine Existenzgründung nachdenken? So mancher Rentner bzw. Pensionär ist noch fit und fähig genug, mit einer spannenden Idee den Weg in die Selbstständigkeit einzuschlagen oder sich einen lang gehegten Traum (zum Beispiel ein eigenes Café oder ein besonderer Service) zu erfüllen. Im Prinzip steht dem nichts entgegen – für Gründer gibt es keine Altersgrenze. Beachten solltest du in diesem Fall aber, dass die Selbstständigkeit im Rentenalter finanzielle Konsequenzen haben kann.

So können Rentner einen Teil der Förderangebote aus Altersgründen nicht nutzen und sie müssen damit rechnen, dass ihre Einkünfte auf ihre Rente angerechnet werden. Im Idealfall benötigen sie für ihre Geschäftsidee kein oder nur wenig Kapital – Geldinstitute vergeben nur ungern Kredite an Senioren, die Kreditsummen und Laufzeiten sind meist begrenzt. Darüber hinaus solltest du wissen, dass sich auch die Beiträge zur Krankenversicherung mit der Selbstständigkeit erhöhen.

Tipp: Auf die Rente wirkt sich eine Gründung im fortgeschrittenen Alter nicht aus, wenn der Gründer das gesetzliche Rentenalter bereits überschritten hat. Vor Erreichen dieser Grenze drohen Rentenkürzungen.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

1. Persönliche Voraussetzungen

Um dich selbstständig zu machen, musst du volljährig sein und entweder eine Staatsangehörigkeit innerhalb der EU oder einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz) haben.

2. Fachwissen

Du hast dir überlegt, welches Produkt oder welche Dienstleistung du am Markt anbietest und was dich von der Masse unterscheidet. Nun musst du dich fragen, ob du für deine Gründung besondere Fachkenntnisse benötigst.

  • Willst du als IT-Experte durchstarten?
  • Bist du Architekt oder Ingenieur und willst dein eigenes Büro eröffnen?
  • Hast du vor, einen Online-Shop auf den Markt zu bringen?
  • Oder willst du dich als freier Texter auf eigene Füße stellen?

Was auch immer du vorhast: Überlege genau, ob du das erforderliche Wissen hast. Wenn dir noch etwas fehlt, finde heraus, wie du dieses Know-how für deinen neuen Job schnell aufbaust. Wenn es mit deiner selbstständigen Tätigkeit richtig losgeht, hast du keine Zeit, dich um solche Dinge zu kümmern. Zwar lernst du in den ersten Monaten nach deiner Existenzgründung ständig dazu, doch du wirst so viel zu tun haben, dass die Zeit kaum reicht, um deine Kernkompetenz weiter auszubauen.

Theoretisch ist es natürlich möglich, auch ohne Berufsausbildung, Studium oder erste Berufserfahrung zum Unternehmer zu werden – empfehlenswert ist es allerdings nicht. Mittel- und langfristig profilieren sich eher diejenigen, die über Fach- und Branchenkenntnisse verfügen – und die erwirbt man im Regelfall im Rahmen einer (schulischen oder universitären) Ausbildung und im Berufsalltag. Traust du dir dennoch eine Gründung zu, solltest du zumindest einen Gründerkurs (zum Beispiel bei der IHK) besuchen, um wichtige gesetzliche und wirtschaftliche Grundlagen zu erlernen.

3. Persönliche Eignung – das “Zeug zur Selbstständigkeit”

Vielleicht noch wichtiger als dein fachliches Wissen sind gewisse Charaktereigenschaften, die du unbedingt mitbringen solltest, wenn du dich selbstständig machst. Eine große Portion Ausdauer und Durchhaltevermögen sind auf jeden Fall nötig. Deine Existenzgründung wird dich viel Zeit kosten. Du wirst in den ersten Wochen, Monaten und Jahren vermutlich fast rund um die Uhr arbeiten und kaum Zeit für Freunde, Familie, Hobbys und Urlaub haben. Das ist normal. Wohl jeder erfolgreiche Selbstständige berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Frage dich, ob du bereit bist, dieses Opfer für deine Existenzgründung zu erbringen.

Wichtig ist dabei, dass du

  • mit Selbstbewusstsein für dich und deine Idee eintrittst,
  • dich selbst motivieren kannst,
  • Frustrationstoleranz hast,
  • deine Vorhaben aktiv angehst,
  • über ein ausreichendes Maß an Disziplin verfügst,
  • gesundheitlich fit genug für dein Vorhaben bist,
  • deine Ziele ausdauernd verfolgen kannst,
  • innere Motivation hast – statt nur äußeren Einflüssen genügen willst
  • psychologischem Druck standhältst,
  • Entscheidungen treffen kannst und
  • aktiv Kontakte knüpfen kannst.

