Was ist eine GbR?

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen – zum Beispiel ein gemeinsames Projekt.

Beispiele für eine GbR:

  • Zwei Freiberufler*innen, die zusammen eine Dienstleistung anbieten
  • Eine Praxisgemeinschaft
  • Aber auch private Zusammenschlüsse wie eine WG oder Lotto-Tippgemeinschaft.

Achtung: Sobald eine GbR als Händler auftritt oder das Geschäft in kaufmännischer Weise geführt wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts automatisch zur OHG.

Wie entsteht eine GbR?

Kaum eine Gesellschaftsform lässt sich so schnell und einfach gründen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sobald du dich mit mindestens einem Partner im Rahmen einer Kooperation oder eines Projektes zusammenschließt, bildest du eine GbR – auch dann, wenn du dir vielleicht gar nicht darüber bewusst bist.

Es gibt keine Formvorschriften, ein mündlicher Gesellschaftsvertrag (also eine Absichtserklärung) reicht aus. Die rechtliche Grundlage für die GbR bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer § 705 ff. BGB.

Wer entscheidet in der GbR?

Die GbR ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet vor allem, dass sämtliche Entscheidungen einvernehmlich mit allen Gesellschafter*innen getroffen werden.

Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter

Die GbR entspricht der wohl einfachsten Form einer geschäftlichen Partnerschaft: Besondere Formalitäten sind bei ihrer Gründung nicht einzuhalten. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht doch über gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten verfügt. Zu den Pflichten zählen beispielsweise die

  • Beitragspflicht (Pflicht zur Erbringung von Beiträge, etwa in Form von Kapital, Überlassung von Sachen/Rechten oder Arbeit)
  • Pflicht zur Haftung für Pflichtverletzungen (Schadenersatzpflicht)
  • Treuepflicht (besonderes Treue- und Vertrauensverhältnis inklusive Wettbewerbsverbot).

Dem gegenüber steht eine ganze Reihe von Rechten, etwa das:

  • Kontrollrecht
  • Recht zur Geschäftsführung (wenn nicht anders vereinbart)
  • Recht auf Gewinnbeteiligung
  • Recht zur Mitwirkung an der Beschlussfassung.

Geschäftsführung und Vertretung

Grundsätzlich liegt die Geschäftsführung und Vertretung der GbR nach außen bei allen Gesellschafter*innen gemeinsam. Das bedeutet, dass auch bei Rechtsgeschäften mit Dritten alle zustimmen müssen.

In der Regel werden allerdings im Gesellschaftsvertrag flexiblere Regelungen getroffen. Die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen können auf einzelne Gesellschafter*innen übertragen werden.

Gesellschaftsvertrag für die GbR

Zu den größten Vorteilen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt die Formfreiheit in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag. Der Vertrag kann

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • durch schlüssiges Handeln

geschlossen werden. Vorschriften für den Inhalt gibt es nicht. Hier findest du eine Übersicht, was im GbR-Vertrag geregelt werden kann:

Checkliste – was gehört in den GbR-Gesellschaftsvertrag?

  • persönliche Angaben zu allen Gesellschaftern (Name, Geburtsdatum, Anschrift, gegebenenfalls Beruf),
  • Name und Sitz des Unternehmens,
  • Zweck der Gesellschaft
  • Angaben zu Geschäftsführung und Außenvertretung.

Ergänzt werden können diese Angaben unter anderem durch Regelungen

  • zur Haftung
  • zu Rechten und Pflichten (zum Beispiel Kontrollrecht, Treuepflicht)
  • zu Tätigkeitsvergütungen
  • zur Entnahme und Übertragung von Anteilen sowie zu Nachschusspflichten
  • zur Gewinn- und Verlustverteilung
  • zum Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters und damit verbundenen Abfindungen sowie Nachfolgeregelungen.

Mustervertrag für die GbR

Vorlagen und Musterverträge findest du zum Beispiel bei Gründungszentren, Gründungsberatern oder beim Existenzgründerportal: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Haftung bei der GbR

Der wohl größte Nachteil der GbR besteht in der unbegrenzten Haftung aller Gesellschafter*innen nach außen. In der Praxis bedeutet das: Gläubiger können ihre gesamte Forderung vollumfänglich gegen dich allein als Teil der GbR geltend machen oder gegen die GbR als Ganzes vorgehen.

Wirst du in Haftung genommen, kannst du allerdings auf Ausgleich durch die Gesellschaft oder die anderen Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile pochen, damit nicht du allein für sämtliche Verbindlichkeiten geradestehen musst.

Übrigens: In der Innengesellschaft – also unter den Gesellschaftern – ist es durchaus möglich, die Haftung vertraglich zu begrenzen oder anders zu gestalten als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Startkapital bei der GbR

Einer der größten Vorteile der GbR besteht darin, dass du sie ohne gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital ins Leben rufen kannst. Zumindest theoretisch kannst du direkt mit der Arbeit beginnen und musst dir um Stammeinlagen und Unternehmensanteile keine Gedanken machen.

