Wie gründe ich ein Einzelunternehmen?
Bist du nach eingehender Überlegung zum Entschluss gekommen, dich als Einzelkämpfer am Markt zu behaupten, liegt deine Selbstständigkeit nur einen kleinen Schritt entfernt. Zum Aufbau einer Einzelfirma sind keine großen Formalitäten notwendig. Daher fallen keine hohen Gründungskosten an – zur Anmeldung ist nicht viel Geld nötig. In diesem Artikel erfährst du, wie du bei der Gründung einer Einzelfirma vorgehen solltest. Außerdem bekommst du Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden bei der Existenzgründung.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Gründer, die allein eine Firma eröffnen, nutzen eine eigenständige Rechtsform. Der Begriff bezieht sich auf die Anzahl der Gründungspersonen – ein Einzelunternehmer hat keine Teilhaber. Die Firma kann jedoch Mitarbeiter beschäftigen und bleibt dennoch eine Einzelunternehmung. Mit Eröffnung des Geschäfts entsteht das Unternehmen automatisch. Der Inhaber einer Einzelfirma ist allein verantwortlich für alles, was im Betrieb geschieht. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für das Geschäft, auch für etwaige Schulden.
Gründung des Einzelunternehmens
Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?
Freiberufler gründen immer ein Einzelunternehmen. Welche Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, ist im Katalog der freien Berufe enthalten. Darin sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten oder Architekten aufgeführt. Darüber hinaus entscheidet das Finanzamt, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Als Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt, muss man ebenso ein Einzelunternehmen gründen. Mit Handelsgewerbe ist zunächst jeder Gewerbebetrieb gemeint. Im Grundsatz müssen größere Unternehmen kaufmännisch organisiert sein. Ein Einzelkaufmann ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Er firmiert als eingetragener Kaufmann (e. K.).
Auch ein Kleingewerbetreibender kann die Vorteile der unkomplizierten Geschäftsgründung als Einzelunternehmer nutzen. Kleingewerbetreibender ist der Gründer, der im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro und im zweiten Jahr maximal 50.000 Euro Umsatz realisieren kann. Solange seine Tätigkeit keinen kaufmännisch organisierten Geschäftsbetrieb erfordert, ist der Gewerbetreibende kein Kaufmann. Ansprechpartner für die Unterscheidung von Kleingewerbetreibenden und Kaufleuten können IHK oder Gewerbeämter sein.
Wie erfolgt die Gründung des Unternehmens?
Für Freiberufler ist die Existenzgründung leicht, sie benötigen keine Gewerbeanmeldung und keinen Handelsregistereintrag. Sie melden ihr Unternehmen einfach dem Finanzamt, damit sie eine Steuernummer erhalten. Bei Berufen, die nicht zu den so genannten Katalogberufen zählen, empfiehlt es sich, vorher bei der IHK oder dem Finanzamt nachzufragen. Eventuell müssen sich Freiberufler in einer Berufsstandeskammer oder in der Künstlersozialkasse registrieren lassen.
Auch Kleingewerbetreibende benötigen keine Handelsregistereintragung, können sich aber freiwillig aufnehmen lassen. Mit der freiwilligen Registrierung erlangen sie die Kaufmannseigenschaft. Ihre gewerbliche Tätigkeit müssen Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden. Nach dem Gewerbeschein erhalten sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Durch die Gründung wird der Kleingewerbetreibende Pflichtmitglied in der IHK oder Handwerkskammer.
Was ist nach Unternehmensgründung zu beachten?
Alle Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatz-, Gewerbe- sowie Lohnsteuer. Freiberufler zahlen hingegen keine Gewerbesteuer. Sie sind wie Kleingewerbetreibende nicht bilanzierungspflichtig, müssen jedoch eine einfache Buchhaltung nachweisen. Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind eingetragene Kaufleute. Sie müssen eine Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufstellen. Dies trifft jedoch nur zu, wenn ihr Umsatz 600.000 und ihr Überschuss 60.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Anderenfalls genügt wie bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen?
Vorteile:
- kein Mindestkapital oder Einlagen notwendig
- einfache Gründung, geringe Gründungskosten, kaum Formalitäten
- schnelle geschäftliche Entscheidungen
- klare Verhältnisse in Geschäftsführung und Vertretung nach außen, keine Konflikte mit Gesellschaftern
- Geschäftsinhaber profitiert allein von erzielten Gewinnen
Nachteile:
- unternehmerische Risiken können nicht auf mehrere Schultern verteilt werden
- mit dem Inhaber steht und fällt die Firma (Krankheit, Scheidung, Tod)
- unbegrenzte Haftung mit Privat- wie Geschäftsvermögen
- keine Aufnahme von Gesellschaftern zur Stärkung der Kapitalbasis möglich
- Firmennachfolge kann schwierig sein
Für wen ist ein Einzelunternehmen geeignet?
Eine Einzelunternehmung kann nur von einer natürlichen Person aufgebaut werden. Die Gründung einer Einzelfirma ist besonders für kleine Unternehmen, Firmen mit wenig Sachkapital und Freiberufler günstig. Wer schnell und mit geringen Kosten ein Unternehmen gründen möchte, findet im Einzelunternehmen die richtige Rechtsform. Aufgrund der alleinigen Haftung des Inhabers sind finanzielle Reserven zu Beginn der Geschäftstätigkeit und ausreichende Versicherungen für Firma und Inhaber wichtig.
Zusammenfassung
Du möchtest dich als Freiberufler selbstständig machen?
Prüfe, ob dein Beruf zu den so genannten Katalogberufen gehört oder im künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen und erzieherischen Bereich angesiedelt ist. Zeige dem örtlichen Finanzamt die Aufnahme deiner Selbstständigkeit an. Mit Erhalt deiner Steuernummer ist dein Unternehmen startklar.
Du planst eine Selbstständigkeit als Kleingewerbetreibender?
Wenn dein Umsatz ein definiertes Volumen nicht übersteigt, bist du Kleingewerbetreibender. Dann beantragst du eine Zulassung deines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Du bist wie Freiberufler nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, es genügt die Erstellung einer EÜR. Neben der Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung musst du im Geschäftsverkehr mit deinem Vor- und Zunamen auftreten.
Was musst du bei der Existenzgründung als Kaufmann beachten?
Voraussetzung dafür, dass eine Person als Kaufmann gilt, ist kein Studium, sondern die Ausübung eines Gewerbes. Der Gewerbebetrieb deines Unternehmens erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Als Kaufmann musst du dich ins Handelsregister eintragen lassen. Ebenso ist dein Gewerbe anzumelden und du bist grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet, falls dein jährlicher Umsatz und Gewinn eine bestimmte Größenordnung überschreiten. Im Firmennamen muss stets das e. K. enthalten sein.
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Alle hier genannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen können. Insbesondere ersetzt dieser Inhalt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Beratung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten wende dich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.