Je mehr dieser Eigenschaften auf dich zutreffen, desto besser eignest du dich zur Selbstständigkeit. Darüber hinaus gibt es aber auch Berufsgruppen, die besondere Voraussetzungen erfordern.

4. Anmeldung

Du musst deine Selbstständigkeit anmelden – entweder beim Gewerbeamt oder als Freiberufler*in beim Finanzamt.

Voraussetzungen für Freiberufler*innen

Wer genau zu den Freiberuflern zählt, regelt § 18 EStG. Neben den beruflichen Tätigkeiten, die unter die Bezeichnung freie Berufe fallen, nennt das Gesetz auch konkrete Voraussetzungen zur Berufsausübung. Freiberufler zeichnet demnach aus, dass sie

  • eigene Fachkenntnisse besitzen,
  • leitend agieren und
  • eigenverantwortlich in Aktion treten.

Diese Kenntnisse und Fähigkeiten musst du im Zweifelsfall dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Das nämlich entscheidet darüber, ob du als Freiberufler anerkannt wirst. Ist das nicht der Fall, musst du ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Voraussetzungen für Kammerberufe

Unter Kammerberufen versteht man freie Berufe, deren Ausübung mit einer Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden ist. Die Zugangsregelungen sind sehr streng. Zu den typischen Kammerberufen zählen unter anderem

  • Ärzte, Apotheker und psychologische Psychotherapeuten
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
  • Anwälte und Notare sowie
  • Architekten und beratende Ingenieure.

In der Regel müssen Personen, die einen solchen Beruf ausüben möchten, sowohl umfangreiche Fachkenntnisse als auch ihre persönliche Eignung in umfangreichen Prüfungen unter Beweis stellen. Die Fachkenntnisse können im Regelfall nur im Rahmen eines Studiums erworben werden.

Voraussetzungen für handwerkliche Berufe

Du willst ein handwerkliches Unternehmen gründen? Vor allem in zulassungspflichtigen Berufen wie Bäcker, Friseur oder Tischler ist es erforderlich, den Betrieb in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Das setzt voraus, dass du einen Meisterbrief vorlegen kannst. Besitzt du keinen Meisterbrief, hast du drei Möglichkeiten:

  • 1. Du weist nach, dass du über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Geselle verfügst und davon mindestens vier Jahre in leitender Position tätig warst.
  • 2. Du besitzt einen Hochschulabschluss, der im Grunde dem angestrebten Handwerksberuf entspricht.
  • 3. Du gründest das Unternehmen und stellst einen Betriebsleiter mit Meisterbrief ein.

Übrigens: Zulassungsfreie und handwerksähnliche Berufe wie Fotograf oder Kosmetikerin müssen nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden. Hier reicht eine einfache Berufsausbildung als Gründungsbasis aus.

Ideen zur Selbstständigkeit finden

Deutschland gilt als ein Land der Erfinder, Tüftler und Existenzgründer. Viele gute Ideen wurden hier entwickelt und manches Großunternehmen hat seine Wurzeln in unserem Land. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind gut und bis heute haben sich mit Berlin, Düsseldorf und Co. einige Standorte zu Kaderschmieden für Gründer entwickelt. Doch gerade deshalb ist eine solide Geschäftsidee so wichtig, damit du nicht in der Menge der jungen Selbstständigen untergehst. Du musst dir sehr genau überlegen, mit welcher Idee du dich von den anderen Start-ups abgrenzen wirst. Eine clevere Idee für dein Business ist so etwas wie die Lebensversicherung für dein Unternehmen. Dein Erfolg wird davon abhängen, ob dein Produkt oder deine Dienstleistung deine zukünftigen Kunden begeistert und ihnen einen wirklichen Mehrwert bietet.