In der Praxis benötigst du jedoch ein finanzielles Polster, um zum Beispiel

  • Arbeitsmittel und Verbrauchsmittel (zum Beispiel Papier, Büromaterialien) anzuschaffen
  • Räume anzumieten
  • Nebenkosten für deine Geschäftsräume bezahlen zu können
  • Mitarbeiter, Lieferanten und Vertriebspartner zu bezahlen
  • in Werbung und Marketing investieren zu können

und letztlich, um deine eigenen Lebenshaltungskosten inklusive Sozialversicherungen stemmen zu können. Vor allem zu Beginn deines Unternehmens wirst du erhöhte Investitionskosten (zum Beispiel für Erstanschaffungen, Versicherungen, Konten, Genehmigungen, Weiterbildungen) haben, die du aus Rücklagen decken können solltest.

Du kannst im Gesellschaftsvertrag 

  • Anteile der einzelnen Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen,
  • damit einhergehende Rechte und Verpflichtungen sowie
  • Details zu Vergütungen, Auszahlungen und Nachschusspflichten

festhalten.

Gründungskosten bei der GbR

Die GbR ist eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, in die Selbstständigkeit zu starten. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber keine Form vorschreibt, die Gründung sogar mündlich erfolgen kann und demzufolge die Dienste eines Notars oder Steuerberaters nicht zwingend notwendig sind.

Handelt es sich um ein Gewerbe, müsst ihr mit Kosten für die Gewerbescheine rechnen.

Gründung einer GbR

Deine GbR gründest du allein durch den Gesellschaftsvertrag – da es hier keine Formvorschriften gibt, kann das sogar mündlich geschehen.

Wo musst du deine GbR anmelden?

  • Wenn ihr Freiberufler*innen seid, meldet ihr eure GbR beim Finanzamt an – ihr füllt dazu den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhaltet eine Steuernummer.
  • Handelt es sich um ein Gewerbe, braucht Ihr für eure GbR eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Achtung: Alle Gesellschafter*innen müssen einen eigenen Gewerbeschein beantragen.

Name der GbR – was ist erlaubt?

Beim Firmennamen unterliegst du (fast) keinen Einschränkungen.

  • Tätigkeitsbeschreibungen,
  • Branchenbezeichnungen,
  • Fantasienamen oder
  • der eigene Name

sind als Unternehmensbezeichnung möglich.

Allerdings bist du im Geschäftsverkehr (Briefe, Impressum, Rechnungen etc.) verpflichtet, mit Vor- und Nachname sowie einer ladungsfähigen Anschrift aufzutreten.

Es ist deshalb ratsam, immer mit dem Vor- und Nachnamen aufzutreten. Empfehlenswert ist ein Mix aus vollem Namen und Geschäftsbezeichnung, zum Beispiel „Cindy Hübsch und Klara Meister, Friseur- und Wohlfühlservices GbR‟.

Vorteile der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet die einfachste und schnellste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Aber dieser große Vorteil ist mit einem großen Nachteil erkauft, den vor allem unerfahrene Unternehmensgründer nicht außer Acht lassen sollten. Zu den größten Vorteilen der GbR zählen

  • die schnelle Gründung binnen 1-2 Tagen
  • kein Startkapital erforderlich
  • geringe Gründungskosten
  • ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Mitbestimmung
  • unbegrenzte Möglichkeiten der Einbringung ins Unternehmen
  • ein geringer bürokratischer und buchhalterischer Aufwand ohne Buchhaltungs- oder Bilanzierungspflichten
  • die Möglichkeit, im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung die Umsatzsteuer zu umgehen.

Nachteile der GbR

Dem gegenüber stehen allerdings auch einige wenige, aber beachtenswerte Nachteile, insbesondere:

  • die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens
  • die fehlende Geschäftsbezeichnung (Auftritt mit Vor- und Zuname der Gesellschafter)
  • die einfache, womöglich auch unabsichtliche Auflösung (zum Beispiel bei Ausscheiden eines Gesellschafters)
  • die hohen Spitzensteuersätze der Einkommenssteuer – bei der Steuererklärung der GbR unterliegt sie nicht der erheblich niedrigeren Körperschaftssteuer.

Alternativen zur GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (häufig auch fälschlich GbR-Gesellschaft genannt) birgt für dich und die anderen Gesellschafter ein hohes Haftungsrisiko. Viele Start-ups gründen deshalb Kapitalgesellschaften. Der Vorteil: Die Haftung ist schon vom Gesetz her beschränkt. Der Nachteil: Der bürokratische Aufwand ist höher. Dazu kommt, dass in der Regel ein gewisses Startkapital vorhanden sein muss. Es gilt:

  • Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Darauf ist dann allerdings auch die Haftung beschränkt.
  • Bei der UG (haftungsbeschränkt) beträgt das Startkapital zwar nur einen Euro, doch müssen die Gesellschafter am Anfang auf einen Teil ihrer Gewinne für das Aufstocken des Stammkapitals verzichten.

Über Holvi

2011 haben wir Holvi mit einer einfachen Mission gegründet: Finanzen für Selbstständige einfach zu machen. Schon über 200.000 Freelancer*innen und kleine Unternehmen nutzen Holvi als Geschäftskonto, zum Rechnungen schreiben und für eine einfache Buchhaltung.

Bietet Holvi ein Geschäftskonto für GbRs an?

Leider nicht. Holvi kannst du nur als Einzelunternehmer*in oder mit einer GmbH oder UG nutzen. Mehr erfährst du auf unserer Seite zum Online-Geschäftskonto.

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