Was ist ein Firmenname?

Ein Firmenname ist die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens und wird ins Handelsregister eingetragen. Deshalb können nur Unternehmen und Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, einen solchen Firmennamen führen.

Selbstständige Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende dagegen treten mit ihrem Namen auf. Sie können allerdings zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen.

Wie darf ich mein Unternehmen nennen?

Ob du einen echten Firmennamen tragen darfst, hängt davon ab, ob du ins Handelsregister eintragen bist.

  • Kapitalgesellschaften, Handelsgesellschaften und als Kaufmann eingetragene Einzelunternehmer*innen dürfen einen Firmennamen tragen.
  • Nicht-Kaufleute ohne Eintrag ins Handelsregister hingehen treten mit ihrem Namen auf, können aber zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen.

Hier findest du eine Übersicht:

Firmenname bei Freiberufler*innen

Freiberufler*innen müssen mit ihrem Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst daneben auch eine Geschäftsbezeichnung führen. In der Praxis kombinieren Freiberufler*innen meistens ihren Namen mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung, zum Beispiel:

Beispiele für Firmennamen als Freiberufler*in:

  • Floristik Mustermann
  • Christine Musterfrau, UX-Designerin

Firmenname bei GbR

Eine GbR muss mit den Namen ihrer Gesellschafter*innen auftreten. Zusätzlich kann die Unternehmensbezeichnung mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzt werden.

Beispiele für GbR-Namen:

  • Computerservice Timo Mustermann und Susanne Musterfrau GbR
  • Petra Musterfrau & Michael Mustermann Coaching GbR

Firmenname bei Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende, also Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag (Nicht-Kaufleute), müssen mit ihrem vollen Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Du kannst ihn allerdings mit einer Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung ergänzen.

Beispiele für Firmennamen als Kleingewerbe:

  • Personalservice Fabian Mustermann
  • Christine Musterfrau, Marketingberaterin

Firmenname bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.)

Einzelunternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind (Kaufleute, e.K.), dürfen einen Fantasie- oder Sachnamen als Firmenname führen.

Firmenname bei Gesellschaften

Gesellschaften wie zum Beispiel GmbH oder UG sind ins Handelsregister eingetragen und dürfen daher einen freien Sach- oder Fantasienamen wählen.

So findest du einen Firmennamen

In unserem Artikel Firmennamen finden findest du Tipps und Ideen, wie du einen genialen Firmennamen findest.

Was ist die Geschäftsbezeichnung?

Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, musst du mit deinem bürgerlichen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Trotzdem kannst du einen Wahlnamen nutzen, um dich zu differenzieren – die Geschäftsbezeichnung. Du kannst sie zum Beispiel auf Visitenkarten, auf deiner Website oder für Werbemaßnahmen verwenden, wo deine offizielle Unternehmensbezeichnung nicht gefordert ist.

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