Die richtige Rechtsform finden

Wie wichtig die richtige Rechtsform ist, zeigt sich vor allem bei Fragen rund um Finanzierung, Haftung und Steuern für Selbstständige: Eine falsche Entscheidung kann zu hohen steuerlichen Belastungen führen, aber auch zu Finanzierungsproblemen, Kontrollverlust im Unternehmen und dem Verlust persönlichen Eigentums. Umso wichtiger ist es, dich frühzeitig mit geeigneten Rechtsformen auseinanderzusetzen. Grob unterscheiden kannst du dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften lassen sich relativ unkompliziert und schnell gründen. Der oder die Gründer sind in besonderer Weise mit dem Unternehmen verbunden – auch weil sie je nach Rechtsform persönlich und vollumfänglich haften, selbst mit ihrem Privatvermögen und zum Teil auch für Fehler von Kunden und Mitstreitern. Dafür punkten Personengesellschaften auch nach der Gründung mit geringem Verwaltungsaufwand, etwa in Fragen der Buchhaltung oder steuerlichen Belangen. Zu den Personengesellschaften zählen die:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Kapitalgesellschaften zeichnen sich vor allem darin aus, dass sie die Haftung der einzelnen Gesellschafter beschränken. Sie eignen sich besonders gut für Geschäftsvorhaben mit hohen Haftungsrisiken oder hohem Investitionsbedarf. Zu ihnen zählen beispielsweise die

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt).

Aber welche Rechtsform ist nun die beste für dein Vorhaben? Um diese Frage zu beantworten, solltest du abwägen, was dir in deinem Unternehmen am wichtigsten ist: Höchstmögliche Entscheidungsfreiheit? Persönliches Engagement? Schnelles Wachstum? Beschränkte Haftung? Stille Teilhabe?

Selbstständigkeit & Steuern

Das Thema Steuern als Selbstständige*r musst du von Anfang an ernstnehmen. Für dein Unternehmen benötigst du eine Steuernummer. Um die zu beantragen, musst du es beim Finanzamt anmelden. Am besten erledigst du direkt nach deiner Gewerbeanmeldung, oder als Freiberufler, bevor du deine Tätigkeit beginnst.

Das Finanzamt wird dich auffordern, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Er bildet die Basis deiner späteren Einordnung und entscheidet u.a. darüber, ob du als Freiberufler anerkannt wirst oder unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst. Nimm dir also ausreichend Zeit dafür und fülle den Fragebogen sorgfältig aus, im Zweifelsfall auch mit Unterstützung eines Gründungs- oder Steuerberaters.

Nach sorgfältiger Prüfung erhältst du die Steuernummer für dein Unternehmen und kannst loslegen. Aber: Schon bald wirst du dich wieder den Steuern widmen müssen, sofern du keinen Steuerberater damit betraust. Beschäftigen werden dich die

Kapitalgesellschaften müssen neben der Gewerbesteuer auch eine Körperschaftssteuer entrichten. Einkünfte der Anteilseigner unterliegen der Einkommensteuer und gegebenenfalls der Kapitalertragssteuer.

Wissen solltest du aber nicht nur, welche Steuern für dich anfallen – du solltest auch die damit verbundenen Pflichten kennen. So bist du zum Beispiel zur regelmäßigen Voranmeldung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer verpflichtet, verbunden mit entsprechenden Vorauszahlungen im Monats- oder Quartalsrhythmus. Dein Finanzamt oder dein Steuerberater klären dich darüber auf, wann welche Voranmeldung und Vorauszahlung spätesten eingehen muss und wann die Jahreserklärungen vorliegen müssen.

Weitere Mitgliedschaften und Abgaben für Selbstständige

Nicht nur Steuern erfordern regelmäßig deine Aufmerksamkeit, auch Abgaben fallen regelmäßig an. Vor allem Pflichtbeiträge solltest du kennen sowie regelmäßig und rechtzeitig abführen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Zu den wichtigsten verpflichtenden Abgaben zählen die Beiträge zu

  • Berufsgenossenschaften,
  • IHK/HWK,
  • Kammern und ähnlichen Einrichtungen sowie zu
  • Versorgungswerken.

Auch Sozialabgaben gehören zu den Pflichtabgaben, allen voran die Abgaben zur

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung und
  • Rentenversicherung (zumindest in einigen Berufen).

Übrigens: Nur weil es sich dabei um Pflichtabgaben handelt, heißt das nicht, dass du keine Wahl hättest. Du kannst mit Ausnahme einiger Berufe zum Beispiel zu Beginn deiner Selbstständigkeit entscheiden, ob du der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören willst. Bist du in der Rentenversicherung nicht pflichtversichert, kannst du auch auf freiwilliger Basis Einzahlungen leisten und damit einen sinnvollen Beitrag zu deiner Altersrente leisten. Nutzt du einen Firmenwagen, zählt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Pflichtabgaben.

Darüber hinaus empfiehlt es sich dringend, die folgenden Versicherungen abzuschließen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Rentenversicherung
  • Unfallversicherung.

Der Berufsunfähigkeitsversicherung fällt die wichtigste Aufgabe zu: Sie sichert deine Arbeitskraft ab – und ohne die kannst du dein Unternehmen nicht mehr führen. Da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der das Risiko eines Arbeitsunfalls für dich tragen könnte, solltest du auch für diesen Fall vorsorgen. Die private Rentenversicherung schließlich dient dazu, deine spätere Rente aufzustocken. Du bist kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann solltest du die private Vorsorge als verpflichtend betrachten, um im Alter nicht mittellos zu enden.

Schritte in die Selbstständigkeit

Einige Besonderheiten und Herausforderungen bei der Firmengründung hast du nun bereits kennengelernt. Aber wie läuft die Gründung nun eigentlich ab? Und worauf solltest du dabei besonders achten? Die folgenden Abschnitte klären dich auf.

1. Am Anfang steht deine Geschäftsidee

Bevor du in die Selbstständigkeit startest, solltest du genau wissen, womit du dich selbstständig machen willst. Deine Geschäftsidee bildet die Basis deines zukünftigen Unternehmens. Je konkreter sie formuliert ist, desto genauer und besser die Planung. Nimm dir also so viel Zeit wie nötig, um deine Idee zu entwickeln.

Um sie zu finden, solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Hast du eine besondere Fähigkeit, mit der du Geld verdienen kannst?
  • Ist diese Fähigkeit gefragt?
  • Arbeitest du als Angestellter in einem Beruf, den du auch selbstständig ausüben kannst?
  • Gibt es eine selbstständige Tätigkeit, die dir Spaß macht und die du leicht erlernen kannst?
  • Hast du im Freundes- und Bekanntenkreis von einer selbstständigen Arbeit gehört, die dir gefällt?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn du bei der Ideenentwicklung nicht nur den möglichen Bedarf und Kundenkreis im Auge hast, sondern auch deine eigenen Bedürfnisse. Welche Idee begeistert dich, fasziniert dich, spornt dich an? Was könntest du den ganzen Tag lang machen?

Beachten solltest du auch, dass eine Geschäftsidee in der Regel erst entwickelt werden muss. Sprich: Notiere dir mögliche Ideen, recherchiere dazu, diskutiere sie (nicht nur mit Gleichgesinnten!) und nutze die Erkenntnisse daraus, um deine Idee weiterzuentwickeln.

2. Information und Beratung

Der Ideenentwicklung folgt die Informationsphase. Hier geht es darum, dich intensiv mit deiner Geschäftsidee, dem dazugehörigen Geschäftsumfeld, damit verbundenen Besonderheiten und deiner Eignung auseinanderzusetzen. An diesem Punkt versuchst du zu bewerten

  • wie zukunftsfähig deine Idee ist
  • wie groß der Markt ist
  • wie viele Mitbewerber du haben wirst
  • welche Alleinstellungsmerkmale für dich sprechen und
  • welche Voraussetzungen du mindestens erfüllen musst, um mit deiner Idee erfolgreich zu sein.

Für deine Analyse kannst du sämtliche öffentlich verfügbaren Quellen nutzen, darunter statistische Daten, Marktberichte, Expertenmeinungen, Geschäftsberichte und vieles mehr.

An dieser Stelle ist es auch sinnvoll, mögliche Wissenslücken zu schließen, Weiterbildungen zu absolvieren, Vorbereitungskurse zu belegen oder eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Zu den potenziellen Helfern bei deinem Vorhaben zählen beispielsweise

  • die Agentur für Arbeit
  • IHK/HWK
  • Gründungszentren und Gründeragenturen
  • Business-Angels
  • Gründungsberater
  • Branchen-Netzwerke, Messen und branchenspezifische Events
  • Steuer- und Rechtsberater.

3. Konkretisiere deinen Businessplan

Um aus einer guten Idee ein einträgliches Geschäft zu machen, musst du planen. Gemeint ist damit nicht nur der zeitliche Ablauf: Bevor du mit eigenem Geld ins Risiko gehst, solltest du dir über dein Geschäftsmodell ebenso im Klaren sein wie über deinen Kapitalbedarf oder besondere Anforderungen im Zuge der Gründung. Das Ergebnis deiner Planung mündet in den Businessplan.

  • Welche selbstständige Arbeit willst du genau ausüben?
  • Welche Fähigkeiten musst du dazu mitbringen?
  • Wie viele Kunden gibt es voraussichtlich in deiner Region?
  • Welche Konkurrenten hast du bei dir vor Ort?
  • Wie hoch sind deine Einnahmen und deine Ausgaben in den ersten fünf Jahren?

Wirklich verpflichtet bist du nicht, einen Businessplan zu erstellen und zahlreiche Gründer schreckt allein schon die Vorstellung davon ab. Aber: Du benötigst ihn in jedem Fall, wenn du eine Förderung beantragen möchtest oder deinen Kapitalbedarf mit einem Darlehen decken willst. Darüber hinaus empfiehlt es sich aber, auch dann einen Businessplan zu erstellen, wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Ganz einfach, weil er deine Erkenntnisse bündelt, deine Geschäftsidee auf den Punkt bringt und genau aufzeigt, wo deine Stärken und Schwächen liegen, wo Handlungsbedarf besteht und wie erfolgversprechend dein Konzept ist. Er hilft dir damit, Planungsfehler zu vermeiden und Risiken sowie Verpflichtungen realistisch einzuschätzen.

4. Finanzplanung, Kapitalbeschaffung und Förderungen

Einen besonderen Teil der Planungsphase macht die Finanzplanung aus. Ziel ist es herauszufinden, – wie viel Startkapital in Form von Geld, Immobilien, Sachen und Arbeitskraft du mitbringst,

  • wo noch Finanzierungsbedarf besteht,
  • wie hoch dieser Bedarf ist und
  • welche Förderungen du nutzen kannst.

Tipp: Deine Bedarfsplanung sollte nicht nur deine Anfangsinvestitionen umfassen – schließlich musst du auch dann Rechnungen und Miete zahlen, wenn das Geschäft noch nicht angelaufen ist. Versuche stattdessen, den Bedarf deines ersten Geschäftsjahres zu ermitteln und berücksichtige dabei auch einmalige Ausgaben, Sozialabgaben und Steuern.

Steht dein Kapitalbedarf fest, bleibt nur noch die Frage: Woher nehmen? Im einfachsten Fall kannst du Finanzierungslücken durch Privatdarlehen von Familienmitgliedern oder Freunden decken (sofern du das willst). Andernfalls stehen dir unter anderem die folgenden Finanzierungsquellen zur Verfügung:

  • Geldinstitute
  • Business-Angels
  • Risikokapitalgeber
  • Crowdfunding
  • Förderdarlehen von Bund, Land, Gemeinden oder Förderinitiativen
  • Förderwettbewerbe
  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder Einstiegsgeld.

Mehr dazu: Förderungen für Selbstständige

5. Versicherungen

Wenn du selbstständig arbeitest, musst du dich darum selbst kümmern.

Die wichtigste Versicherung für Selbstständige ist die Krankenversicherung. Für Selbstständige gelten im Vergleich zu einem angestellten Mitarbeiter besondere Zugangsvoraussetzungen. Du musst nämlich kein bestimmtes Einkommen nachweisen, um eine private Krankenversicherung abzuschließen. Das hat den Vorteil, dass du dich günstig krankenversichern kannst und trotzdem vernünftig abgesichert bist.

Welche weiteren Versicherungen du als Selbstständiger abschließen willst, hängt unter anderem von deinen finanziellen Möglichkeiten ab.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung sind schon zu Beginn deiner selbstständigen Arbeit wichtig. Du schützt dich damit vor dem Risiko, deine Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen zu verlieren und baust dir außerdem ein Polster für deine Altersvorsorge auf. Sofern du zunächst als selbstständiger Unternehmer im Nebenberuf beginnst, gelten für deine Tätigkeit übrigens andere Bedingungen. Du bist dann über deinen Hauptberuf schon in der Sozialversicherung abgesichert, sodass häufig keine weiteren Versicherungen erforderlich sind.

6. Selbstständigkeit anmelden

Von der eigentlichen Geschäftsgründung trennt dich jetzt nur noch ein kleiner Schritt: Deine Selbstständigkeit anmelden. Der Aufwand variiert je nach Rechtsform. So reicht es für Freiberufler aus, eine Steuernummer zu beantragen. Kleingewerbetreibende benötigen lediglich eine Steuernummer und eine Gewerbeanmeldung.

Erheblich komplizierter läuft die Gründung einer Kapitalgesellschaft ab: Aufgrund der unterschiedlichen Einlagen und der Haftungsbeschränkungen muss ein umfangreicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und durch einen Notar beglaubigt werden. Im Anschluss erfolgt der gerichtliche Eintrag des Unternehmens und ggf. der Eintrag und Standesverzeichnisse.

Eine Übersicht dazu findest du in unserer Checkliste zur GmbH-Gründung.

Viel Erfolg!

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Freiberufler*innen, Einzelunternehmen und Gewerbe (jeweils ohne Eintrag ins Handelsregister, keine GbRs);
GmbHs und UGs (auch in Gründung).

Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.